Hallo,

wir haben die neuesten Daten zum Thema Praxismarketing im Internet (rund 60 Prozent der befragten Ärzte bewerten Onlinemarketing-Maßnahmen für ihr Geschäft bereits als "sehr wichtig") als Gelegenheit genommen, unsere Meinung, Tipps & Empfehlungen zur Neupatientengewinnung im Internet bekanntzugeben. Ich hoffe wir können hiermit helfen die wichtigste Frage zu beantworten - "Was funktioniert eigentlich?".

Den Beitrag und andere Artikel über lokales Marketing (z.B. Google Maps) finden Sie auch hier: www.blog.kennstdueinen.de.

Viele Grüße,
John Goddard


Praxis-Marketing im Internet – Was funktioniert?

Praxis-Marketing unterliegt strengen Regulierungen
Wie unlängst das Fachmagazin iBusiness zum Thema Praxis-Marketing berichtete, gewinnen immer mehr Ärzte neue Kunden im Internet. Allerdings sind Arztpraxen und Medizinern im Rahmen des Online-Marketings ebenso enge Grenzen gesetzt, wie auch in der klassischen Werbung. Erlaubt sind “sachlich bezogene Informationen” – im Gegenzug sind “anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung” strikt untersagt.

(Muster-)Berufsordnung für Ärzte (Auszug – Paragraf 27)
Hierfür hat die Bundesärztekammer in der “(Muster-)Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte” in Paragraf 27 folgendes festgelegt:
§ 27 4 Erlaubte Information und berufswidrige Werbung
(1) Zweck der nachstehenden Vorschriften der Berufordnung ist die Gewährleistung des Patientenschutzes durch sachgerechte und angemessene Information und die Vermeidung einer dem Selbstverständnis der Ärztin oder des Arztes zuwiderlaufenden Kommerzialisierung des Arztberufs.
(2) Auf dieser Grundlage sind Ärztinnen und Ärzte sachliche berufsbezogene Informationen gestattet.
(3) Berufswidrige Werbung ist Ärztinnen und Ärzten untersagt. Berufswidrig ist insbesondere eine anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung. Ärztinnen und Ärzte dürfen eine solche Werbung durch andere weder veranlassen noch dulden.
Werbeverbote aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen bleiben unberührt.
(4) Ärztinnen und Ärzte können
1. nach der Weiterbildungsordnung erworbene Bezeichnungen,
2. nach sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erworbene Qualifikationen,
3. Tätigkeitsschwerpunkte
und
4. organisatorische Hinweise
ankündigen.
Die Richtlinien der Bundesärztekammer werden in den Ärztekammern der Länder zwar unterschiedlich ausgelegt, aber im Großen und Ganzen halten sich die Kammern streng an diese Leitbilder.

Was heißt für das Praxis-Marketing im Internet?
Für das Online-Marketing für Arztpraxen bedeutet das, dass sich sämtliche Maßnahmen im Bereich der Internetwerbung auf eine grundlegende Informationsverbreitung beschränken müssen.

Praxis-Angebot auf der Homepage
Die Homepage einer Arztpraxis darf daher lediglich das Leistungsspektrum der behandelnden Ärzte aufführen und beispielsweise nicht mit “bislang unerreichbaren Heilungschancen bei Brustkrebs” werben.
So ist die Werbung über die Schilderung von Einzelschicksalen ausgewählter Patienten ebenso nicht genehmigt, wie auch der Hinweis “Ihr Spezialist für Gelenkschmerzen und Arthrose”, da diese Aussage einer objektiven und sachlichen Prüfung nicht standhält.
Daher findet man auf einer Praxis-Homepage zumeist immer die gleichen Informationen:
• Fachgebiet/ Leistungsspektrum
• Öffnungszeiten
• Adresse/ Anfahrtsbeschreibung
• Kontaktinformationen
• Praxisteam
Derart mit einem sehr minimalen, individuellen Informationsangebot ausgestattet, tun sich die Websites von Arztpraxen im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (SEO) selbstverständlich ziemlich schwer.

