Mini GmbH: UG / Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

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  • Dr. Tobias Rolfes
    Dr. Tobias Rolfes    Premium Member   Group moderator
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    OLG Hamburg zur Übernahme von erhöhten Gründungskosten
    MoinMoin,

    folgendes Urteil flattert mir gerade auf den Tisch: Bei einer UG mit 1.000 Euro Stammkapital sollte die Gesellschaft Gründungskosten in Höhe von 700 Euro übernehmen. Das Registergericht lehnte eine Eintragung ab, weil die Kostenübernahme mehr als 10 % des Stammkapitals betragen soll. Das OLG verwarf diese Rechtsauffassung und sah die Klausel als zulässig an.

    Die Gründe:
    - § 26 Abs. 2 AktG analog, der keine Kostenpbergrenze vorsieht
    - Angefallener Gründungsaufwand ist generell abziehbar, Ausnahmen können nur beim "Gründerlohn" gelten, weil dieser angemessen sein muss
    - Bei Musterprotokoll-Gründung mit 1 Euro Stammkapital kann es gar nicht zur Übernahme der dort vorgesehenen 300 Euro kommen, die Höhe der Vereinbarung in der Satzung hat daher kaum Aussagekraft
    - Jeder Gläubiger muss aufgrund der Firmierung als UG schon davon ausgehen, dass die Gesellschaft kein/kaum Kapital hat.

    Ich kann das Urteil gut nachvollziehen, allerdings nicht den letzten Grund. Aus dem bei Gründung vorhandenen Stammkapital kann man nicht direkt darauf schließen, dass die Gesellschaft quasi vermögenslos ist.

    Freundliche Grüße
    T.Rolfes