Technical Building Equipment, ventilation, electro-mechanical engineering, HVAC

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  • Martin Zeitler
    Martin Zeitler
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    Trinkwasserverordnung 2011
    Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,

    momentan trift man immer wieder auf diverse Info-Blätter, die den Verbraucher über die Pflichten der neuen Trinkwasserverordnung informieren.

    Dabei wird immer zwischen Kleinanlagen und Großanlagen unterschieden, bei Kleinanlagen muss die Untersuchungspflicht nach der Trinkwasserverordnung nicht beachtet werden.

    Nach intensivem Lesen der Trinkwasserverordnung und dem DVGW-Merkblatt W551 konnte ich jedoch keine Textstelle finden, an der diese Ausnahme beschrieben ist.

    Meiner Meinung nach widerspricht diese Ausnahme auch dem Schutzziel der Trinkwasserverordnung.

    Über weitere Meinungen zu diesem Thema und vor allem zur Textstelle dieser Regelung wäre ich sehr dankbar.
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  • Martin Zeitler
    Martin Zeitler
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    Re^2: Trinkwasserverordnung 2011
    Hallo Herr Breker,

    in §14 Abs. 3 kann ich jedoch keinen Hinweis auf Großanlagen finden. Auch in DVGW W 551 wird über die Unterscheidung zwischen Groß- und Kleinanlagen nur die Wassertemperatur im Speicher vorgeschrieben.
    In DVGW W 553 wird über die Unterscheidung festgelegt wie die Zirkulationsanlage berechnet werden soll.

    Ein gutes neues Jahr.
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  • Martin Zeitler
    Martin Zeitler
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    Re^4: Trinkwasserverordnung 2011
    Die Trinkwasserverordnung bezieht sich zwar in §4 auf die Regeln der Technik und damit auch DVGW W 551, es gibt jedoch keine Einschränkung der Untersuchungspflicht in §14 auf Großanlagen.


    Nach wie vor kann ich diese Ausnahme nirgendwo nachlesen.
  • Ronald Wanke
    Ronald Wanke
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    Re^5: Trinkwasserverordnung 2011
    Unter §14 (1) wird im ersten Satz erläutert, dass Anlagen nach § 3 (2) Buchstabe a oder b der Untersuchungspflicht unterliegen. Kleinanlagen zur Eigennutzung werden im § 3(2) unter Buchstabe c geführt. Sie unterliegen also nicht der Untersuchungspflicht.
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  • Martin Zeitler
    Martin Zeitler
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    Re^7: Trinkwasserverordnung 2011
    Hallo,

    herzlichen Dank für den Link zum DVGW.

    Interessant finde ich jedoch folgende Formulierung in diesem Link:

    "Aus der Trinkwasserverordnung ergeben sich Pflichten für Trinkwasserinstallationsbetreiber (d.h. für Unternehmer oder sonstige Inhaber von Wasserversorgungsanlagen nach §3 Nr. 2 Buchstabe e)."

    Hier wird leider die alte Trinkwasserverordnung zitiert.

    Die neue Trinkwasserverordnung kennt nur noch drei Wasserversorgungsanlagen
    - Anlagen über 1000 m³ pro Jahr
    - Anlagen unter 1000 m³ pro Jahr
    - Hausinstallationen

    Der Begriff Großanlagen im Sinne der Regeln taucht nicht mehr auf.

    Bitte genau lesen.

    Schönen Abend
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