Restaurierung, Kunst, Museum, Künstler ::: Kontakt und Informationsplatz
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Andreas Franz Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Ein paar Fragen zur Kunstversicherung, Missbrauch und Risikoeingrenzung…
Einen schönen guten Morgen.
Ich möchte die Diskussion im Brett Kunstversicherung anschubsen in dem ich ein paar Fragen in die Runde werfe.
1. Wie verhält sich Ihrer Erfahrung nach das Verhältnis Versicherungssumme für Kunst zu Schadensereignissen resp. derer finanziellen "Wiedergutmachung".
2. Wie schätzen Sie den Anteil "schwarzer Schafe" also solcher Versicherungsnehmer, die sich zu Lasten der Versicherung ihre Kunstwerke instandstellen lassen ohne dass ein effektiver Schaden vorliegt, resp. dieser schon vor dem Vertragsabschluss bestanden hat. Stellt dies ein Problem dar?
3. Wie schützt die Versicherung sich vor ungerechfertigten Forderungen?
4. Welche Standarts werden seitens der Versicherer von den Versicherten verlangt und wie wird deren Einhaltung sichergestellt?
Hier könnte natürlich ein ganzer Katalog an Fragen angehängt werden und wer weiss, vielleicht stellen wir gemeinsam einen solchen auf um nach geeigneten Lösungen zu suchen…
Herzliche Grüsse,
Andreas Franz
This post was modified on 09 Jun 2006 at 09:49 pm.- 11 Apr 2006, 10:15 am
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Andreas Franz Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Re^3: Ein paar Fragen zur Kunstversicherung, Missbrauch und Risikoeingrenzung…
Na das ist ja schon lange her das ich diese Fragen in die Runde geworfen habe. Bitte entschuldigt die lange Zeit bis zu meinem Reagieren. Ich bin eben nicht vollamtlicher Moderator dieser Gruppe, sondern hauptamtlich Restaurator mit Schwerpunkt Konservierung schwieriger Patienten, Dokumentation von Zuständen und Sammlungsbetreuungen. Da hat man oft nicht die Zeit die man sich wünscht…
Danke herzlich für die eingegangenen Antworten aus dem Lager der Versicherer. ich habe meine ursprünglichen Fragen nicht ohne Hintergedanken gestellt. Ich habe einschlägige Erfahrungen gemacht wie Versicherungen bei Unklarheiten der Einfachheit halber zur Kasse gebeten wurden. Ebenso bin ich mehrfach Zeuge von Versicherungsgutachten geworden und habe festgestellt, dass es im Nachhinein oft unmöglich ist zu definieren, ob ein Schaden schon bestanden hat oder nicht. In aller Regel fehlen entsprechende Dokumente, welche Beweise erbringen könnten. Meine Hintergedanken hängen zusammen mit einer Geschäftsidee, welche einerseits das Risiko für den Versicherer einschränken kann, andererseits die Versicherungskosten (resp. infolge des begrenzten Risikos) für den Versicherungsnehmer reduziert. Aus diesem Grund haben meine Fragen auch weniger mit "Sicherheitsauflagen" wie Schlösser und Alarmanlagen zu tun. Dort liegt die Sach meist klar und offensichtlich. Viel mehr geht es mir um den Graubereich der Haftung: Transport, Leihnehemer, Privatsammler und Parties… da passiert schon einiges und vieles davon ist im nachhinein ohne entsprechende Dokumente nicht eindeutig zuweisbar… ergo wird die Haftpflicht belangt.
Vielleicht habt Ihr eine Ahnung wie es in dieser Hinsicht ausschaut? Doch nein, wohl eher nicht, denn eben da liegt wohl die Schwierigkeit.…
Der Ball ist hoffentlich wieder im Spiel. Freue mich auf die Antworten der ForumsteilnehmerInnen!
Herzlich,
Andreas
This post was modified on 09 Jun 2006 at 09:49 pm.- 09 Jun 2006, 9:48 pm
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