Mini GmbH: UG / Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
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Dr. Tobias Rolfes Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Wann ist eine "Firmenabstimmung" erforderlich?
Das Firmenrecht kommt nicht in allen Konstellationen in vollem Umfang zum Tragen. Ich habe einmal versucht, die gängigsten Konstellaionen aufzulisten.
Eine Abstimmung ist in allen Neueintragungsfällen durchzuführen. Eine Firmenänderung ist wie eine Neueintragung zu behandeln, d.h. auch hier ist eine Abstimmung vorzunehmen.
Auch bei einer Sitzverlegung ist eine Abstimmung vorzunehmen. Es gilt jedoch die Besonderheit, dass hier lediglich eine Kollisionsabfrage durchzuführen ist. Ist eine bestehende Firma nach unserer Ansicht nicht hinreichend individualisiert (z.B. "Handwerker GmbH"), kollidiert aber auch nicht mit einer bereits bestehenden Firma, wird sie eingetragen (insofern greift ein Bestandsschutz, weil die Firma ursprünglich schon einmal eingetragen wurde).
Zweigniederlassungen deutscher Firmen werden am Gericht des Hauptsitzes angemeldet. Dieses prüft jedoch seit 2006 ("EHUG") gar nicht mehr die Unterscheidbarkeit nach § 30 HGB am Ort der Zweigniederlassung, sondern (wohl) nur die allgemeinen firmenrechtlichen Gegebenheiten wie eine etwaige Irreführung ("reduzierte firmenrechtliche Überprüfung", vgl. Baumbach/Hopt, § 13 Rn 13).
Zweigniederlassungen ausländischer Firmen (insb. Limiteds) stellen demgegenüber die erstmalige Registrierung in Deutschland dar und sind wie eine Hauptniederlassung zu behandeln (vgl. MüKo, § 18 HGB Rn 17).
Nicht erforderlich ist eine Abstimmung in Nachfolgesachverhalten, wenn die alte Firma beibehalten wird (vgl. §§ 22 ff. HGB).
- 24 May 2009, 11:52 am
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Martin Gudel Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Re: Wann ist eine "Firmenabstimmung" erforderlich?
Hallo allerseits,
Eine Abstimmung ist in allen Neueintragungsfällen durchzuführen. Eine Firmenänderung ist wie eine Neueintragung zu behandeln, d.h. auch hier ist eine Abstimmung vorzunehmen.
Auch bei einer Sitzverlegung ist eine Abstimmung vorzunehmen. Es gilt jedoch die Besonderheit, dass hier lediglich eine Kollisionsabfrage durchzuführen ist. Ist eine bestehende Firma nach unserer Ansicht nicht hinreichend individualisiert (z.B. "Handwerker GmbH"), kollidiert aber auch nicht mit einer bereits bestehenden Firma, wird sie eingetragen (insofern greift ein Bestandsschutz, weil die Firma ursprünglich schon einmal eingetragen wurde).
dazu vielleicht eine zumindest grundsätzliche Schnellübersicht zur Orientierung
http://www.bwl-bote.de/20021004.htm
Viele Grüße
Martin Gudel
- 31 May 2009, 09:44 am