Suchmaschinenoptimierung (SEO) für Ärzte-Websites
Mit diesen sehr allgemeinen Informationen auf dem Internetauftritt der meisten Praxen ist im Wettbewerb der Ärzte-Websites um die beste Position auf den Google Suchergebnissen selbstverständlich kein Boden gutzumachen!
Die oben aufgeführten Stichpunkte unterscheiden sich von Homepage zu Homepage nur geringfügig und stellen daher keine informativen Alleinstellungsmerkmale dar, die im Rahmen der Suchmaschienenoptimierung zum Erfolg führen.

Individuelle Inhalte als positives Alleinstellungsmerkmal
Damit eine Suchmaschine eine Website in den Suchergebnissen besser positioniert, als den Wettbewerber, sollten sich auf der Website nämlich möglichst viele individuelle Inhalte befinden, die dazu beitragen, dass der Internetauftritt sich signifikant von den umgebenden Homepages der gleichen Thematik abhebt.
Laut den in der “Berufsverordnung für Ärzte” festgelegten Vorgaben ist es daher im Rahmen des Praxis-Marketing auf der Website eigentlich nur dann erlaubt Alleinstellungsmerkmale zu veröffentlichen, wenn zusätzliche Räume angemietet und neue Geräte angeschafft werden oder wenn neue Mitarbeiter das Praxis-Team verstärken.
Doch wie oft schafft sich ein Nuklearmediziner ein neues Kernspintomographie-Gerät, oder ein Zahnarzt einen neuen, modernen Multifunktions-Behandlungsstuhl an, um darüber auf der Praxis-Website zu berichten?

Keyword-Domains als Mittel zum Zweck?
Zwar bietet die Verwendung von Keyword-Domains, z.B. www.orthopaede-muenchen.de noch einiges an Vorteilen gegenüber den Wettbewerbern, die nicht die Weitsicht besaßen, sich eine derartige, aus Sicht der Suchmaschinenoptmierung sehr vorteilhafte Domain zu sichern.
Aber auch damit lassen sich im Rahmen der lokalen Suche Top-Positionen im Wettbewerb mit Online-Branchenverzeichnissen oder auf Ärzte und Arztpraxen spezialisierten Bewertungsportalen nicht zuverlässig erreichen.

Praxis-Marketing – Email-Marketing als Kundenbestandspflege
Eine sehr effiziente Möglichkeit für Ärzte zumindest ihre Stammkundschaft mit Hilfe von Marketing-Maßnahmen zu pflegen bietet sich im Rahmen von Email-Marketing. So können Ärzte hierüber ihren Patienten den halbjährlichen Kontrolltermin ankündigen, oder über neue Öffnungszeiten informieren.
Selbstverständlich sollten im Rahmen dieser Maßnahmen alle rechtlichen Regulierungen für das Email-Marketing beachtet werden (Keine unerlaubte Zusendung, Douple Opt-in Verfahren, etc.), da ansonsten saftige Abmahnungen ins Haus flattern.

Praxis-Marketing im sogenannten “Web2.0″
Eine sehr gute Möglichkeit für effizientes und rechtlich abgesichertes Arzt-Marketing stellt sich über Schlupflöcher dar, die das sogenannte “Web2.0″ – auch “Mitmach-Web” genannt – mit Hilfe der zahllosen, mehr oder minder spezialisierten Bewertungsplattformen oder auch fachlich fokussierten Fach-Blogs bietet.
Angesichts der engen Grenzen, die den Ärzten beim Praxis-Marketing auferlegt sind, sollten Ärzte jedoch zuvor immer kompetente Rechtsinformationen einholen, um herauszufinden, wie weit diese beispielsweise beim Betreiben eines Blogs gehen können.
So liest man beispielsweise im “Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens – Paragraf 11“, dass “außerhalb der Fachkreise” nicht mit “fachsprachlichen Bezeichnungen” geworben werden darf, “soweit sie nicht in den allgemeinen deutschen Sprachgebrauch eingegangen sind”.

