Technical Building Equipment, ventilation, electro-mechanical engineering, HVAC

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  • Hans Westfeld
    Hans Westfeld    Premium Member
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    Änderung der Wohnungslüftungsnorm DIN 1946-6
    Hallo TGA-Forumsmitglieder,

    obwohl etwas "branchenfremd" (SV für Schäden an Gebäuden und Bauphysik) möchte ich hier nochmals auf die kürzlich geänderte Wohnungslüftungsnorm DIN 1946-6 aufmerksam machen, da ich den Eindruck habe, dass viele TGA ler die Normänderung noch nicht kennen, bzw. sich der (wirtschaftlichen) Tragweite nicht bewusst sind.
    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass selbst Hersteller von Lüftungsanlagen die "neue" Norm nicht kennen (und damit das hieraus resultierende enorme wirtschaftliche Potential).

    Kurz zusammengefasst: Der Außenvolumenstrom ist nunmehr festgelegt und die Einhaltung durch Planung sicherzustellen. Die Lüftung zum Feuchteschutz und die Mindestlüftung ist nutzerunabhängig zu gewährleisten. Durch die, ebenso geschuldete, luftdichte Bauweise nach DIN 4108-2 + 7 ist eine Einhaltung der Anforderungen über Infiltration zumeist nicht möglich. Jeder Neubau braucht demnach eine gesonderte Lüftungseinrichtung, i.d.R. eine Lüftungsanlage. Teilsanierte Altbauten sind von der Normänderung ebenso betroffen, sogar mit (bauphysikalisch richtigen) höheren Volumenströmen.

    Über die Auswirkungen der Normänderung habe ich in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt einige Beiträge in Fachzeitschriften ("Der Sachverständige", "NZ-Bau" und "NZ Mietrecht") verfasst. Darin werden die bautechnischen (DS 11/08), baurechtlichen (NZ-Bau 5/09) und mietrechtlichen (NZM Juni 09) Aspekte der Normänderung beleuchtet.
    Eine kurze Zusammenfassung der Aufsätze finden Sie nachfolgend.

    Nach Rücksprache mit dem Beck -Verlag werde ich die Aufsätze auf meiner Homepage einstellen.

    Grüße aus Bielefeld

    Hans Westfeld

    Kurzbeitrag:

