Die Schweiz
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Pascal Merz Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Stolz sein; natürlich, aber auf eine Waffe?
„Die Mehrheit ist stolz auf die Waffe und hat sie gerne zu Hause“. Wir leben in einer freien Welt, trotzdem gibt mir dieser Ausspruch von unserem Verteidigungsminister zu denken. Die Gedanken sind frei und ebenfalls die Meinungen, worüber oder auf wenn wir stolz sein wollen. Aber Hochachtung und Verehrung für ein Tötungsinstrument? Für mich absolut nicht nachvollziehbar. Natürlich müssen sich die Gegner der Waffeninitiative fragen, wie gewinne ich eine Abstimmung über ein Thema, dessen Notwendigkeit heute durch sachliche Argumente nicht mehr zu rechtfertigen ist; die Aufbewahrung der Dienstwaffe zu Hause. Eng damit zusammen hängt auch das Obligatorische. Ebenfalls ein alter nicht mehr notwendiger Zopf, aber an dessen Tropf hängen auch viele Schützenvereine. Ohne die garantierten Einnahmen über das Obligatorische werden viele nicht überleben. Also wechseln der Verteidigungsminister und seine Getreuen auf die emotionale Ebene und reden im Zusammenhang mit Waffen von Stolz. Eine völlig verfehlte Verbindung.
- 15 Jan 2011, 3:28 pm
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Derek Richter Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Re^3: Stolz sein; natürlich, aber auf eine Waffe?
Moin
Stolz macht mich dieses Eisen nicht, dazu ist mein Sturmgewehr zuwenig einzigartig. Es ist für mich wie z.B. die Bohrmaschine -ein Gerät ohne Eigenleben. Zuverlässige, präzise, benötigt ab und zu Pflege und das wär's. Ein Stückchen Selbstverständlichkeit.
Obwohl ich kein Tag im Militär verschwendet habe, schiesse ich oft & gerne mit meinem Sturmgewehr aber nur im Schiessstand. Zur Haus & Hofverteidigung gibt es handlicheres.
Ob ein Gewehr zu Hause Sinn macht soll jede(r) für sich selbst entscheiden. Keinesfalls soll der Staat bestimmen, ob die Bevölkerung ein Sturmgewehr zu Hause halten darf mit folgender Ausnahme: wer ein Gewaltverbrechen begangen hat oder in einer Untersuchung verwickelt ist, muss das Gewehr abgeben und sollte ein Freispruch erfolgen, es wieder zurück bekommen.
Grundsätzlich: der Staat muss beweisen, dass jemand für ein Gewehr untauglich ist. Die Bürger sind hier nicht Bittsteller sondern die oberste Instanz.
- 15 Nov 2011, 12:52 am
