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Thiemo Loof Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Das OLG Düsseldorf und der durchgestrichene Preis
Werbung mit durchgestrichenen Preisen vor dem aktuellen Preis
Das OLG Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu befassen, ob es eine Wettbewerbsverletzung (hier Irreführung) darstellt, wenn der Shopbetreiber unmittelbar vor dem aktuellen Preis einen -nicht weiter kommentierten- durchgestrichenen Preis aufführt. Der Antragsteller war nämlich der Ansicht, dass dies deshalb irreführend sei, weil der Verbraucher nicht ahnen könne, was der durchgestrichene Preis angeben solle, also die UVP des Herstellers, den früheren Preis des Shopbetreibers, den Preis der Mitbewerber oder was auch immer. Diese Auffassung teilte das OLG Düsseldorf nicht. Für den Verbraucher sei naheliegend und ohne weiteres erkennbar, dass der durchgestrichene Preis der früher von dem Händler verlangte Preis sei. Die erstinstanzlich ergangene Verfügung wurde aufgehoben.
-OLG Düsseldorf 20 U 28/10-
Thiemo Loof
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- 04 Aug 2010, 11:49 am