    Änderung der Wohnungs-Lüftungsnorm DIN 1946-6 und Schimmelpilze
    Eine Schimmelpilzbildung wird zumeist mit der steigenden Luftigkeit der Gebäudehülle in
    Verbindung gebracht. Hierzu wurden in den letzten 20 Jahren eine Flut von juristischen
    Auseinandersetzungen geführt, zumeist zwischen Mietern und Vermietern.
    Dabei wurde bis dato eine ausreichende Lüftung dem Verantwortungsbereich des Nutzers
    zugeordnet. Ursächlich war eine fehlende, dezidierte Regelung in den entsprechenden
    Normenwerken, insbesondere der DIN 4108, die im Teil 2 einen hygienischen Luftwechsel
    fordert, und im Teil 7 eine luftdichte Bauweise vorschreibt, in dem die Fenster im
    geschlossenen Zustand nicht mehr zum Luftwechsel beitragen dürfen. Die im Teil 2 der Norm
    geforderte Luftwechselrate von mindestens 0,5 (ein Luftwechsel in 2 Stunden) dürfte unstrittig
    als anerkannte Regel der Technik gelten. Jedoch fehlte die Angabe, wie und von wem dieser
    Luftwechsel sicherzustellen sei.
    Es ist evident, dass die 24 Std x 0,5 = 12 empfohlenen Luftwechsel pro Tag der DIN 4108
    nicht allein vom Nutzer erbracht werden können (alle 2 Stunden eine Stoßlüftung,
    insbesondere auch nachts), sodass der freien, permanenten Lüftung über Fugen eine
    besondere Rolle zukommt. Insbesondere beim Einbau neuer Fensterelemente ist jedoch
    nach dem Teil 7 der Norm ein nichtkontrollierter Luftaustausch über Fugen nicht zulässig.
    Somit fällt nach einer solchen Sanierungsmaßnahme ein Großteil der bisher vorhandenen
    Lüftung weg, und muss nunmehr vom Nutzer „ersetzt“ werden.
    Aus den resultierenden Gerichtsurteilen in der jüngeren Vergangenheit ist abzuleiten, dass
    die damit einhergehende „stillschweigende Vereinbarung“ zu einem stark geänderten
    Nutzerverhalten als vertragswidrig gewertet wird, und somit vom Nutzer nicht verlangt
    werden kann. Somit war der Vermieter, bzw. der Architekt oder Handwerker gefordert, einen
    adäquaten Ersatz für die fehlende Infiltrationslüftung zu stellen. Hierdurch wird eine
    unzureichende Mindestlüftung zu einem bautechnischen Fehler, der regelmäßig zu Lasten
    des Eigentümers bzw. Planers geht.
    Der seit Anfang 2006 vorliegende Normenentwurf zur Neuregelung der hier relevanten
    Lüftungsnorm DIN 1946-6 wurde im Frühjahr 2009 verabschiedet und ist nunmehr als
    anerkannte Regel der Technik zu beachten.
    Der Normungsausschuss reagiert hiermit auf die seit 25 Jahren stetig wachsenden
    Anforderungen an die Luftdichtung der Gebäudehülle, insbesondere der Fenster.
    Die bisher ungeklärte Frage, wie und durch wen der Wegfall der freien Fugenlüftung zu
    ersetzen sei, wird durch die überarbeitete Norm nun eindeutig zu Gunsten der Nutzer
    entschieden. Demnach muss eine Wohnung so geplant und ausgeführt werden, dass auch
    bei Abwesenheit des Nutzers und geschlossenen Fenstern keine erhöhte Raumluftfeuchte
    und Schimmelpilzbildung auftreten kann. Das „Lüftungsrisiko“, dass bisher aufgrund der
    ungeklärten Zuständigkeiten zum Großteil beim Nutzer lag, verschiebt sich somit auf den
    Planer bzw. Vermieter einer Immobilie. Durch die explizite Einbeziehung von (teil-) sanierten
    Bestandsgebäuden sind die Lüftungsanforderungen bereits bei einem Fenstertausch in
    einem Altbau zu gewährleisten.
    Für Planer und Handwerker, aber auch für Hausverwalter entstehen hieraus umfassende
    Hinweispflichten und Haftungsrisiken. Demnach müssen die meisten Neubauten und
    sanierte Altbauten nach den Anerkannten Regeln der Technik (ARdT) in Zukunft über eine
    nutzerunabhängige Lüftungseinrichtung verfügen. Da die Einhaltung der ARdT zum
    Zeitpunkt der Abnahme geschuldet wird, kann nach einem vorliegenden Rechtsgutachten ein
    Neubau ohne geplante Lüftungseinrichtungen bereits einen Planungsfehler darstellen, sofern
    er nicht bis zum Februar 2009 abgenommen wurde..
    Bei der zwingend herzustellenden luftdichten Gebäudehülle ist der nunmehr explizit
    vorgeschriebene Luftwechsel über eine reine Fugenlüftung zumeist nicht mehr zu erbringen.
    Die Einhaltung des Außenluftvolumenstromes ist demnach zu planen und durch Berechnung
    sicherzustellen und durch besondere Maßnahmen (z.B. Lüftungsanlage) zu gewährleisten.
    Dies trifft insbesondere auf Mehrfamilienhäuser zu. Da von Normen die widerlegbare
    Vermutungswirkung einer Anerkannten Regel der Technik ausgeht, ist nunmehr bei einem
    Schimmelpilzbefall vom Sachverständigen zu überprüfen, ob die bauliche Mindestlüftung
    eingehalten wird.
    Ist dies nicht der Fall, wäre ein Schimmelpilzbefall bereits nach einer Teilsanierung (z.B.
    Austausch der Fenster) als bautechnischer Mangel zu werten. Sofern kein Planer involviert
    ist, sind Regressansprüche gegen den Eigentümer, den ausführenden Handwerker oder die
    Hausverwaltung zu erwarten.
    Unerklärlicherweise ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) parallel zur Einführung der
    neuen Lüftungsnorm von ihrer bisherigen (bauphysikalisch sinnvollen) Prämisse
    abgewichen, keine Einzelmaßnahmen zu fördern. Derzeit werben die Tischlerinnungen
    massiv mit einer möglichen 5%igen Bezuschussung eines Fenstertausches durch die KFW,
    ohne jedoch auf die Auswirkungen der neuen Lüftungsnorm – grade für Fensterbauer –
    hinzuweisen. Hier drängt sich der Verdacht von „staatlich geförderten Bauschäden“ auf.
    Aufgrund der boomenden staatlich geförderten Sanierungsmaßnahmen im Bestand und der
    generellen Tendenz zu energiesparenden Maßnahmen ist für die zuvor genannten
    Berufsgruppen eine Auseinandersetzung mit den Norminhalten und Lösungsansetzen
    dringend angeraten, um kostspielige Folgeschäden zu vermeiden.

