Swiss Innovation Park - Ein Projekt der Stiftung Forschung Schweiz

Der Wissens- und Technologietransfer zwischen Hochschulen und Wirtschaft wird in der Schweiz bereits mit verschiedenen Initiativen gefördert. Was fehlt, ist ein Ort, an dem internationale Forschungsarbeitsplätze unmittelbar zur gesamten Wertschöpfungskette in der Schweiz beitragen. Ein Swiss Innovation Park mit internationaler Ausstrahlung kann genau das leisten. Er bietet grossen internationalen Unternehmen und Universitäten eine optimale Plattform für ihre Forschungs- und Innovationsaktivitäten in der Schweiz.

Im Swiss Innovation Park sollen sich grosse internationale Unternehmen ansiedeln, um gemeinsam mit den Schweizer Universitäten und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen zu forschen und die Erkenntnisse in Innovationen umzusetzen. Durch die räumliche Konzentration der gesamten Wertschöpfungskette von der Forschung über die industrielle Fertigung bis hin zur Anwendung wird Wissen effizient transferiert und ein grosses Kreativitätspotenzial freigesetzt.

Der Swiss Innovation Park soll auf dem Areal des Flugplatzes Dübendorf eingerichtet werden. Das Militär wird das Areal voraussichtlich Ende 2014 freigeben. Das Areal ist so gross, dass für den Swiss Innovation Park nur gerade ein Drittel der gesamten Fläche benötigt werden. Die übrigen zwei Drittel können der Bevölkerung als Erholungsraum zur Verfügung gestellt werden.

Der Verein Machbarkeit Stiftung Forschung Schweiz setzt sich für die Realisierung der Vision es Swiss Innovation Park in Dübendorf ein. Der Verein peilt die Gründung einer privatrechtlichen Stiftung als Trägerschaft des Swiss Innovation Park per Anfang 2009 an: Die Stiftung Forschung Schweiz übernimmt in den kommenden Jahren eine Drehscheibenfunktion für alle notwendigen Entwicklungsschritte (politischer Entscheidungsprozess, Raumplanung, Vermarktung).

Ziele der Xing-Gruppe "Swiss Innovation Park" sind
1) die Vision eines Swiss Innovation Park und der Stiftung Forschung Schweiz in der Business-Community bekannter zu machen,
2) breite Unterstützung für das Projekt zu gewinnen, und
3) durch Erfahrungsaustausch mehr Wissen über international erfolgreiche Forschungsstandorte zu gewinnen.

Mehr Informationen im Internet: www.stiftung-forschung-schweiz.ch

News

  • 11 Nov 2009

    Rechtliche Grundlagen für einen nationalen Innovationspark: Vernehmlassung läuft

    Noch bis zum 28. Februar 2010 läuft die Vernehmlassung zur Totalrevision des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes. Die Revision erfüllt verschiedene parlamentarischer Vorstösse, darunter die von den Räten überwiesene Motion 07.3582, die vom Bundesrat verlangt, die rechtlichen Grundlagen für einen nationalen Innovationspark zu schaffen.

    Bundesrat und Parlament haben entschieden, dass die rechtliche Grundlage zur Unterstützung der Errichtung eines nationalen Innovationsparks im Forschungsgesetz anzusiedeln ist. Mit dem neu geschaffenen 6. Abschnitt über einen "Schweizerischen Innovationspark" erfolgt eine Erweiterung der Unterstützungsmöglichkeiten des Bundes. Der Abschnitt regelt zum Beispiel die mögliche Unterstützung durch den Bund. Mögliche Unterstützungsformen sind der Verkauf oder die Abgabe von Ländereien im Baurecht (mit oder ohne Verzicht auf Baurechtszinsen). Auch eine Kombination dieser Unterstützungsformen soll möglich sein.

    Auch die Voraussetzungen einer möglichen Unterstützung werden im Gesetz festgehalten. Es muss zum Beispiel sichergestellt sein, dass die zur Errichtung des Innovationsparks verantwortliche Institution national breit abgestützt ist und durch mehrere Kantone und die Privatwirtschaft getragen oder mitgetragen wird. Auch sollen die Mitwirkungsrechte des ETH-Rates und von Institutionen des ETH-Bereichs und andere interessierte Hochschulen geregelt werden, um die Forschung der Hochschulen einzubeziehen.

    Mit dem vorgeschlagenen Gesetz werden die rechtlichen Grundlagen für einen nationalen Innovationspark geschaffen, egal ob dieser auf dem Areal des Flugplatzes Dübendorf oder an einem anderen Ort in der Schweiz eingerichtet wird.

    Zum Gesetzesentwurf:
    http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/documents/1764/Vorlage.pdf

    Zum begleitenden Bericht:
    http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/documents/1764/Bericht.pdf

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