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Marc Rodenkirchen Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Rechtsfrage zu Reisebuchung übers Internet
Meine Freundin und ich wollen gerne noch dieses Jahr 1 Woche in die Türkei fliegen.
Wenn ich nun auf
http://www.oeger.de gehe und dort mir eine Reise aussuche, gibt es ein Problem:
Unsere Tochter hat am 25.08.2004 Geburtstag, ergo wäre sie im September 2 Jahre alt und würde bei der Reise kosten.
Wenn ich nun nach einer Reise suche und ihr geburtsdatum korrekt eingebe, ist sie noch umsonst. Aber wenn man dann auf "buchen" klickt, stelle ich fest, daß meine Tochter dort mit "Alter: 1" angegeben wird.
Jetzt kann ich natürlich davon ausgehen, daß die das Alter bei Buchung nehmen.
Ich habe eben einfach mal bei der Hotline angerufen, und die sagen, daß sei ein Fehler im System, wir sollten die Tochter bitte mit Alter 2 angeben, also 2003 als Geburtsjahr eingeben.
Frage:
Meine Pflicht ist es ja nicht, nachzufragen. Was kann also passieren, wenn ich das jetzt einfach buche? Im schlimmsten Fall können die doch nur den Reisepreis erhöhen wollen und wir können vom Vertrag zurücktreten, oder?
Wenn die ihr System nicht im Griff haben: Pech. Ich würde ganz normal buchen, mir nix dabei denken und im Falle eines Falles dumm schauen :-)
M.E. ist Öger verpflichtet, die Reise zum Preis wie gebucht auch durchzuführen.
Ich habe mir mal die AGBs durchgelesen (sind recht kurz gehalten), und da steht nirgends etwas, was mich daran hindern würde, "es drauf ankommen zu lassen".
Denn mit Alter 1 Jahr wäre meine Tochter umsonst, mit Alter 2 Jahre kostet sie auf einmal 80% des Reisepreises, was aus 850 €uro für eine Woche schnell mal 1200 €uro werden lässt.
Wenn das erst am CheckIn auffällt, daß unsere Tochter zwar mit dem korrekten Geburtsdatum angegeben ist, aber mit dem falschen Alter, und sie als zweijährige eigentlich einen eigenen Sitzplatz bekommen soll, als einjährige aber auf den Schoss kommt, kann dies nicht dazu führen, daß wir am Flughafen Probleme bekommen?
Und wenn ja, die werden nicht so schnell behoben werden können, daß wir mitfliegen können.
Will mir garnicht ausmalen, welche Zicken die da erst in der Türkei machen, ich kenne das da ja.
Vielen Dank im Voraus, für ein junges Paar mit nur einem Gehalt ist das echt viel Geld.
P.S.:Sehe gerade, daß drei Zeilen über dem fest eingetragenen Alter von einem Jahr folgender Satz steht :
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Mitteilung des Reiseveranstalters:
SOLLTE EIN BABY VOR DEM RUECKFLUG DAS
2. LEBENSJAHR VOLLENDEN, IST EINE BUCHUNG
ALS 2-JAEHRIGES KIND ZWINGEND ERFORDERLICH!
ALTERSUEBERPRUEFUNG ERFOLGT BEIM CHECK-IN
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Wenn ich aber im System das Alter nicht ändern kann, wie kann ich das denn dann korrekt durchführen? Scheiss System.
This post was modified on 09 Aug 2006 at 03:34 pm.- 09 Aug 2006, 3:29 pm
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Sigrun HeinThe company name is only visible to registered members.Re: Rechtsfrage zu Reisebuchung übers Internet
Hallo Herr Rodenkirchen,
meine Antwort ist wohl etwas spät und sicher haben Sie schon Ihren Urlaub in der Türkei genossen, aber für die Zukunft möchte Ich Ihnen folgende Information geben.
Wenn Sie eine Buchung tätigen müssen Sie grundsätzlich das Alter bei Abreise angeben. Wenn beim Check in festgestellt wird dass die Tochter mittlerweile 2 Jahre alt ist haben Sie keinen Anspruch auf Ihre gebuchte Reise - das würde also unweigerlich zu Problemen führen. Warum wenden Sie sich bei Fragen dieser Art nicht an ein Reisebüro? Ich bin mir sicher da hätte man Ihnen die richtige Auskunft geben können und preislich ist es im Normalfall kein Unterschied ob Sie im Reisebüro oder beim Veranstalter direkt buchen.
Falls Sie wieder mal Fragen haben können Sie sich gerne an mich wenden.
Sigrun Hein
- 27 Nov 2006, 11:33 am
