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Christoph Behm Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Freistellung Container gegen Bank Garantie
Moin,
ich arbeite als Verkäufer für NYK Line im süddeutschen Raum und hatte letzten Freitag eine sehr unschöne Diskussion mit einem Import Kunden.
Dieser wollte seine beiden Import Container freigestellt haben ohne mir die Original B/L's aushändigen zu können, diese waren noch mit dem Kurier unterwegs. Er bot mir eine Bankgarantie an.
Nun meine Frage: Wie sieht das rechtlich aus? Muß ich gegen eine Bankgarantie die Container freistellen oder liegt das im Ermessen der Reederei? Eine, zugegeben, sehr simple Frage - allerdings scheint es hierzu mehr als nur eine Meinung zu geben.
Würde mich über Antworten freuen,
Gruß
Christoph Behm
- 13 Sep 2005, 1:32 pm
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Robert SchillingThe company name is only visible to registered members.Re^2: Freistellung Container gegen Bank Garantie
Moin,
um diesen Fall mal ganz schulbuchmäßig darzulegen ein paar kurze Auszüge aus dem Malchow/Schulze, dem Standartlehrbuch der Hamburger Schifffahrtskaufleute:
(Daher die relativ allgemein gefassten Begriffe... Sorry ist schon spät...)
Grundsätzlich hat der Empfänger KEINEN Anspruch auf Auslieferung des Containers ohne im Besitz der Original-Konnossemente zu sein!
Folgt der Verfrachter jedoch dem Wunsch des Empfgängers und liefert ohne Vorlage der Original-Dokumente aus, so haftet er für sämtliche Schäden gegenüber Dritten, die ggf. rechtmäßige Ansprüche gegen den Verfrachter als Besitzer der Original-Konnossemente haben.
In der Praxis gehen Verfrachter dieses Risiko nur gegenüber bekannten und vertrauenswürdigen Kunden ein, lassen sich aber zudem noch eine Bankgarantie i.H. von 150% des Marktwertes geben. I.d.R. zeichnet der Kunde noch einen sog. "Letter of indemnity", in welchem er sich verpflichtet für alle Folgeschäden und Kosten aufzukommen, ohne dass es gerichtlicher Maßnahmen bedarf.
Die gerichtliche Durchsetzbarkeit dieses Dokumentes ist allerdings umstritten.
So ich hoffe, dies hilft, ansonsten empfehle ich das HGB 5.Buch Seehandel §§642 ff. HGB besonders §§ 653 und 654 HGB (
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/hgb/index.html).
Hope this helps.
Gruß
Robert Schilling
- 14 Sep 2005, 12:04 am
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Florian KuentzelThe company name is only visible to registered members.Re: Freistellung Container gegen Bank Garantie
Wie meine Vorredner schon bemerkten ist die Freistellung gegen Bankgarantie ein "Service" den der Reeder anbieten kann.
I.d.R. geschieht dies allerdings nur bei vertrauensvollen Kunden mit denen man schon laengere Zeit geschaefte macht.
Wie schon gesagt wurde sollte eine Bankgarantie mindestens 150% des Warenwertes betragen. Dies ist meines Erachtens nach allerding nicht zu empfehlen. Hintergrund ist dass i.d.R. englisches Recht angewannt wird und es im Falle eines Claims vor einem englischen Gericht verhandelt wird. In diesem Falle schnellen die Kosten extrem schnell in die hoehe und koennen bei 150% des Warenwertes nicht gedeckt werden und der Carrier seht im Regen.
Es liegt also voll und ganz im Ermessen des Reeders und haengt immer sehr von der Beziehung zum entsprechenden Kunden ab.
Bei Maersk z.B. verlangen wir i.d.R. eine Bankgarantie in unbegrenzter Hoehe.
Mir ist allerding nicht bekannt das soetwas irgendwann mal von einem Kunden eingereicht wurde.
Hope that helps.
Beste Gruesse,
Florian Kuentzel
- 14 Sep 2005, 09:17 am
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Claas-Henning Brons(not a XING member)Re: Freistellung Container gegen Bank Garantie
Moin,
für den Fall,das es hierbei zu einem Claim kommt besteht kein Versicherungsschutz.
delivery of cargo carried under a negotiable bill of lading or similar document or title without production of that bill of lading or document by the person to whom delivery is made,... there shall be no recovery from the Association.
Nachzulesen in den Versicherungsbedingungen der NYK Line Rule 2 Section 17 c (ii).
Desweiteren unterliegen die NYK Bs/L japanese law und HGB ist hier nicht anzuwenden.
Gruß
Claas-H. Brons
- 14 Sep 2005, 4:50 pm
