Technical Building Equipment, ventilation, electro-mechanical engineering, HVAC

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  • Frank Bresch
    Frank Bresch
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    Re^10: Hygieneprobleme bei Pressfittingverbindungen? => Feuerlöschanlagen
    Arnd Bürschgens schrieb:
    Wäre das nicht mit einem überflutungs- und frostfrei installierten Systemtrenner BA einfacher gewesen. Die DIN EN 1717 macht hierzu expliziet eine Ausnahme. Ich weiß der nationale Anhang zur Din EN 1717 schreibt etwas anderes, ist aber in dem Fall (noch) nicht normativ sondern nur informativ.
    Hallo Herr Bürschgens,

    anbei einen Auszug aus einem Artikel der SBZ 6/2007. Hier wird erwartet, dass bei Feuerlöschanlagen
    in eingeschränkter Form Rohrtrenner (Bauform EA 2/EA3 oder BA?)eingesetzt werden können. Auf dieses schmale Brett, wie der Einsatzbereich zukünftig sein wird, möchte ich mich nicht begeben.

    Nach den Festlegungen der DIN 1988-6 (Technische Regeln für Trinkwasser-lnstallationen - Feuerlösch- und Brandschutzanlagen) vom Mai 2002 dürfen solche nassen Löschwasserleitungen heute nur noch dann als Bestandteil der Trinkwasserinstallation betrieben werden, wenn der Löschwasserbedarf kleiner oder maximal gleich dem Spitzentrinkwasserbedarf ist. Ist der Löschwasserbedarf größer als der Trinkwasser-bedarf, darf die Löschwasserleitung nicht als Bestandteil der Trinkwasserinstallation konzipiert sein. Da sie dann kein Trinkwasser führt, muss der Anschluss an die Trinkwasserleitung mittelbar erfolgen. Damit sind
    atmosphärischer Vorbehälter, Druckerhöhungsanlage und Notstromaggregat nötig. Auch Anlagen aus dem Bestand, die diesen Anforderungen nicht genügen, müssen auf den neusten Stand der Technik nachgerüstet werden, wenn hygienische Probleme aufgetreten sind. Denn Bestandsschutz gibt es in Fragen der Hygiene nicht. Die daraus resultierenden hohen Kosten führten in der Praxis zur Diskussion, ob zur Trennung von Trink- und Löschwasser nicht auch ein Systemtrenner ausreicht.
    Die künftige DIN 1988-60 wird einen Direktanschluss von Leitungen für Löschwasser in eingeschränkter Form vermutlich zulassen.
  • Arnd Bürschgens
    Arnd Bürschgens    Premium Member
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    Re^11: Hygieneprobleme bei Pressfittingverbindungen? => Feuerlöschanlagen
    Das ist ja auch alles vollumfänglich richtig und entspricht dem, was bereits vorher geschrieben hatte. Wir sprachen im letzten Postimng aber nicht über Feuerlöschanlagen, sonder über eine Unterflur-Beregnung auf einem Friedhof, soweit ich mich erinnere, oder?
  • Frank Bresch
    Frank Bresch
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    Re^12: Hygieneprobleme bei Pressfittingverbindungen? => Feuerlöschanlagen
    Arnd Bürschgens schrieb:
    Wir sprachen im letzten Postimng
    aber nicht über Feuerlöschanlagen, sonder über eine Unterflur-Beregnung auf einem Friedhof, soweit ich mich erinnere, oder?
    Sie haben vollkommen recht. Aus meiner Sicht stellt aber die Unterflurversorgung des Friedhof
    ein vergleichbar hohes hygienisches Risiko dar, wie eine nasse Feuerlöschanlage.
    Daher gehe ich davon aus, dass im Falle einer Verunreinigung des Trinkwassernetzes aufgrund
    dieser Situation Gutachter und dann auch die Anwälte entsprechende Analogien herstellen würden,
    wenn diese Variante in der Vorschriften nicht explizit geregelt ist. Dann kommt die übliche Frage
    nach der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik.

