Mini GmbH: UG / Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Mini GmbH: UG / Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

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  • Jan Köster
    Jan Köster    Premium Member   Group moderator
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    FAZ: "Immer mehr Mini-GmbH's"
    Gestern war ein Artikel in der FAZ, der die Etablierung der UG als Sonderform der GmbH verkündet. Lautz FAZ wurden im ersten Quartal 2011 4170 UG's gegründet. Dies ist zwar gegenüber den 21.177 GmbH's noch ein recht kleiner Anteil - demgegenüber schrumpfen die Gründungen von Ltd's auf 513.
    Das sind gute Zahlen die verdeutlichen, dass sich die Rechtsform der GmbH mehr und mehr festigt und von Geschäftspartner / Banken usw. angenommen wird.
  • Jan Adam
    Jan Adam
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    Re: FAZ: "Immer mehr Mini-GmbH's"
    Sehr geehrter Herr Köster,

    ich bin erst jetzt auf Ihren Artikel gestossen. Was sich mir nicht erklärt ist Ihre Bemerkung Zitat" Das sind gute Zahlen..."? in Bezug auf die etwaige Zunahme von "deutschen" UG Gründungen.
    Als ich letzten auf einer Fachmesse in Barcelona war und ein Lieferanten von Steingut, Fließen etc.
    mich nach der "Neuen Deutschen" Rechtsform der UG fragte, war ich doch sehr erstaunt, dass dies selbst in Spanien schon zur Kenntnis genommen wurde.
    Auf meine Frage ob er sich mit dem Gedanken einer Umwandlung seiner Firma in eine UG trage, bekamm ich die Antwort, dass sowas doch nur in Deutschland und nicht in den andern europäischen Staaten möglich sei. Stimmt, da hat er wohl recht.
    Nun frage ich Sie, wieso sollte eine Zunahme von UG-Gründungen in D, die Sie mit "Gut" bewerten und die wohl nur für einen Staat innerhalb der EU gilt, festigungswürdig sein?
    Bitte verstehen Sie mich nicht falsch aber auch meinem "Kumpel", der ist französischer Trüffelhändler, erschließen sich solche auf einen einzigen Staat inner EU zutreffende Rechtsformen nicht so recht. Oder müssen nun doch die irischen Schafmolkereien, die oft in der Rechtsform von Ltd`s gegründet wurden, mit einer "EU-Zwangsrechtsform-Umwandlung" rechnen.

    Ach ja und zum Schluss erscheint es auch unter dem Gesichtspunkt der häufigen Unterkapital-isierung von UG`s und den dann oft an den Haaren herbeigezerrten und evtl. naheliegenden Insolvenzverschleppungstatbeständen als gerade NICHT GUT für den jeweiligen Inhaber der UG. Bei einer Ltd. greift der "bunte" Deutsche Straftatbestands-Katalog in Bezug auf die Insolvenzantragspflicht bei juristischen Personen wohl eher nicht.

    Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

    Mit Vorzüglichen Grüssen
    JA
    This post was modified on 11 Nov 2011 at 11:39 pm.
  • Dr. Tobias Rolfes
    Dr. Tobias Rolfes    Premium Member   Group moderator
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    Re^2: FAZ: "Immer mehr Mini-GmbH's"
    Die UG ist und bleibt nach meiner Auffassung eine gute Idee.

    Ich habe an anderer Stelle schon einmal gefragt, warum eigentlich immer das mangelnde Stammkapital als negativ empfunden wird... Bei einer GmbH sagt es doch nur aus, dass BEI GRÜNDUNG 25.000 (eigentlich ja ggf. auch nur 12.500 Euro) vorlagen. Was sagt mir das über eine fünf Jahre alte GmbH? Nichts. Sie dürfen mit dem Stammkapital ja bekanntermaßen arbeiten. Das kann also schon längst weg sein.

    Ansonsten ist die UG eine GmbH. Nichts anderes. Sie unterscheidet sich im Wesentlichen nur durch drei Punkte: Name, Stammkapital und Thesaurierungspflicht.

