Mini GmbH: UG / Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
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Jan Köster Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Amtslöschung eines GmbH-Geschäftsführer wegen Verurteilung Betrug
Wer verhindern möchte, dass eine unrühmliche Amtslöschung des Geschäftsführers von Amts wegen eingetragen wird, hat schnell zu handeln und von sich aus, die Eintragung aufgrund Abberufung oder Amtsniederlegung einzutragen:
http://www.koesterblog.com/abberufung/nach-amtsloschung-eine...
- 13 Mar 2011, 7:50 pm
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Jan Köster Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Re^2: Amtslöschung eines GmbH-Geschäftsführer wegen Verurteilung Betrug
Hallo Herr Schütz,
Sie sehen ja dass der Hinweis praxisrelevant ist, denn sonst wäre über diesen Lebenssachverhalt wohl kaum entschieden worden!
- 14 Mar 2011, 5:05 pm
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Jan Köster Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Re^4: Amtslöschung eines GmbH-Geschäftsführer wegen Verurteilung Betrug
Lieber Herr Schütz - Sie appellieren an den gesunden Menschenverstand und ich erwähne mahnend die negativen Beispiele. Das nennt man dann Beratung und Schutz vor eben solch unschönen Erwähnungen im Handelsregister. Lassen Sie es mich wissen, wann Sie Ihren nächsten Mandanten hierauf hinweisen, denn der kommt bestimmt (leider!)
- 14 Mar 2011, 5:44 pm
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Jan Köster Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Re^6: Amtslöschung eines GmbH-Geschäftsführer wegen Verurteilung Betrug
Gute Idee, Herr Schütz.
die Gründe für eine Zwangslöschung ergeben sich aus § 6 Absatz 2 Satz 2 GmbHG:
Geschäftsführer kann nicht sein, wer
1. als Betreuter bei der Besorgung seiner Vermögensangelegenheiten ganz oder teilweise einem Einwilligungsvorbehalt (§ 1903 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) unterliegt,
2. aufgrund eines gerichtlichen Urteils oder einer vollziehbaren Entscheidung einer Verwaltungsbehörde einen Beruf, einen Berufszweig, ein Gewerbe oder einen Gewerbezweig nicht ausüben darf, sofern der Unternehmensgegenstand ganz oder teilweise mit dem Gegenstand des Verbots übereinstimmt,
3. wegen einer oder mehrerer vorsätzlich begangener Straftaten
a) des Unterlassens der Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Insolvenzverschleppung),
b) nach den §§ 283 bis 283d des Strafgesetzbuchs (Insolvenzstraftaten),
c) der falschen Angaben nach § 82 dieses Gesetzes oder § 399 des Aktiengesetzes,
d) der unrichtigen Darstellung nach § 400 des Aktiengesetzes, § 331 des Handelsgesetzbuchs, § 313 des Umwandlungsgesetzes oder § 17 des Publizitätsgesetzes oder
e) nach den §§ 263 bis 264a oder den §§ 265b bis 266a des Strafgesetzbuchs zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr
verurteilt worden ist; dieser Ausschluss gilt für die Dauer von fünf Jahren seit der Rechtskraft des Urteils, wobei die Zeit nicht eingerechnet wird, in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist.
Satz 2 Nr. 3 gilt entsprechend bei einer Verurteilung im Ausland wegen einer Tat, die mit den in Satz 2 Nr. 3 genannten Taten vergleichbar ist.
- 15 Mar 2011, 08:56 am
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Jan Köster Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Re^8: Amtslöschung eines GmbH-Geschäftsführer wegen Verurteilung Betrug
Eben Herr Schütz: wie Gesetze so sind. Immerhin tauchen ja auch die von Ihnen so heraufbeschworenen Insolvenzstraftaten auf
- 15 Mar 2011, 09:44 am
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