    Bielefeld im Mai 2009
    Hans Westfeld
    Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und Schimmelpilze (TÜV Rheinland)
    EU-zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024
    Sachverständiger für angewandte Bauphysik
    Gebäude-Energieberater
    Niederbrodhagen 12
    33613 Bielefeld
    Tel: 0521-380 25 88, 780 88 33
    Fax: 0521-393 46 81
    mailto:info@svb-westfeld.de
    http://www.svb-westfeld.de/
  • Ralf Masuch
    Ralf Masuch
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    Re: Änderung der Wohnungslüftungsnorm DIN 1946-6
    Ein Klasse Beitrag! Habe mir den SV 11/08 mal eben vorgeholt.

    Mit besten Grüßen
    Ralf Masuch
  • Hans Westfeld
    Hans Westfeld    Premium Member
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    Re^2: Änderung der Wohnungslüftungsnorm DIN 1946-6
    Hallo Kollegen,

    die Fachbeiträge aus "Der Sachverständige", "NZ-Bau" und "NZ-Mietrecht" zur Änderung der Lüftungsnorm können

    auf meiner Homepage http://www.svb-westfeld.de/ unter Publikationen gelesen werden.

    Gruß

    Hans Westfeld
  • Thomas Beutler
    Thomas Beutler
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    Re^3: Änderung der Wohnungslüftungsnorm DIN 1946-6
    Hallo Herr Westfeld,

    vielen Dank für diesen Beitrag den Sie in der Gruppe: "Real Estate Lifecycle / Immobilien Lebenszyklus" ebenfalls einbringen sollten.

    Kann ich Ihre Ausführungen als Information für meine Planer, Wohnungsunternehmen und Architekten nutzen?

    Wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    Wir als GC-Gruppe (http://www.gc-gruppe.de) vermarkten bereits seit Jahren mehr oder minder erfolgreich Komforlüftungsgeräte (http://www.heinemann-gmbh.de) und gelten in vielen Regionen als Vorreiter zu diesem Thema.

    Wenn Sie da noch eineiges interessiert schicken Sie mir bitte eine Mail.

    Ich werde Sie zu diesem Zweck in meine Kontakte einladen.

    Gruß,

    Thomas Beutler
  • Hans Westfeld
    Hans Westfeld    Premium Member
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    Re^4: Änderung der Wohnungslüftungsnorm DIN 1946-6
    Sehr geehrter Herr Beutler,

    die Auseinandersetzung mit dem bisherigen "Stiefkind" kontrollierte Lüftung wird für jeden Planer, aber auch für Handwerker und Hausverwalter nach der Normänderung seit dem 01.05.2009 zwingend erforderlich sein, wenn man ein erhebliches Haftungsrisiko aufgrund unterlassener Beratung verhindern möchte.

    Von daher dürfen Sie gerne meinen im Forum eingestellten Beitrag - auch mit Hinweis auf die Fachbeiträge unseres Autorenteams - an Ihre Kunden weitergeben.

    Was mich in diesem Zusammenhang äußerst verwundert ist die Feststellung, dass sich die Lüftungsindustrie zu diesem, für sie doch eigentlich höchst relevantem Thema, äußerst bedeckt hält. Ich mache zwar Seminare beim TÜV, Anwaltsverbänden und seit neustem auch für den Richterbund, nur von Denjenigen, die von der Normänderung wirtschaftlich profitieren könnten, hört man wenig?! Ich hatte sogar schon Kontakt zu einem Hersteller, dem die Normänderung gänzlich unbekannt war?!

