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Joachim GierschekThe company name is only visible to registered members.Altersgrenze für Abgeordnete
In der freien Wirtschaft und im Öffentlichen Dienst gilt seit Jahrzehnten die Regel; spätestens mit ca. 65 Jahren geht es ab in den Ruhestand. Ich frage mich schon lange, wieso gilt eine ähnliche Regelung, z.B. 70 Jahre, nicht für Abgeordnete im Bundestag oder in den Landtagen. Der Sinn einer derartigen Ruhestandsregelung liegt sicherlich auch darin, den Weg für jüngere, fähige Menschen mit vielleicht neuen Ideen und neuen Ansichten frei zu machen. Dies ist offensichtlich bei Abgeordneten nicht notwendig. Was kann man daraus schließen: wir brauchen im politischen Bereich keine neuen Ideen - wer sich mit Politik beschäftigt, weiß dass dieser Schluß falsch ist; oder aber, auch alte Politiker füllen ihr Mandat aus - diese Meinung wird mit Sicherheit von diesen vertreten. Jetzt komme man mir doch nicht mit dem Hinweis "Verstoß gegen die Verfassung"; im GG gibt es genügend Regelungen, die eine Altersberenzung bzw. Amtszeitbegrenzung zulassen z.B. beim Bundespräsidenten.
- 12 Jul 2011, 12:15 pm
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Joachim GierschekThe company name is only visible to registered members.Re^2: Altersgrenze für Abgeordnete
Hallo Herr Gille,
bitte meinen Beitrag gründlich lesen. Ich habe von "jüngeren, fähigen Menschen" geschreiben.
- 12 Jul 2011, 12:30 pm
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Michael Janisch Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Re^3: Altersgrenze für Abgeordnete
Abgeordneter wird, wer gewählt wird.
Gewählt wird, wer
- dem Wähler als geeignet erscheint (das hat nichts mit dem Alter zu tun) oder
- sich in der Hierarchie der Partei hoch genug gearbeitet, geschlafen, geschleimt oder sonstwas hat. Auch das hat nur wenig mit dem Alter zu tun.
- 12 Jul 2011, 12:36 pm
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Ronald Wernecke Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Re^3: Altersgrenze für Abgeordnete
Eine absolute Altersgrenze halte ich auch für verkehrt.
Es gibt viele geniale Köpfe, die sich erst im Alter entsprechend befreit entwickelt haben.
Aber eine Amtsbegrenzung auf zwei Amtsperioden ist sinnvoll.
Dann entstehen keine so extremen Verfilzungen und die Betriebsblindheit hällt sich in Grenzen.
Sollte es sich um eine geniale Prsönlichkeit handeln, kann dieser sich nach zwei Amtsperioden erneut bewerben.
Wenn Heiner Geißler nicht inzwischen körperlich stark eingeschränkt wäre, wäre er ein genialer Politiker.
Er hat nach seiner parlamentarischen Arbeit immens hinzugelernt und einen sehr wachen Geist.
Das wünscht man sich von den aktuellen Akteuren.
- 15 Jul 2011, 12:38 am
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