Technical Building Equipment, ventilation, electro-mechanical engineering, HVAC

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  • Norbert Honay
    Norbert Honay
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    Aufzugsschachtentrauchung
    Da man auf den Gruppennewsletter nicht direkt antworten kann, versuche ich es mal hier:

    Das Thema ist an sich Interessant, vor allem in Hinblick auf Beachtung anderer Gesetze:
    U.a. wird (in Österreich) für Aufzüge gefordert:
    1% der Schachtfläche als freie Lüftungsöffnung im Triebwerksraum
    2.5% d. SF als Entrauchungsöffnung.

    Wie lassen sich also derartige Forderungen in Einklang bringen mit dem Energieausweis?

    Die geforderten Abströmöffnungen haben noch einen anderen Effekt: bei entsprechend hohen Gebäuden entsteht im Aufzugsschacht eine Kaminwirkung, die für entsprechende Soggeräusche an den Schachttüren sorgt, vor allem wenn bei den Haltestellen eine mehr oder weniger offene Verbindung ins Freie führt.
  • Alexander Murin
    Alexander Murin
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    Re: Aufzugsschachtentrauchung - Antwort 2
    Hallo Herr Waidmann,

    wir sind Hersteller von Tageslichtelementen mit RWA Öffnungen sowie von RWA Steuerungstechnik, sodass ich gerne Ihre Fragen beantworten möchte.

    Die Öffnung muss auch dann geschlossen sein, wenn Sie sich in einem ungeheizten Treppenhaus befindet - außer diese ist zur tägliche Be-/Entlüftung des Schachtes geöffnet. Dies ist u.a. in der aktuellen EnEV geregelt.

    Abschnitt 2: § 6 Dichtheit, Mindestluftwechsel
    (1) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist. Die Fugendurchlässigkeit außen liegender Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster muss den Anforderungen nach Anlage 4 Nr. 1 genügen. Wird die Dichtheit nach den Sätzen 1 und 2 überprüft, sind die Anforderungen nach Anlage 4 Nr. 2 einzuhalten.
    (2) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist. [1]

    Abschnitt 2: § 7 Abs. 1 Mindestwärmeschutz
    (1) Bei zu errichtenden Gebäuden sind Bauteile, die gegen die Außenluft, das Erdreich oder Gebäudeteile mit wesentlich niedrigeren Innentemperaturen abgrenzen, so auszuführen, dass die Anforderungen des Mindestwärmeschutzes nach den anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. [2]Es wird ja bei einer Energiebilanz immer davon ausgegangen, dass T(innen) ungleich T(außen) ist und somit für das Heizen oder Kühlen Energieverlsute durch einen ungehinderten Luftaustausch von innen nach außen und umgekehrt auftreten. Die Öffnung sollte also nur für die tägliche Lüftung geöffnet werden.

    Die Frage ist was Sie mit einem Rauchmelder in jeder Etage meinen?
    Sollten Sie Rauchmelder im Aufzugsschacht selbst meinen, so sind diese für solch einen Einsatzzweck ungeeignet, da ein Midestabstand zu feststehenden oder Beweglichen Teilen von min. 0,5m gegeben sein muss, um die volle Funktionalität des Rauchmelders zu gewährleisten (keine Fehlauslösungen, frühe Branddetektion etc.)
    Meinen Sie jedoch die Positionierung von Rauchmeldern auf jeder Etage außerhalb des Aufzuges, so würden diese ja einen Brand im Schacht selbst viel zu spät bis gar nicht detektieren.

    ==> Aus diesem Grund verwendet man ein Rauchansaugsystem, welches evtl. Rauchpartikel in der Luft noch viel schneller erkennt als ein Rauchmelder, welches auch für den Einsatzzweck im Aufzug selbst zugelassen und konzipiert ist.

    Bei reiner Betrachtung der Energiebilanz ist natürlich eine solche Klappe bzw. ein Element, welches sich nur zur täglichen Lüftung und für den Entrauchungsfall öffnen lässt nicht nötig, denn entscheidene ist das Ergebnis der Bilanz.
    Sie können theoretisch ein Loch im Dach haben, wenn die zugeführte Energie Ihrer Hauses durch einen hohen Wirkungsgrad von Heizungs-/Kühlsystemen trotzdem so gering ist, dass Sie ein gutes Energiebilanzergebnis erhalten.

    Betrachtet man aber wieder die EnEV an sich (s.o.) so darf keine ungehinderter Luftwechsel durch z.B. Permanententlüfter mehr stattfinden. Weiterhin spart man sich aus rein wirtschaftlicher Sicht sehr viel an Betriebskosten für das Gebäude. Dies können 1500,-€ im Jahr sein.

    Weitere Vorteile:
    - keine Zugluft mehr im Treppenhaus
    - schnelle und sicher Evakuierung der Fahrgäste

    Sie könenn sich jedoch auch gerne mit mir nochmals persönlich in Verbindung setzen, um noch aktuelle Fragestellungen zu klären.
    Haben Sie evtl auch aktuelle Projekte, bei welchen dies eine Rolle spielt?

    Bitte geben Sie mir doch ein kurzes Feedback - vielen Dank!




    Mit freundlichen Grüßen

    i. A.
    Jan Seemann

    --
    Jan Seemann
    Vertrieb RWA-Steuerungstechnik

    LAMILUX
    Heinrich Strunz GmbH
    Zehstraße 2
    D-95111 Rehau
    Deutschland / Germany

    Tel.: +49 9283 595-1615
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    Mobil: +49 162 2592-108
    e-mail: Jan.Seemann@lamilux.de
    http: http://www.lamilux.de

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    Rechtsform: GmbH
    Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE216830546
    Sitz der Gesellschaft: Rehau
    Registergericht und Nummer: Hof, HRB 3260
    Geschäftsführer: Dr. Heinrich Strunz, Dr. Dorothee Strunz
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  • Alfred Strohmayer
    Alfred Strohmayer    Premium Member
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    Re: Aufzugsschachtentrauchung
    Sehr geehrter Herr Honay,

    wir sind eine Fachfirma in Wien, die sich genau mit Ihrem Thema beschäftigt.
    Gerne hilf ich Ihnen bei Ihrer Problemlösung, und stehe Ihnen für einen Termin gerne zur Verfügung.

    Alfred Strohmayer

    D+H Brandrauch-Lüftungssysteme GmbH
    http://www.dh-austria.at
    alfred.strohmayer@dh-partner.com
  • Andreas Grathwol
    Andreas Grathwol    Premium Member
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    Re^2: Aufzugsschachtentrauchung
    Sehr geehrter Herr Honey,

    schauen Sie mal hier : http://www.liftschachtentrauchung.de
    Lise ist eine Preisgünstige alternative zum Rauchansaugsystem.

    Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

    mfg
    Andreas Grathwol