SV-Statusverfahren
Sozialversicherungspflichtig oder nicht? Diese Frage steht nach wie vor für hunderttausende Beschäftigungsverhältnisse von mitarbeitenden Familienangehörigen und minderbeteiligten Gesellschaftern an. Es verdichten sich mehr und mehr die Anzeichen, dass Sozialversicherungsträger keine einheitlichen Kriterien haben, wenn sie über den sozialversicherungsrechtlichen Status entscheiden.
Bei Fremdgeschäftsführern war dies bereits bekannt. Im gerade vergangenen Jahr war ein Fall aufgetreten, in dem ein Fremd-Geschäftsführer, tätig in der Tochtergesellschaft eines großen Konzerns, allein deshalb - und entgegen seinem Antrag - sv-frei beurteilt wurde, weil er angegeben hatte, dass er im Wesentlichen seine Arbeitszeit und auch den Arbeitsort frei bestimmen konnte.
Aktuelle Fälle aus unserer Praxis machen nun noch einmal deutlich, wie unberechenbar die Sozialversicherungsträger sind und wie enorm wichtig Rechtssicherheit ist!
Jedoch haben zahlreiche Personen mit dieser Problematik zu tun (z.B. alle Unternehmen, die den Status ihrer Mitarbeiter einschätzen müssen; Krankenkassen, die zuständig sind für die Status-Entscheidung; Versorgungsberater, die entsprechende Beratungen durchführen müssen).
Die Verunsicherung ist derzeit sehr groß.
Die Gruppenmitglieder haben ein Interesse, sich über SV-Statusverfahren zu informieren und sich ggf. auszutauschen.
Die Beiträge sollen für das Thema sensibilisieren. Die Leser sollen besser einschätzen können, wann in konkreten Einzelfällen die Einschaltung eines erfahrenen Rechtsanwalts sinnvoll und notwendig ist.
Der Moderator rät dringend davon ab, SV-Statusverfahren ohne rechtliche Kompetenz und ohne ausreichende Erfahrung nur auf der Basis der hier und im Internet verfügbaren Informationen durchzuführen!
Bei Fremdgeschäftsführern war dies bereits bekannt. Im gerade vergangenen Jahr war ein Fall aufgetreten, in dem ein Fremd-Geschäftsführer, tätig in der Tochtergesellschaft eines großen Konzerns, allein deshalb - und entgegen seinem Antrag - sv-frei beurteilt wurde, weil er angegeben hatte, dass er im Wesentlichen seine Arbeitszeit und auch den Arbeitsort frei bestimmen konnte.
Aktuelle Fälle aus unserer Praxis machen nun noch einmal deutlich, wie unberechenbar die Sozialversicherungsträger sind und wie enorm wichtig Rechtssicherheit ist!
Jedoch haben zahlreiche Personen mit dieser Problematik zu tun (z.B. alle Unternehmen, die den Status ihrer Mitarbeiter einschätzen müssen; Krankenkassen, die zuständig sind für die Status-Entscheidung; Versorgungsberater, die entsprechende Beratungen durchführen müssen).
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