    Als Sachverständiger ist Marketing nicht grade meine Stärke, aber wirklich verstehen kann ich das nicht ("Tue Gutes, und sprich davon")...

    Wahrscheinlich wird es erst wieder einige spektakuläre "Opfer" geben müssen bis die Veränderung wahrgenommen wird. Schade eigentlich...

    Ihrer Einladung zu Ihrer Gruppe werde ich gerne folgen.

    Gruß aus Bielefeld

    Hans Westfeld
  • Andreas Kühl
    Andreas Kühl    Premium Member   Group moderator
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    Re: Änderung der Wohnungslüftungsnorm DIN 1946-6
    Sehr geehrter Herr Westfeld,

    vielen Dank für die Ansprache zu dem Thema DIN 1946-6. Diese Norm wird die Bedeutung der Wohnungslüftung sicherlich deutlich anheben, auch wenn sich viele Beteiligte am Bau noch lange nicht dessen bewußt sind, wie ich immer wieder in meiner täglichen Arbeit feststelle.

    Mir ist eines aufgefallen in Ihrer Einführung: "Außenvolumenstrom ist nunmehr festgelegt" heißt es dort. Das ist nicht vollständig, der es werden Volumenströme für die Abluft, für die Zuluft und für Überström-Luftdurchlässe für jeden einzelnen Raum definiert. Die reine Beschränkung auf den Außenvolumenstrom gehört nun der Vergangenheit an. Diese Volumenströme sind kein pauschaler Wert wie bisher, sondern werden in Abhängigkeit vom Gebäude ermittelt, LUNOS hat dazu ein Rechentool auf Excelbasis entwickelt.

    LUNOS hat auch schon Seminare und Vorträge zur Norm angeboten und wird sicher noch weiter aktiv sein dazu im Herbst.

    Sonnige Grüße aus Berlin,

    Andreas Kühl
    This post was modified on 04 Aug 2009 at 07:55 am.
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  • Hans Westfeld
    Hans Westfeld    Premium Member
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    Re^3: Änderung der Wohnungslüftungsnorm DIN 1946-6
    Hallo Herr Kühl,

    vielen Dank für den Hinweis - natürlich wird in der Norm sehr viel mehr geregelt, als nur der Außenluftvolumenstrom.
    Im Rahmen der ewigen (Gerichts-) Frage des ungenügenden Lüftens bin ich allerdings schon froh, wenn der Planer oder Handwerker weiß, dass zumindest die hier relevante Lüftung zum Feuchteschutz zu planen und nachzuweisen ist.
    Meines Erachtens wird zu wenig auf die Bedeutung der Lüftung bei (Teil-) Sanierungen hingewiesen - und das obwohl die Norm bei Eingriffen in Bestandsgebäude einen um 25 % höheren Volumenstrom fordert.
    Die wenigen Planer und Handwerker, die schon mal was von der Norm gehört haben, meinen zumeist, dass diese nur für Neubauten gelte.
    Ein Neubau ist jedoch aufgrund der wesentlich höheren Oberflächentemperaturen ein "fehlerverzeihendes System", wo auch bei kurzfristigen relativen Luftfeuchten von 70% noch nicht mit einem Schimmelpilzwachstum gerechnet werden muss. Ein Altbau versagt zumeist schon bei 55%.
    Dieser bauphysikalische Sachverhalt findet sich seit dem 01.05.09 zwar in der Norm, aber noch lange nicht in den Köpfen der Bauschaffenden wieder.
    Von daher werden wir weiter an der "Aufklärungsfront" zu kämpfen haben...

    Gruß aus Bielefeld

    Hans Westfeld
  • Hans Westfeld
    Hans Westfeld    Premium Member
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    Relevanz von Lüftungsanlagen in der neuen Lüftungsnorm
    Hallo TGAler,

    auf Bitte von Herr Mez stelle ich nachfolgend den Link zu einem Kurzbeitrag aus der letzten "HaustechnikDialog" im Forum ein.

    http://www.haustechnikdialog.de/News/News.aspx?ID=10253&...

