Teilungsversteigerung
Zweck der Gruppe:
In der Bundesrepublik Deutschland werden jährlich ca. 5000 Teilungsversteigerungen von Grundbesitz durchgeführt. Hintergrund und Anlass ist häufig die Auflösung der Gemeinschaft im Rahmen von Auseinandersetzungen bei Ehescheidungen oder Erbfällen.
Viele dieser Teilungsversteigerungen scheitern jedoch in der Praxis daran, dass sich wegen hoher Grundschuldbelastungen kein Ersteher findet. Dies selbst dann, wenn große Teile der durch Grundschuld gesicherten Darlehen bereits abgetragen sind. Das Recht auf Auseinandersetzung wird faktisch blockiert. Vor allem durch dieses Problem der bestehenbleibenden Grundschulden ist die Teilungsversteigerung juristisch weit anspruchsvoller als die Zwangsversteigerung einer Bank gegen den Kreditschuldner. Zugleich schafft die wirtschaftliche Blockade Existenzprobleme wegen Millionenwerten für betroffene Immobilieneigentümer. Alle Betroffene haben hier erstmals die Möglichkeit, im Wege der Diskussion rechtlich und wirtschaftlich praktikable Lösungen zu suchen und zu finden.
Darüber hinaus besteht eine Plattform, auf der auch alle anderen mit der Auseinandersetzung der Eigentümergemeinschaften verbundenen Fragen erörtert werden können.
geplante Inhalte u.a.:
Behandlung bestehenbleibender Grundschulden in der Teilungsversteigerung, Behandlung der nichtvalutierten Anteile von Finanzierungsgrundschulden, Anspruch auf Rückgewähr nicht mehr benötigter Sicherheiten von Miteigentümern gegen die Grundpfandgläubiger (Banken), Anspruch auf Teilung gemeinschaftlicher Eigentümergrundschulden, Reduzierung des (für eine Versteigerung oft zu hohen) geringsten Gebotes durch Erlöschen sonst bestehenbleibender Grundschulden durch 1.) die abweichende Versteigerungsbedingung, daß diese erlöschen sollen 2.) und ggfs. der nicht valutierte Teil nicht in das geringste Gebot kommen soll; Behandlung der Anträge solcher Anträge auf von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen abweichender Versteigerungsbedingungen bei Weigerung der Bank bzw. des Antragsgegners: Zurückweisung des Antrags? Doppelausgebot? Rechtsbehelfe gegen die Zurückweisung eines Antrages auf abweichende Versteigerungsbedingungen? Pflicht zur Mitwirkung/ Zustimmung? Schadensersatzansprüche bei Unterlassung derselben? Wenn keine abweichenden Versteigerungsbedingungen möglich: Lösung durch die Anmeldung der persönlichen Forderung zur Übernahme durch den Ersteher? Letztlich: Rechtspolitische Lösung durch die Abschaffung des Bestehenbleibens von Grundschulden 1.) wünschenswert? 2.) möglich? u.v.m.
In der Bundesrepublik Deutschland werden jährlich ca. 5000 Teilungsversteigerungen von Grundbesitz durchgeführt. Hintergrund und Anlass ist häufig die Auflösung der Gemeinschaft im Rahmen von Auseinandersetzungen bei Ehescheidungen oder Erbfällen.
Viele dieser Teilungsversteigerungen scheitern jedoch in der Praxis daran, dass sich wegen hoher Grundschuldbelastungen kein Ersteher findet. Dies selbst dann, wenn große Teile der durch Grundschuld gesicherten Darlehen bereits abgetragen sind. Das Recht auf Auseinandersetzung wird faktisch blockiert. Vor allem durch dieses Problem der bestehenbleibenden Grundschulden ist die Teilungsversteigerung juristisch weit anspruchsvoller als die Zwangsversteigerung einer Bank gegen den Kreditschuldner. Zugleich schafft die wirtschaftliche Blockade Existenzprobleme wegen Millionenwerten für betroffene Immobilieneigentümer. Alle Betroffene haben hier erstmals die Möglichkeit, im Wege der Diskussion rechtlich und wirtschaftlich praktikable Lösungen zu suchen und zu finden.
Darüber hinaus besteht eine Plattform, auf der auch alle anderen mit der Auseinandersetzung der Eigentümergemeinschaften verbundenen Fragen erörtert werden können.
geplante Inhalte u.a.:
Behandlung bestehenbleibender Grundschulden in der Teilungsversteigerung, Behandlung der nichtvalutierten Anteile von Finanzierungsgrundschulden, Anspruch auf Rückgewähr nicht mehr benötigter Sicherheiten von Miteigentümern gegen die Grundpfandgläubiger (Banken), Anspruch auf Teilung gemeinschaftlicher Eigentümergrundschulden, Reduzierung des (für eine Versteigerung oft zu hohen) geringsten Gebotes durch Erlöschen sonst bestehenbleibender Grundschulden durch 1.) die abweichende Versteigerungsbedingung, daß diese erlöschen sollen 2.) und ggfs. der nicht valutierte Teil nicht in das geringste Gebot kommen soll; Behandlung der Anträge solcher Anträge auf von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen abweichender Versteigerungsbedingungen bei Weigerung der Bank bzw. des Antragsgegners: Zurückweisung des Antrags? Doppelausgebot? Rechtsbehelfe gegen die Zurückweisung eines Antrages auf abweichende Versteigerungsbedingungen? Pflicht zur Mitwirkung/ Zustimmung? Schadensersatzansprüche bei Unterlassung derselben? Wenn keine abweichenden Versteigerungsbedingungen möglich: Lösung durch die Anmeldung der persönlichen Forderung zur Übernahme durch den Ersteher? Letztlich: Rechtspolitische Lösung durch die Abschaffung des Bestehenbleibens von Grundschulden 1.) wünschenswert? 2.) möglich? u.v.m.
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