Rauchmelder erfassen, bewerten, handeln
Zum Grundgesetz und zu Rauchwarnmelder
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland enthält in Art. 2 Abs. 2 S. 1 1. Alt. das Grundrecht des Rechts auf Leben:
„Jeder Mensch hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. ...
Quelle: Recht auf Leben aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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MIt schreiben vom 8.9.09 hat das JobCenter Berlin Treptow-Köpenick für die Errichtung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (MAE) nach SGB II , § 16d mit der Bezeichnung "Rauchmeldererfassung" und der Registriernummer 922/6488/10 nun endlich nach 3 Jahren für 2010, durch m/eine Antragstellung die G-SRME Rauchmeldererfassung.org in das Auswahlverfahren aufgenommen.
Heute am 16.09.09 habe ich einen Kontakt zum Land Brandenburg herstellen können, bei dem MAE-Projekte zentral durch das Land gefördert werden.
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Brandschutzpräventionsgruppe für den verbreiteten Einsatz von Rauchwarnmeldern in Wohnungen, Fluren und wohnähnlichen Unterkünften wie z.B. Caravan´s
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Der Einsatz von Rauchwarnmeldern in Deutschland soll mit dieser Gruppe, wesentlich erhöht werden, weil ca. 500 von 600 Menschen pro Jahr hauptsächlich wegen fehlender Rauchwarnmelder kurz :Rauchmelder in Wohnungen etc umkommen.
Darüber hinaus gibt es viele Verletzungen durch Brände. Außerdem werden Sachwerte in Millionen Euro durch Brände zerstört. Oftmals kann der kleine auch preiswerte VdS-geprüfte Rauchwarnmelder die Lösung sein.
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Die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten und die Erhöhung der Anzahl von Rauchwarnmelder in Wohnungen und wohnähnlichen Unterkünften ist durch gezielte Präventionsarbeiten auch im öffentliches Interesse notwendig. Absatzsteigerungen für Rauchwarnmelder sind nur ein Ergebnis und Menschen wollen gebraucht werden. Da schließe ich mich nicht aus.
Jeder kann und soll mitmachen, die richtigen Rauchwarnmelder (mit VdS- oder KRIWAN-Anerkennung) , zum eigenen Schutz einzusetzen und eine aussagefähige Mitteilung an g-srme@gmx.de zu senden. Bisher (Stand: 02.05.2013) bekam ich keine Mitteilungen von Mitgliedern dieser Gruppe per E-Mail. Vielleicht aber wird sich dies ändern.
Thomas Klein
Dipl.-Ing. / Projektinitiator
"G-SRME Rauchmeldererfassung"
www. rauchmeldererfassung.org
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland enthält in Art. 2 Abs. 2 S. 1 1. Alt. das Grundrecht des Rechts auf Leben:
„Jeder Mensch hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. ...
Quelle: Recht auf Leben aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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MIt schreiben vom 8.9.09 hat das JobCenter Berlin Treptow-Köpenick für die Errichtung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (MAE) nach SGB II , § 16d mit der Bezeichnung "Rauchmeldererfassung" und der Registriernummer 922/6488/10 nun endlich nach 3 Jahren für 2010, durch m/eine Antragstellung die G-SRME Rauchmeldererfassung.org in das Auswahlverfahren aufgenommen.
Heute am 16.09.09 habe ich einen Kontakt zum Land Brandenburg herstellen können, bei dem MAE-Projekte zentral durch das Land gefördert werden.
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Brandschutzpräventionsgruppe für den verbreiteten Einsatz von Rauchwarnmeldern in Wohnungen, Fluren und wohnähnlichen Unterkünften wie z.B. Caravan´s
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Der Einsatz von Rauchwarnmeldern in Deutschland soll mit dieser Gruppe, wesentlich erhöht werden, weil ca. 500 von 600 Menschen pro Jahr hauptsächlich wegen fehlender Rauchwarnmelder kurz :Rauchmelder in Wohnungen etc umkommen.
Darüber hinaus gibt es viele Verletzungen durch Brände. Außerdem werden Sachwerte in Millionen Euro durch Brände zerstört. Oftmals kann der kleine auch preiswerte VdS-geprüfte Rauchwarnmelder die Lösung sein.
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Die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten und die Erhöhung der Anzahl von Rauchwarnmelder in Wohnungen und wohnähnlichen Unterkünften ist durch gezielte Präventionsarbeiten auch im öffentliches Interesse notwendig. Absatzsteigerungen für Rauchwarnmelder sind nur ein Ergebnis und Menschen wollen gebraucht werden. Da schließe ich mich nicht aus.
Jeder kann und soll mitmachen, die richtigen Rauchwarnmelder (mit VdS- oder KRIWAN-Anerkennung) , zum eigenen Schutz einzusetzen und eine aussagefähige Mitteilung an g-srme@gmx.de zu senden. Bisher (Stand: 02.05.2013) bekam ich keine Mitteilungen von Mitgliedern dieser Gruppe per E-Mail. Vielleicht aber wird sich dies ändern.
Thomas Klein
Dipl.-Ing. / Projektinitiator
"G-SRME Rauchmeldererfassung"
www. rauchmeldererfassung.org
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