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  • Re^9: Wem gehört die Software? 02 Nov 2009, 12:00 am

    Die Frage ist auch ein wenig von der Seite zu sehen, was will ich und was kann ich riskieren?

    Ein Microsoft hat sich seinerzeit einfach aus der OS/2 Entwicklung ausgekoppelt, weil sie sahen, dass sie mit IBM zwar einen kräftigen Kontrahenten haben aber sie waren überzeugt, dass Windows viel mehr Geld in die Kasse spülen würde als die Ehre zu haben mit IBM weiterhin den Ruhm zu teilen.

    So ist auch hier die Sache zu sehen, wurde da eine Killerapplikation erfunden, dann kann man sich auch die Juristerei erlauben, bewegt man sich als kleiner Fisch im Haifischbecken wird man kalt gefressen.

    In einer Marktnische zudem muss man schön vorsichtig und kalkulierbar sein, jeder kennt jeden und man ist schnell verbrannt.

    Ein Aspekt wurde schon angedeutet, man macht den Beteiligten möglichst klar, dass es auch für sie Vorteile geben wird, wenn nicht nur einer die Software benutzt.

    Andere Anwender haben andere gute Ideen, mehr "Tester" macht die Sache stabiler, keiner der Kunden will die Software primär weiterverkaufen sonder nur nutzen ...
  • Re^9: Wem gehört die Software? 02 Nov 2009, 9:39 pm

    Volker Hillmann schrieb:
    Es gibt da im Bereich des Urheberrechts den Begriff "eigenschöpferischer Beitrag". So steht den wenigsten Programmieren wirklich ein Urheberrecht zu, da dieser fehlt. Das wäre, als wenn der Maurer dem Architekten später erklärt, er hätte das Gebäude entworfen. Es reicht eben nicht, etwas zu kopieren, oder aber in einem Team den kreativen Gedanken anderer zu folgen, und dann zu glauben, etwas eigenes geschaffen zu haben.
    Ich habe da gegenteilige Erfahrungen gemacht. §2 des UrgH regelt das eigentlich recht klar. Wenn Sie zu mir kommen, ihre Idee vorstellen und ich programmiere Sie, dann sind wir beide Urheber. Und das kann ich Ihnen nicht verkaufen selbst wenn ich möchte (darum ging es ja eigentlich). Verwertung, Vielfältigung usw. basieren natürlich wieder auf einee anderen rechtlichen Grundlage.
  • Re^10: Wem gehört die Software? 02 Nov 2009, 10:56 pm

    Nur das wir uns besser verstehen, ich entwickle auch Software, und ich bin Geschäftsführer eines Unternehmens, das von Softwareentwicklung lebt.

    Wenn eine Sekretärin ein Buch für einen Schriftsteller tippt, ist sie dann der Urheber? Wohl eher nicht. Eigenartiger Weise glauben viele Softwareentwickler an Ihre Urheberrechte, obwohl sie nur den Vorgaben anderer folgten, die die kreativen Ideen hatten, oder wenn sie Lösungen kopieren.

    Damit wir uns nicht falsch verstehen, ich meine jetzt nicht die Idee zum Programm selber, sondern insbesondere Architekturen und wesentliche Verfahren, die einem Programmierer vorgegeben werden, und er sie kodiert. Und der einem dann erklärt, er wäre jetzt der Urheber des Systems.
    This article was modified on 02 Nov 2009 at 10:57 pm.
  • Re^11: Wem gehört die Software? 03 Nov 2009, 12:14 am

    Volker Hillmann schrieb:
    Damit wir uns nicht falsch verstehen, ich meine jetzt nicht die Idee zum Programm selber, sondern insbesondere Architekturen und wesentliche Verfahren, die einem Programmierer vorgegeben werden, und er sie kodiert. Und der einem dann erklärt, er wäre jetzt der Urheber des Systems.
    So hart es klingt, es ist wohl so. Der, der den Code schreibt, ist der Urheber davon und niemand anderes. Ein anderer kann der Urheber von Architekturen oder Verfahren sein. Das macht ihn aber nicht zum Urheber von darauf abgeleitetem Code.

    Das Beispiel mit der Sekretärin trifft insofern nicht zu, weil sie ein durch das Urheberrecht bereits geschütztes Werk abtippt. Sie kann es also nicht selbst erhalten.

    Für Arbeitnehmer gelten dazu aber bestimmte Regeln (s. http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/arbeitnehmer...., Abschnitt V).

    Bei B2B müssen diese Sachen vertraglich festgelegt werden.
  • Re^12: Wem gehört die Software? 03 Nov 2009, 12:49 am

    Ich habe nicht das "Abtippen" eines fertigen Buches gemeint, deshalb der Bezug auf eine Sekretärin. Die nimmt vielleicht Steno auf, oder bekommt ein besprochenes Band oder erscheint eben so zum Diktat. Und dann hinkt der Vergleich vielleicht nicht mehr so sehr. Der Autor hat die Sätze zwar im Kopf gehabt und gesprochen, aber geschrieben hat sie die Sekretärin. Nach der Definition, das der geschriebene Code das zu schützende Merkmal ist, übertragen auf dieses Beispiel, wäre sie die Urheberin.
  • Re^13: Wem gehört die Software? 03 Nov 2009, 12:20 pm

    Nun, das hängt von dem eigenen schöpferischen Beitrag ab. Ist die Sekretärin die wissenschaftliche Assistentin eines Professors und schreibt sie in bzgl. seiner Forschungen einen Artikel in seinem Auftrag, ist sie zumindest Miturheberin.

