T.K. schrieb:
Ich gebe zu, ich schaue mir gerne Sendungen auf Arte, 3Sat und Phoenix an. Und textlastige Sendungen des öffentlich-rechtlichen Radios. Dafür hab ich dann gerne auch meine Gebühren bezahlt. Verräter!;) Nee, Spaß, ich ja auch (außer beim Abwasch - da muss es schon Musik sein;)
Aber die ÖR wollen ja immer auch gern mit den Großen pinkeln und Geld für Großereignisse im Sport und sonstwo verschleudern. Das allerdings halte ich für einen spannenden Satz, denn er suggeriert (mir zumindest;) eine Wertung, die Großereignisse (Sport, "sonstwo") ÜBER gehaltvollere Sendungen stellt. Ich kann mir vorstellen, Sie meinen das so nicht, aber Sie haben ja recht, mit ihrer Empfindung, dass "Großereignisse" auch Einschaltquoten bringen...
ICH zumindest - und Sie wohl auch - zahlen ja nicht, um "Mainstream-TV" zu gucken, welches sich durch Einschaltquoten hervorhebt, sondern auch und gerade um informationslastigere Reportagen und ggf. Filme zu sehen, bei denen das eigene Hirn noch nicht ganz die Funktion verloren haben muss;)
Deshalb scheint sich irgendwann irgendwo bei den ÖRF-Verantwortlichen ein Denkfehler im Qualitätsmanagement bei der Zielsetzung eingeschlichen zu haben.
Halten wir doch noch einmal fest:
§ 11 RStV besagt:
"1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben.
Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern.
Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.
(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen."
Dies aufrecht zu erhalten, dafür zahlen wir primär eine Gebühr - und das finde ich ja nicht verkehrt. Auch interessant:
§_13 RundfStV
Finanzierung
(1) Der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert sich durch Rundfunkgebühren, Einnahmen aus Rundfunkwerbung und sonstigen Einnahmen; vorrangige Finanzierungsquelle ist die Rundfunkgebühr. Programme und Angebote im Rahmen seines Auftrags gegen besonderes Entgelt sind unzulässig;
http://www.sadaba.de/GSLT_RundfStV_11_19.html Wo ist eigentlich das Problem dieser Dame mit dem kostenfreien Internet? Sollte sie sich nicht eher freuen, dass sie öffentlich-rechtliche Infos (die WIR ja schon bezahlt haben!) dort kostenfrei plazieren darf??
Sehr interessant auch diese Kurzstudie:
"Der Programmauftrag als Prozess seiner Begründung - Vorschläge zu Verfahren und Organisation des »Drei-Stufen-Tests« zur Selbstkonkretisierung des Funktionsauftrags öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten" von Wolfgang Schulz (für "Tieferkonsumenten";):
http://library.fes.de/pdf-files/stabsabteilung/05240.pdf Auszug:
"Dass kommerzieller Rundfunk strukturelle Schwächen hat, liegt in der ökonomischen Natur von Informationsgütern begründet. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner letzten Entscheidung noch einmal auf diese so genannten »Marktmängel« Bezug genommen und damit die Notwendigkeit einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkversorgung begründet. Zu diesen strukturellen Besonderheiten gehören so genannte
Informationsasymmetrien, also der Umstand, dass man bestimmte Produkteigenschaften erst beim Konsum – oder nicht einmal dann – wirklich beurteilen kann, etwa die Verlässlichkeit von Nachrichten. Auch ist dem Kommunikationssektor eine strukturelle Neigung zur Konzentration eigen. Schließlich ist unklar, ob sich alle Präferenzen der Konsumenten tatsächlich in der Rezeptionsentscheidung niederschlagen.
Hier können sich etwa kurz- oder mittelfristige Präferenzen widersprechen (augenblickliches Unterhaltungsbedürfnis vs. mittelfristige Informationsinteressen). Dieser Punkt ist deswegen besonders umstritten, da die Beurteilung eine normative Setzung impliziert, welche Präferenzen relevant sind; geht
man davon aus, dass die Bedürfnisse des Zuschauers in seiner Bürger-Rolle bedeutsam sind, auch wenn sie in der aktuellen Programmwahl nicht in entsprechendem Ausmaß relevant werden, führt dies unter reinen Marktbedingungen zu einer »Unterversorgung« mit Programmen, die dieses Bedürfnis befriedigen. Es kann also das Interesse des Bürgers sein, Informationsangebote verfügbar zu haben, auch wenn er sie nur selten nutzt."
Ja! Während diese Studie von 2008 mir sehr besonnen und vernünftig erscheint, kamen 2001 die Gremienvorsitzenden der ARD u.a. zu folgendem Schluss:
In einem dualen System muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk funktionstüchtig und wettbewerbsfähig sein.
http://www.wdr.de/unternehmen/senderprofil/pdf/gremien/rundf... Das "wettbewerbsfähig" ist imho der springende Punkt, denn dadurch verzerrt sich der öffentliche Auftrag, weil dies dann nur noch in Einschaltquoten gemessen werden könnte. Finanzwirtschaftlich kann es nicht gemeint sein, und qualitativ über Einschaltquoten ja eigentlich auch nicht, denn dann müssten wir ja Dschungel- und Erziehungscamps auch im ÖRF laufen lassen;)
Schulz schreibt dazu:
Die Umwegfinanzierung über Werbung kann die Strukturen ebenfalls beeinflussen; ein attraktives Werbeumfeld
zu schaffen setzt Anreize, die es beispielsweise unattraktiv erscheinen lassen, bestimmte Minderheitsinteressen zu
berücksichtigen. Insgesamt führen diese Marktdefizite zu Programmstruktureffekten, die privaten Rundfunk nicht optimal im Hinblick auf die kommunikativen Ziele erscheinen lassen, die Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG mit der Rundfunkfreiheit schützen will. Journalistisch-professionelle Angebote können der Kommerzialisierung zum
Opfer fallen, riskante Formate zugunsten bekannter Schemata und Darsteller verdrängt werden."
Auch interessant:
"RICHTLINIE 2007/65/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Dezember 2007 zur Änderung der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und
Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit"
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2...