    Wie die Erfahrungen zeigen: Auf hoher See und vor deutschen Gerichten kann man nur auf Gottes Hilfe vertrauen.

    Viele Grüße,

    Frank Bresch
  • Arnd Bürschgens
    Arnd Bürschgens    Premium Member
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    Re^13: Hygieneprobleme bei Pressfittingverbindungen? => Feuerlöschanlagen
    Und diese Analogie ist absolut gegeben. Der Unterschied liegt m.E. lediglich darin, dass aus Ihrer Friedhofsleitung bestimmungsgemäß Wasser entnommen werden soll, aus der Feuerlöschleitung (hoffentlich) nicht. Wobei das hygienische Risiko durchaus vergleichbar ist.
    Sie sind mit einer Trennstation mit DEA natürlich immer auf der sicheren Seite, was eine unerwünschte Rückwirkung auf die Trinkwasserinstallation betrifft.

    Aber soweit es die Gerichte betrifft - ein schönes Schlusswort :-)
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  • Arnd Bürschgens
    Arnd Bürschgens    Premium Member
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    Re^8: Hygieneprobleme bei Pressfittingverbindungen?
    Verehrte Kollegen,

    von einer permanenten Desinfektion möchte ich doch dringend abraten. Vor allem Praktiken auf Basis einer Elektro-Diaphragmanlyse oder Membran-Elektrolyse stehe ich äußerst Skeptisch gegenüber. Ich bezweifele stark, dass solche Geräte in Deutschland ein DVGW-Zertifikat haben.
    Natürlich kann das Oxidanten-Produkt zur Desinfektion im Trinkwasserbereich eingesetzt werden, doch überschreiten alle Anlagen die ich bisher kennen gelernt habe die nach TrinkwV und DVGW W296 zulässigen Höchstkonzentrationen von Chlorit und Trihalogenmethanen. Abgesehen davon heißt es im §4 der TrinkwV, das Wasser für den menschlichen Gebrauch frei sein muss von Krankheitserregern, genusstauglich und REIN. Eine intensive Diskussion mit dem Gesundheitsamt Köln letztes Jahr kam zu dem Ergebnis, bzw. zu der Auslegung des §4 TVO, dass eine kontinuierliche Desinfektion als Prophylaxe ohne Indikation diesem "Reinheitsgebot" wiederspricht. Eine Meinung, die übrigens selbst die Kollegen von BWT vertreten (fairer Weise muss man anerkenned sagen), obgleich BWT selbst Chlordioxyd-Anlagen vertreibt.
    Also - Zuleitung isolieren nach ENEV, Zapfstelle einschleifen oder bestimmungsgemäß spülen (manuell oder automatisch). Am besten an der Stelle ganz weg lassen, da nach VDI6023 ohnehin "nur solche Zapfstellen eingeplant werden sollen, die regelmäßig im Sinne der Aufrechterhaltung der Trinkwasserqualität genutzt werden".

    Gruß, A. Bürschgens
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  • Dr. Wilm Erning
    Dr. Wilm Erning
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    Re^11: Hygieneprobleme bei Pressfittingverbindungen? => Feuerlöschanlagen
    Eine kleine Anmerkung zur 1988-60:

    Die angesprochenen Direktanschlussstationen werden ausschließlich für Sprinkleranlagen oder für Löschanlagen mit offenen Düsen vorgesehen. Löschwasserleitungen gehen nicht. Eine zweite Löschwasserversorgung darf es nicht geben, dazu darf der Wasserbedarf für das Löschen nicht größer sein als der, den das Gebäude für die normale Trinkwasserversorgung hat. Und noch eine Einschränkung: Mehr als 50 Kubikmeter Löschwasserbedarf pro Stunde ist auch nicht zulässig. Das bedeutet, dass die Schutzklasse 3 explizit ausgeschlossen ist.

    Diese Gerätschaften sind nur unter den genannten Einschränkungen zulässig, alles andere muss aufwendiger gelöst werden. Der eine oder andere Vorratsbehälter wird also nicht vermeidbar sein.

    W. Erning
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