    Und eine europäische Rechtsform für kleinere Unternehmen wird es vorerst nicht geben. Die SPE ist bekanntermaßen gescheitert (insb. auch an Dtld.). Solange man also keine SE möchte, bleibt einem nur eine nationale Rechtsform. Und da finde ich für in Dtld. tätige Unternehmer, die Wert auf eine Haftungsbeschränktung legen, eine UG besser als eine Ltd.

    Die dt. Insolvenzantragsgründe gelten übrigens auch für Ltds, spätestens seit sie mit dem MoMiG in die InsO gewandert sind. Auch das ist also kein Vorteil einer Ltd.


    Freundliche Grüße
    T.Rolfes
  • Jan Adam
    Jan Adam
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    Re^3: FAZ: "Immer mehr Mini-GmbH's"
    Sehr geehrter Herr Dr. Rolfes,

    und im Haftungsfall kommt es immer auf den Einzelfall an. Insofern stimme ich Ihnen zu, dass es kaum einen Unterscheid macht ob eine GmbH (z.B. auch eine angenommene Substanzlose) oder eine 1,-€ UG als Vertargsschuldner verpflichtet wäre.

    Genau wie die UG (Haftungsbeschränkt) trifft auch die Ltd. eine Reihe von Erleichterungen und durchaus auch erhebliche Nachteile. Ich erspare mir diese im Einzelnen aufzuführen. Diese sind sicherlich schon im Forum diskutiert wurden und bekannt.

    Haben Sie (IHK) schon Erfahrungen mit in Insolvenzverfahren befindlichen UG`s (haftungsbeschränkt) und dabei insbesondere zur Insolvenzantragspflicht vs. Straftatbestand Insolvenzverschleppung n. § 15a InsO?

    Eine unterkapitalisierte UG (haftungsbeschränkt) dürfte meiner Auffassung nach durchaus Zahlungsunfähig bzw. Überschuldet sein. Zahlungsunfähig ist gem. § 17 Abs. 2 InsO, wer nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat. Die Zahlungsunfähigkeit wird i.d.R. festgestellt durch eine Gegenüberstellung der aktuellen fälligen Verbindlichkeiten und den liquiden Mitteln des Schuldners, hier der UG Haftungsbeschränkt). Es ist auf eine sog. Zeitraum Illiquidität abzustellen, wobei der maßgebliche Zeitraum 2 bis 4 Wochen beträgt!

    Zahlt also ein Auftraggeber nicht Fälligkeitsgerecht und verbleibt genau in diesem Zeitraum der UG (haftungsbeschränkt) keine ausgleichende Liquidität dürfte doch genau jetzt der Zeitpunkt zur Insolvenzantragspflicht des GF oder der sog. faktischen Organpersonen gegeben sein.

    Wird dann gewartet (z.B. weil zuviel Herzblut an der UG (haftungsbeschränkt hängt) oder auch versäumt dann dürfte der Straftatbestand des §15a InsO gegeben sein. (Ich vermute ein Elfmeter für die StA-tistik?).

    Insofern bleibt: Trotz der Entschärfung des Kriteriums "Überschuldungsbegriff" ( Art. 5 GMStG positiven Fortführungsprognose) beträgt die Insolvenzantragsfrist nur drei Wochen! Die/der GF aber auch die anderen etwaigen Organe der UG (haftungsbeschränkt) dürften sich doch hier in einem Dilemma befinden? Und das dürfte gerade keine GUTE ZAHL sein!

    Hochachtungsvoll
    JA
    This post was modified on 12 Nov 2011 at 03:24 pm.
  • Dr. Tobias Rolfes
    Dr. Tobias Rolfes    Premium Member   Group moderator
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    Re^4: FAZ: "Immer mehr Mini-GmbH's"
    Sehr geehrter Herr Adam,

    Ihrem Posting stimme ich in großen Teilen zu. Natürlich ist eine UG näher an der Unterkapitalisierung gebaut als eine GmbH - zum Gründungszeitpunkt. Da haben Sie recht. Die Geschäftsführer sollten sich auch unbedingt mit den Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken vertraut machen.