    Der Beitrag wurde auf Grundlage des zuvorstehenden Artikels um die Fragen

    a) Lüftungsanlagen- schon vor dem 01.05.2009 anerkannte Regel der Technik?

    b) Geltungsbereich bei Bestandsgebäuden (Sanierungenm z.B. Fenstertausch)

    c) rmaximal zulässige Dichtigkeit des Gebäudes (n50-Wert) bei Betrieb ohne zusätzliche Lüftungseinrichtungen

    ergänzt.

    Die vollständigen Beiträge können auf meiner Homepage unter Publikationen eingesehen werden.

    Grüße aus Bielefeld

    Hans Westfeld
  • Daniel Kreissel
    Daniel Kreissel    Premium Member   Group moderator
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    Re: Relevanz von Lüftungsanlagen in der neuen Lüftungsnorm
    Sehr geehrter Herr Westfeld,

    ich möchte Ihnen für die Publikation und vor allem für die interessanten Hinweise zur revidierten Lüftungsnormierung herzlich bedanken. Bleibt zu hoffen, dass auch in der Schweiz bald die Anpassung kommt.
    Bei uns braucht eben alles etwas länger .-)

    Unsere Aktivitäten im Bereich dezentrale, kontrollierte Einzelraumlüftungssysteme reichen schon über 10 Jahre zurück. Endlich ist Licht am Ende des Tunnels sichtbar. Jedoch müssen wir, wie Sie schön erwähnen : "Marketingarbeit" massiver fördern und betreiben, auch die breite Masse informieren, weil eben gerade im Wohnbereich enorme Energie-Einsparungsmöglichkeiten damit verbunden wären.

    Bisher bestand man, und besteht übrigens in der CH immer noch, auf z.T. übertriebene Forderungen im Lüftungsbereich. Diese haben dazu geführt, dass die technischen Anforderungen an eine Komfort-Lüftung auch die Kosten weit nach oben trieben. Verständlicherweise kam so ein Bauherr in die Enge und machte "unlogische Abstriche", vor allem bei der Lüftung.

    Gerade bei Altbausanierung stand man beinahe vor unmöglichen Lösungen:
    - zentrale Lüftungsanlage mit langen Rohrsystemen ... wie einbauen und realisieren?
    - Kosteneinsparungen? ... wie stehen die Aufwendungen für Realisierung und Betreibung eines Systems im Verhältnis zur Kosteneinsparung?
    - hygienische Anforderungen ... dies meist aufgrund der sich ergebenden Probleme bei zentralen Lüftungsanlagen, sowie bei dezentralen Anlagen mit langen Rohrsystemen, und wo keine effiziente Kondensat- und Feuchteabführungen bestehen.
    - Wartungs- und Servicefreundlichkeit? ... wie wartungsfreundlich sind die Anlagen und können sie überhaupt sauber gehalten werden ohne grosse Kosten- und Serviceaufwendungen?
    - Wärmerückgewinnung? ... grundsätzlich sollten im Wohnbereich nur Anlagen mit einer effizienten WRG zugelassen werden (keine Einweglüftungen). Daher die Schlüsselfrage: kann überhaupt eine effiziente Wärmerückgewinnung (=>90%) erbracht werden und wie steht sie im Kostenverhältnis zu den Gesamt-Energieeinsparungen?


    Ein energiesparsames Haus bekommt man erst, wenn man neben einer exzellenten Wärmedämmung, dichten Fenstern und Türen, auch kontrollierte Lüftung mit hocheffizienter Wärmerückgewinnung eingebaut hat. Ohne diese Leistung ist das Haus wie ein tolles Auto aber mit platten Reifen! Jeder weiß, dass ein solches Auto seine Vorzüge so nicht zeigen kann.

    Machen wir daher Nägel mit Köpfen und rüsten kontrollierte Lüftung mit Wärmerückgewinnung nach. Unser dezentrales Lüftungssystem ist dafür ideal geeignet, weil es das beste Preis/Leistungsverhältnis hat, und zudem alle Anforderungen an eine Komfort-Lüftung erbringen kann.

    Mit luftigen Grüssen aus dem sonnigen Toggenburg
    Daniel Kreissel http://www.vkp-ag.ch
    Partner in Deutschland : http://www.gf-sol-air.de

    Wir stellen aus : http://www.bauen-modernisieren.ch Halle 6 / Stand F19
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