Success trotz Handicap
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Dr. Corina ZolleThe company name is only visible to registered members.Gerichtsentscheid über integrative Beschulung begrüßt.
30.10.2007 - 18:22
Berlin (kobinet) Die Bundestagsabgeordneten Hubert Hüppe und Silvia Schmidt haben heute die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Oktober begrüßt, die das Recht auf eine integrative Beschulung behinderter Kinder in der Regelschule festschreibt.
"Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein wichtiges Signal im Bestreben für die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderungen. Bisher sah die Regelung vor, dass die Kosten für einen Integrationshelfer beim Besuch einer integrativen Schule nur dann zu tragen sind, wenn das Kind dieser Schule schulrechtlich zugewiesen wurde. Mit dem jetzt vorliegenden Urteil ist der Träger der Sozialhilfe auch verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, wenn schulrechtliche Wahlfreiheit besteht, Eltern und Kinder somit die Wahl zwischen Förder- und Regelschule haben", erklärte der Christdemokrat Hüppe, der behindertenpolitische Sprecher seiner Fraktion im Bundestag.
In anderen europäischen Ländern seien die Integrationsquoten viel höher. Eine neue Studie zeige, dass je mehr Kinder mit Behinderungen in Regelschulen unterrichtet werden, desto geringer ist der durchschnittliche Kostenaufwand und umso höher ist der gesellschaftliche Gewinn, so Hüppe.
Seine sozialdemokratische Amtskollegin Silvia Schmidt erklärte: "Ich finde es ausgesprochen schade, dass immer erst Gerichte entscheiden müssen und die menschenrechtlich verbriefte Wahlfreiheit behinderter Menschen in der UN-Konvention noch nicht grundsätzlich Eingang in Verwaltungsentscheidungen findet. Die Richter haben jedoch verdeutlicht, wie wichtig es ist, schon im frühen Kindesalter Integration und Vielfalt als wichtigen Wert unserer Gesellschaft zu vermitteln ..." Im im Vergleich mit anderen Staaten der Europäischen Union habe Deutschland hier noch viel nachzuholen.
Die Leipziger Richter haben die Stadt Chemnitz in zwei Fällen verpflichtet, auch beim Bestehen einer schulrechtlichen Wahlfreiheit die Kosten für Integrationshelfer zu übernehmen. Bisher wurden die Kosten nur bei einer schulrechtlichen Zuweisung zu einer integrativen Schule getragen.
"Eltern und Kindern wird damit eine echte Wahlfreiheit bezüglich der Schulform gewährt, sie können jetzt frei entscheiden ob sie sich für einen Schulbesuch in einer Sonder- oder Regelschule entscheiden.
Die volle selbstbestimmte Teilhabe behinderter Menschen muss in allen Bereichen unserer Gesellschaft vorangetrieben werden", sagte Silvia Schmidt. Aufgabe eines vorsorgenden Sozialstaates sei es, für alle Menschen gleichermaßen eine menschenwürdige Lebenswelt zu organisieren. Die Strukturen der Selbstverwaltung und des Föderalismus müssten an diesem Anspruch gemessen werden. sch
- 31 Oct 2007, 8:40 pm
