Politics

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  • Carsten Dethlefs
    Carsten Dethlefs
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    Die entschleunigte Demokratie
    Merken Sie etwas? IN diesem Jahr ist es ziemlich ruhig. Bahnhöfe werden gebaut, die Energiewende vollzieht sich und es passiert noch vieles mehr in Deutschland. Aber, es sind nur zwei Landtagswahlen und diese in noch nicht einmal sehr bevölkerungsreichen Bundesländern. Da halten sich Lobbies jeglicher Art zurück, weil sie keinen so großen Druck auf die POlitik ausüben können "wer uns quählt, wird nicht gewählt". Ich möchte hier einmal ein Demokratiemodell von Friedrich-August von Hayek vorstellen, der genau diese Gefahr gesehen hat. Vielerorts wird von "Entschleunigung" gesprochen. Ich finde, unser Medien-politik-Zirkus hat auch mal eine Entschleunigung verdient.


    Von Hayeks Modell sieht ein Zwei-Kammern-System vor. Die Aufgabe der ersten Kammer besteht in der Bewältigung des politischen Alltags, wie wir ihn aus den westlichen Demokratien der heutigen Zeit kennen. Die zweite Kammer soll in diesem System unabhängig von partikularen Interessen die Beaufsichtigung der ersten Kammer übernehmen und feststellen, ob sich diese an den Regeln des gerechten Verhaltens orientiert. Diese Regeln sollen definieren, welchen Zwang der Staat gegenüber seinen Bürgern ausüben darf.
    Die Unabhängigkeit der Kammermitglieder der zweiten Kammer soll vor allem dadurch gesichert werden, dass diese nach einer Amtszeit von 15 Jahren nicht wieder nominiert werden dürfen. Anschließend erhalten die Mitglieder eine gut bezahlte Position im öffentlichen Dienst (vgl. von Hayek 2003, S. 417; von Hayek 1978, S. 102).
    Diese Politiker könnten nur bei groben Verfehlungen vorzeitig ihres Amtes enthoben werden (vgl. von Hayek 2003, S. 419). Hierbei bleibt allerdings undefiniert, was man unter „groben Verfehlungen“ versteht.
    Die Wahl der zweiten, der beaufsichtigenden Kammer wird durch den Bevölkerungsanteil im Alter von 45 Jahren vorgenommen. Diese dürfen einen Abgeordneten aus ihrem Jahrgang wählen. Die Versammlung erneuert sich somit jedes Jahr um ihren fünfzehnten Teil. Ziel ist es, dass jeder Bürger einmal in seinem Leben die Mitglieder dieses Regierungsorgans wählen darf (vgl. Hennecke 2008, S. 131). Die zweite Kammer ist an die Entscheidungen der ersten Kammer gebunden, sofern diese den Regeln des gerechten Verhaltens entsprechen. Bei Kompetenzstreitigkeiten zwischen den Kammern, die einem Einigungszwang unterliegen, schlägt von Hayek die Einrichtung eines Verfassungsgerichtshofes vor. Dieser ist auch vor dem Hintergrund notwendig, da sich aus dem jahrgangsspezifischen Wahlverfahren schnell „Jahrgangsclubs“ im Alter zwischen 45 und 60 Jahren herausbilden könnten (vgl. Hennecke 2008, S. 131 f.).
    Die Wahl des 45. Lebensjahres ist natürlich höchst willkürlich. Aber, vielleicht geht dieses Modell dennoch in die richtige Richtung.