    Mein Punkt ist - und da stimmen Sie mir ja auch zu - dass all dies unabhängig von der konkreten Rechtsform gilt, z.B. auch für die Limited. Und für einen Unternehmer in Dtld, der Wert auf die Haftungsbeschränkung legt, sollte nicht auf eine ausländische Rechtsform angewiesen sein, wenn er für seine Unternehmen keine 25.000 Euro benötigt.

    Was die Zahlen der Insolvenzen von UGs betrifft, kann ich Ihnen leider aus meine Praxis keine Werte nennen. Aber natürlich ist es so, dass es UGs gibt, die an den Ordnungsanforderungen einer Kapitalgesellschaft scheitern (Bilanzierung, Offenlegung, usw.). Genauso wie es viele GmbHs gibt, die hieran scheitern.

    Ich sehe meine Aufgabe eher darin, schon bei der Gründung den Unternehmern entsprechende Hinweise mit auf den Weg zu geben, damit sie sich insbesondere die Tatsache klar machen, dass sie es hier mit einer GmbH zu tun haben, deren Betriebskosten erst einmal hereingespielt werden müssen. Auch die steuerliche Seite ist hier zu berücksichtigen, oftmals können sich gerade UGs keinen GF-Anstellungsvertrag leisten weil die monatlichen Umsätze nicht planbar sind. Dann wird es bei einer Steuerlast von über 50 % (im Vollausschüttungsfall) schon wesentlich weniger attraktiv als ein Einzelgewerbe.

    Lange Pedigt, kurzer Sinn: Die UG ist eine gute Idee, man muss sie aber gut kennen.

    Freundliche Grüße
    T.Rolfes
  • Jan Adam
    Jan Adam
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    Re^5: FAZ: "Immer mehr Mini-GmbH's"
    Sehr geehrter Herr Dr. Rolfes,

    ... dann sind wir ja fast beieinander.

    Ein fähiger und williger !!! Rechtsanwalt ist durchaus in der Lage Haftungsbeschränkende Vertragsbestimmungen, AGB`s und dergleichen zu erstellen die im Grunde eine etwaige Haftungsbeschränkung über eine juristische Rechtsform in weiten Teilen kompensieren könnten. Im Übrigen stehen auch eine Reihe von Versicherungslösungen wie z.B. eine D&O VSH oder Gwährleistungsbürgschaften usw. zur Verfügung.

    Und im Grunde läuft es doch auf eine sorgfältig agierende Unternehmensführung hinaus, die ein etwaiges Forderungsausfallrisiko von Anfang an und soweit dies kalkulierbar ist in ihre Vertragsdurchführung mit einbezieht.

    Leider hat die UG (haftungsbeschränkt) regelmäßig den Status "NICHT-SYSTEMRELEVANT" sodass externe und zum Teil wiederholte staatliche Hilfe nicht zu erwarten sein dürfte.

    Interessant finde ich Ihren Hinweis zu den steuerlichen Regelungen der UG (haftungsbeschränkt). Allein diese Regelungen sollten doch Gründungswillige 1,-€ UG`s (haftungsbeschränkt) zum Nachdenken anregen. Soweit so Gut.

    Ein schönes Wochenende noch.

    Mit freundlichen Grüßen
    JA
    This post was modified on 12 Nov 2011 at 03:47 pm.
  • Dirk Klostermann
    Dirk Klostermann    Premium Member   Group moderator
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    Re: FAZ: "Immer mehr Mini-GmbH's"
    Jan Köster schrieb:
    Das sind gute Zahlen die verdeutlichen, dass sich die Rechtsform der GmbH mehr und mehr festigt und von Geschäftspartner / Banken usw. angenommen wird. Bei Geschäftspartnern stimme ich Ihnen zu, bei Banken sehe ich eher das Gegenteil.