    Ähnlich ist das mit dem Programmieren: Der Code wird ja nicht vom Architekten diktiert, der entsteht erst im Kopf des Programmierers. Und dafür kann (und häufig: "will" ;-) ) der Architekt nicht der Urheber sein.
  • Re^14: Wem gehört die Software? 03 Nov 2009, 1:13 pm

    George Kotorlis schrieb:
    Nun, das hängt von dem eigenen schöpferischen Beitrag ab.
    Bingo. Was anderes habe ich bisher nicht geschrieben. Auch bei Programmieren hängt alles am eigenen, schöpferischen Beitrag. Leider neigen viele Programmierer dazu, schon ein "Hallo Welt" als eigene Leistung zu sehen.

    Da gibt es ein BGH- Urteil aus der Urzeit des Urheberschutzes für Computerprogramme. Das Urteil ist sicher überholt, aber man hat damals wenigstens mal versucht zu beschreiben, was ein eigener schöpferischer Beitrag ist. Allerdings hängt die Meßlatte heute wesentlich tiefer.

    Er ist bei der Frage, wann ein Programm und seine Vorstufen einen hinreichenden schöpferischen Eigentümlichkeitsgrad im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG erreichen, von den bekannten Programmen und den Arbeitsergebnissen der einzelnen Entwicklungsstufen, ihren jeweils bekannten und üblichen Anordnungen, Systemen, Aufbau- und Einteilungsprinzipien ausgegangen. Alle in deren Nähe bleibenden Gestaltungsformen besäßen keinen hinreichenden schöpferischen Eigentümlichkeitsgrad; auch die bloß mechanisch-technische Fortführung und Entwicklung des Vorbekannten bleibe in diesem Bereich. Ließen sich nach Maßgabe des Gesamtvergleichs mit dem Vorbekannten schöpferische Eigenheiten feststellen, so seien diese dem Schaffen eines Durchschnittsprogrammierers gegenüberzustellen. Das Können eines Durchschnittsgestalters, das rein Handwerksmäßige, die mechanisch-technische Aneinanderreihung und Zusammenfügung des Materials liege außerhalb jeder Schutzfähigkeit. Erst in einem erheblich weiteren Abstand beginne die untere Grenze der Urheberrechtsschutzfähigkeit, die ein deutliches Überragen der Gestaltungstätigkeit in Auswahl, Sammlung, Anordnung und Einteilung der Informationen und Anweisungen gegenüber dem allgemeinen Durchschnittskönnen voraussetze.
  • Re^15: Wem gehört die Software? 03 Nov 2009, 5:34 pm

    Volker Hillmann schrieb:
    George Kotorlis schrieb:
    Nun, das hängt von dem eigenen schöpferischen Beitrag ab.
     
    Bingo. Was anderes habe ich bisher nicht geschrieben. Auch bei Programmieren hängt alles am eigenen, schöpferischen Beitrag. Leider neigen viele Programmierer dazu, schon ein "Hallo Welt" als eigene Leistung zu sehen.

    Na ja, wir schweifen ein bißchen vom Thema ab. Es ging um Erweiterungen bestehender Software. Und solange niemand hinter mit steht und dieser mir nicht memografisch alles vorsagt was ich tippe, verbringe ich eine Denkleistung (=Schöpfungsgrenze) . Daraus entsteht dann ein Urheberrecht. Das dieses Urheberrecht an dem Program u.U. geteilt werden muss aufgrund von Design-, Architektur- und Prozessentscheidungen steht doch auf einen anderen Blatt. Das "Hello World" nicht geschützt ist, darum ging es ja nicht und dann hätte ich auch nie etwas geschrieben.

    Btw: Der Sekretärin steht kein Urheberrecht zu, wenn sie einen Text abtippt, weil ihre Leistung nicht unter das Urheberrechtsgesetzt fällt. §1 regelt es gleich, was darunter fällt.
  • Re^16: Wem gehört die Software? 03 Nov 2009, 6:43 pm

    Ulf Kirsten schrieb:
    ... Und solange niemand hinter mit steht und dieser mir nicht memografisch alles vorsagt was ich tippe, verbringe ich eine Denkleistung (=Schöpfungsgrenze) . Daraus entsteht dann ein Urheberrecht.
    Im Falle einer Erweiterung kann aber auch eine Urheberrechtsverletzung vorliegen, wenn vom ursprünglichen Urheber keine Genehmigung zur Bearbeitung erteilt wird.
  • Re^17: Wem gehört die Software? 03 Nov 2009, 8:16 pm

    Der Sekretärin steht kein Urheberrecht zu, wenn sie einen Text abtippt, weil ihre Leistung nicht unter das Urheberrechtsgesetzt fällt. §1 regelt es gleich, was darunter fällt.
    Wo lebst Du denn? Wenn die Sekretärin ein Werk der Literatur oder Wissenschaft nach einer Stenoklatte schreibt, warum sollte das Werk dann nicht unter Urheberrecht stehen? Abgesehen davon gleicht auch die Sekretärin (eine gute) Fehler aus, vervollständigt Sätze. Es ist auch das Computerprogramm das unter Schutz steht, und nicht der Programmierer.

    Das Einsetzen handwerklicher Fähigkeiten steht übrigens nicht unter Urheberrecht, viele Programmierer machen aber nicht mehr. Eigenartiger Weise betonen aber gerade diese ihre schöpferische Leistung. Und die, die wirklich schöpferisch tätig sind, halten sich zurück. Etwas, was andere erschaffen haben, zu kopieren, und dann ein eigenes "Label" drauf zu setzen, können viele. Genauso etwas, was andere geschaffen haben, erweitern, und dann ebenfalls sein "Label" draufzusetzen. Es gibt genügend Freiraum, eigene Ideen zu entwickeln.

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