Im Klartext heißt das:
Als Arzt darf man über Fachthemen und neue Heilmethoden zwar bloggen, aber man sollte sich vorher auf das Genaueste erkundigen, inwieweit die zur Verwendung kommenden Begriffe auch tatsächlich dem üblichen Sprachgebrauch entsprechen. Dies macht aus Sicht der Suchmaschinenoptimierung allerdings auch richtig Sinn, da kaum ein medizinischer Laie derartige Fachbegriffe als Suchbegriff verwenden wird.

Social Media-Marketing für Ärzte & Arzt-Praxen über Bewertungsportale
Den wohl vielversprechendste Ansatz beim Praxis-Marketing bieten hingegen Bewertungsportale wie KennstDuEinen, die für die Neukundengewinnung im Internet perfekt geeignet sind, ohne dass dabei rechtliche Vorgaben berührt werden. Die dahinter stehende Marketing-Methode beruht dabei auf dem ältesten und noch immer am besten funktionierenden Prinzip bei der Gewinnung neuer Kunden:
Die Empfehlungen Ihrer zufriedenen Kunden!

Empfehlungsmarketing für Arzt-Praxen & Ärzte
Wie funktioniert Praxis-Marketing mit Hilfe von Empfehlungen auf KennstDuEinen?

Das Prinzip ist einfach:
Als Kunden von KennstDuEinen legen wir für Ärzte einen Eintrag an, der sämtliche grundlegenden Informationen über Ihre Praxis sowie einen Link zu Ihrer Homepage enthält. Dieser Eintrag wird dabei über mehrere passende fachliche Rubriken (z.B. Osteopathie, Orthopädie, etc.) in der Datenbank verteilt, damit der Eintrag bei der Suche über verschiedene Suchbegriffe gefunden werden kann.

Und jetzt kommt der Clou:
Als Arzt dürfen Sie mit den Empfehlungen und Erfahrungen Ihrer bisherigen Patienten werben! So können Sie zum Einen mit einem Link auf Ihrer Praxis-Website direkt zu den Bewertungen und Empfehlungen auf KennstDuEinen verlinken, damit sich ihre potenziellen “Neukunden” nur einen Klick entfernt über Ihre Referenzen erkundigen können. Zum Anderen haben Sie auch die Möglichkeit, dass Sie ein sogenanntes “Widget” in Ihre Praxis-Homepage einbauen, dass die aktuellsten fünf Bewertungen auf unserem Portal attraktiv präsentiert.
Außerdem:
Darüber hinaus organisiert KennstDuEinen für Sie das Management lokaler Google AdWords-Kampagnen, so daß Suchende bei Eingabe von Suchbegriffen wie “Zahnarzt Frankfurt” oder “Osteopath München” direkt auf eine oberhalb von den Google Suchergebnissen eingeblendete Werbung gelangen:

Was glauben Sie?
Würden Sie als Verbraucher einer derartigen Anzeige vertrauen?
Mit dem Zusatz “Empfohlene Zahnärzte” umschifft man als Arzt-Praxis auf diese Weise sehr elegant sämtliche rechtlichen Hürden und der potenzielle Patient wird nach dem Klick auf die Anzeige direkt zu dem Detaileintrag bei KennstDuEinen geleitet.
Dort kann sich der Nutzer die bisherigen, objektiven und fairen Bewertungen durchlesen und sich anschließend entscheiden, ob er Kontakt mit Ihrer Praxis aufnimmt.

Praxis-Marketing mit KennstDuEinen
Für den Fall, dass Sie mehr Fragen zum Praxis-Marketing mit KennstDuEinen haben, macht es Sinn, wenn Sie sich die Animation zur Neukundengewinnung mit Hilfe unseres Bewertungsportals für lokale Dienstleister ansehen. Diese sollte die wichtigsten Fragen beantworten…
Falls Sie als Arzt weitere Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel haben, dann schreiben Sie uns eine Nachricht über unser Kontakformular, oder kommentieren Sie einfach im Kommentarbereich – wir freuen uns über Ihr Feedback!