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  • Thiemo Loof
    Thiemo Loof    Premium Member
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    Verwendung der "alten" Widerrufsbelehrung abmahnfähig
    Seit dem 11.6.2010 haben wir eine neue Widerrufsbelehrung, die nun -dies ist sicher bekannt-, nicht mehr auf die aufgehobenen Regelungen der BGB-InfoVO verweist. Dies gab zu Spekulationen Anlass, ob noch von einem Bagatellverstoß ausgegangen werden könne, wenn die "alte" Belehrung noch einige Zeit genutzt wird. Das LG Bochum war hingegen der Ansicht, dass schon 5 Tage nach der Rechtsänderung in der Nutzung der "alten" Musterwiderrufsbelehrung eine unlautere geschäftliche Handlung liege.

    LG Bochum - I - 14 O 121/10 -

    Thiemo Loof
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