Stockfotografie und Bildagenturen
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Erik (Erich) WESTMANN Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Bilder-Klau
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mich würde einmal interessieren, was Ihr bei Bilderklau incl. Veröffentlichung macht. Laßt Ihr es auf eine Klage ankommen oder versucht Ihr eine außergerichtliche Einigung.
Wer geht dieser Plage mit welchem Erfolg nach?
This post was modified on 08 Dec 2008 at 09:49 pm.- 08 Dec 2008, 6:47 pm
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Martina Berg Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Re: Bilder-Klau
Hallo Erik!
Bisher hat es bei mir (in vier Fällen) mit einer außergerichtlichen Einigung ganz gut geklappt. Alle zugestellten Rechnungen wurden prompt bezahlt (und in drei Fällen folgte auch eine Entschuldigung).
Ob ich bis vor Gericht ziehen würde? Käme sicherlich auf den konkreten Einzelfall an - aber eigentlich kann ich auf solchen Stress gut verzichten.
LG
Martina
- 08 Dec 2008, 10:29 pm
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Erik (Erich) WESTMANN Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Re: Bilder-Klau
Da bin ich aber froh, das nicht so viele Kolleginnen und Kollegen betroffen sind.
Schöne Weihnachten
Erik Westmann
- 17 Dec 2008, 10:23 pm
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Michael Pliwischkies Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Re^2: Bilder-Klau
Die einfachste und naheliegendste Reaktion ist, wie immer, wenn jemand etwas verwendet, was ihm noch nicht gehört: Eine Rechnung schreiben. Wir sie nicht beglichen, direkt ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, was im Bereich B2B kein Problem ist - nach Ablauf von 30 Tagen.
Direkt klagen halte ich für Unfug. Sollte es dennoch nötig werden, ist die Rechnung, die sich ja begründen lässt, zumindest schon mal eine gute Grundlage.
- 05 Jul 2009, 1:09 pm
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Harry Müller Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Re^3: Bilder-Klau
Dem schließe ich mich an. Ich hatte mir mit solchen Themen und persönlichen Einsatz viel zu sehr die Nerven zerrieben. Zumal es in meinem Fall sogar die Redaktion einer örtlichen tageszeitung war. Die hatten ein Bild welches ich für einen Kunden gemacht hatte, in völlig artfremden Zusammenhang verwendet. Und das ganze mehrfach in der gedruckten Tageszeitung und online... Meine damalige unerfahrenheit und die wohlwissende Dreistigkeit einiger Spezies in der Medienbranche haben mich so viel Nerven gekostet, dass ich mir jetzt garnichts mehr draus mache nur folgende Handlungen:
1. Das Honorarverzeichnis vom "BVPA-Handbuch der Bildagenturen" nachschlagen welches Honorar mir zusteht (da stehen auch Zusatzkosten für versäumte Einhohlung der Erlaubnis zur Veröffentlichungen drin!!!)
2. Rechnung schreiben mit Zahlungsziel 30 Tage / das keine Mahnung folgt sondern umgehend nach Ablauf die Sache zum Anwalt geht.
3. Nach 30 Tagen ohne Geldeingang schick ich das ganze zu meinem Anwalt, und der verschickt ein Briefchen seinerseits, wodurch der rechnungsbetrag schon mal um 160,- € steigt
4. Der Rest geht dann rein schriftlich übre den Anwalt usw.....
Es ist übrigens erstaunlich was das schreiben des Anwaltes für prompte Reaktionen erzeugt! Ich denke mir viele rechnen auch damit, dass dieser Schritt einfach nicht erfolgt. Dabei ist es der entspannenste Weg den ich kenne...
Grüße
Harry
This post was modified on 08 Jul 2009 at 10:25 am.- 08 Jul 2009, 10:24 am
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Raphael Thomas Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Re^4: Bilder-Klau
Liebe Gruppenmitglieder,
im Fall von Bilderklau ist der klassische juristische Weg die Abmahnung des unberechtigten Nutzers mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer sehr kurzen Frist. Dieser Weg ist regelmässig auch der schnellste und effektivste zur Durchsetzung der eigenen Lizenzgebühren oder Schadensersatzansprüche.
Nur in den wenigen Fällen, in denen der Gegner eine entsprechende Unterlassungserklärung nicht (fristgemäß) abgibt, ist die gerichtliche Durchsetzung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes oftmals der vernünftige (nächste) Schritt. Ohne vorangehende Abmahnung ist der einstweilige Rechtsschutz aber meist nicht sinnvoll, da dann der Antragsteller der Verfügung ggf. die Kosten zu übernehmen hat.
Herzliche Grüße aus Berlin
Raphael Thomas
Rechtsanwalt
http://www.thomas-law-office.com
- 08 Jul 2009, 10:51 am
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Ute Jansing Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Re^5: Bilder-Klau
Hallo,
bei Pitopia sind wir bisher sehr erfolgreich ohne Klage gefahren.
Per Mail oder Fax kontakten wir den Verursacher und haben innerhalb von wenigen Tagen, meist sofort, eine Reaktion erhalten.
Wenn ein Bilderklau bekannt wird bieten wir ein nachträgliches Erwerben der Lizenzen an inkl. "Entschädigung".
Die Forderungen wurden innerhalb kurzer Zeit erfüllt.
Inzwischen versuchen wir den Weg ohne Anwalt zu gehen, denn der kostet gleich mehrere hundert Euro und bis das Geld dann da ist dauert es meist länger.
Freundliche Grüße
Ute Jansing
pitopia.de
- 10 Jul 2009, 09:29 am
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Stephan KrudewigThe company name is only visible to registered members.Re^6: Bilder-Klau
Hallo,
normalerweise führt der genannte Weg, Kontakt aufnehmen und Rechnung schreiben, zum schnellsten Erfolg. Vorausgesetzt, es handelt sich bei den Bildnutzern um Redaktionen, die das Foto wegen mangelnder Bildbeschriftung oder Unwissenheit über den Urheber genutzt haben.
Den direkten Klageweg kann man im Falle einer Nichtbegleichung immer noch beschreiten.
Lieben Gruß
Stephan
- 10 Jul 2009, 11:48 am
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