Mini GmbH: UG / Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Mini GmbH: UG / Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Posts 1-9 of 9
  • Dirk Klostermann
    Dirk Klostermann    Premium Member   Group moderator
    The company name is only visible to registered members.
    Postbank - nein danke
    Jeder braucht ein Bankkonto. Auch eine UG. Die Idee: jetzt geh ich mal zur Postbank. Da bekommen ich schnell und unbürokratisch ein Girokonto. Kredit ? - brauche ich nicht.

    Gesagt getan. Die nächst größere Post hatte auch einen Schalter für Postbankkunden. Kontoführungsgebühr in den ersten 12 Monaten kostenlos - eine Aktion. Danach - je nach Umsatz - bis 9,90 €. Immerhin deutlich günstiger, als die örtlche Sparkasse. Nun zur Kotoeröffnung. Personalausweis und Handelsregisterauszug vorlegen - das Übliche. Die Mitarbeiterin am Schalter war so freundlich wie ahnungslos. UG - was ist das? "Unternehmen in Gründung" soufflierte eine Kollegin aus dem Hintergrund. Falsch: eine kleine GmbH. - Ratlose Gesichter. Nun wurden erst einmal die Personalien aufgenommen. Die ahnungslose Postbankmitarbeiterin benötigt dazu 30 Minuten und die Assistenz von zwei weiteren Kollegen.

    Endlich geschafft. Die Unterlagen wurden ausgedruckt. Kontonummer? "Nein, das dauert 2-3 Tage. Wir schicken die Unterlagen nach Hamburg. Dort werden sie bearbeitet. Das dauert deshalb so lange, weil wir sehr viele Neuanträge haben." Gut für die Postbank. Aber was habe ich damit zu tun? Und wieso werden Unterlagen ausgedruckt und nach Hamburg geschickt. Die Daten sind doch bereits im Computer erfasst?

    Nach einer Woche vergeblicher Wartetzeit, Anruf bei der Hotline der Postbank. "Sind Sie Großkunde? Nein, dann müssen Sie eine andere Hotline anrufen." Die stellte fest, dass das System noch keine Ahnung von dem Neukunden hatte. "Wissen Sie, das dauert. Wir haben sehr viele neue Anträge. 2-3 Tage Bearbeitungszeit? Unmöglich! Da hat man Ihnn etwas falsches gesagt. Die Telefonnummer der Filiale darf ich Ihnen nicht sagen. Gehen Sie doch Ende der Woche einfach nochmal dort hin."

    Tage später Post von der Postbank. Die Kontonummer? - Nein! Die Postbank hatte ein Auskunft der Creditreform eingeholt. Wieso eigendlich. Ich will doch keinen Kredit. Außerdem war die Auskunft 1 1/2 Jahre alt und falsch.
    Die Postbank verweist auf das Geldwäschegesetz und verlangt Unterlagen über den "wirtschaftlich Berechtigten" (den Anteilseigner der UG). Danach hat noch keine Bank gefragt. Hat die Postbank ein eigenes Geldwäschegesetz? Und überhaupt: dass größere Auslandsüberweisungen gemeldet werden ist bekannt. Aber ich hatte noch nicht einmal eine Kontonummer. Außerdem ist allein der GF handlungsbefugt, nicht der Anteilseigner.

    Kurz und gut. Nach zwei Wochen habe ich immer noch kein Konto. Dafür kenne ich aber bereits ein paar inkompetente Postbankmitarbeiter. Die scheinen eine UG für ein merkwürdiges Gebilde zu halten, das man zur Geldwäsche braucht.

    Postbank- nein danke.
  • Post visible to registered members
  • Dirk Klostermann
    Dirk Klostermann    Premium Member   Group moderator
    The company name is only visible to registered members.
    Re^2: Postbank - nein danke
    Hallo Herr Küppers,
    vielen Dank für die aufmunternden Worte. Ich warte immer noch.......
  • Martin Gudel
    Martin Gudel    Premium Member
    The company name is only visible to registered members.
    Re^3: Postbank - nein danke
    Hallo Herr Klostermann,

    vielen Dank für die aufmunternden Worte. Ich warte immer noch.......
    Das Erlebnis Kontoeröffnung kann ich nachvollziehen. Als ich am Ende 2008 mit der frisch gegründeten UG ein Konto bei einer damals mit grünem Logo werbenden Bank voller "Berater" ankam, reagierten diese erstmal mit "UG?- was'n das?". Diese Erfahrung machte ich auch bei diversen blauen oder roten Logos.

    Allerdings erwies sich damals gerade die Postbank hier in Hamburg unkompliziert, und eine kleine Filiale mit nur einem Vermögensberater konnte das in ca. 20 Minuten komplett erledigen.

    Generell scheint mir, dass bzgl. Kontoeröffnung weniger die Bankgesellschaft sondern vielmehr die Fähigkeiten der einzelnen Berater in der Filiale über den Erfolg entscheiden. Wenn da ganz am Anfang etwas schief geht, dann hilft Ihnen bei der jeweiligen Bankgesellschaft nur noch viel Glück.

    Interessant ist aber, dass die UG als solches innerhalb von Banken ignoriert zu werden scheint, trägt sie doch zum Teil im Namen, dass kein hohes Stammkapital zur Anlage in der Firma verwendet werde.
    Kein Kapital = wertlos.
    Kaum einem Bankberater scheint klar zu sein, dass dies - speziell bei Dienstleistern - eher mal ein Irrtum ist.

    Eine Abhängigkeit von der jeweiligen Bankgesellschaft kann ich eher nicht erkennen.

    Viele Grüße
    Martin Gudel
  • Dirk Klostermann
    Dirk Klostermann    Premium Member   Group moderator
    The company name is only visible to registered members.
    Re^4: Postbank - nein danke
    Martin Gudel schrieb:
     
    Generell scheint mir, dass bzgl. Kontoeröffnung weniger die Bankgesellschaft sondern vielmehr die Fähigkeiten der einzelnen Berater in der Filiale über den Erfolg entscheiden. Wenn da ganz am Anfang etwas schief geht, dann hilft Ihnen bei der jeweiligen Bankgesellschaft nur noch viel Glück.
     
    Genau das, habe ich mir auch gesagt. Wenn es schon an Anfang nicht klappt, wie soll das weitergehen?
    Aber: der Filialmitarbeiter hat praktisch keinen Einfluß auf das System. Er nimmt nur Informationen entgegen, sonst nichts. Bearbeitet wird das von einem anonymen Sachbearbeiter in Hamburg. Das System Firmenkundengeschäft funktioniert bei der Postbank (zumindest für kleine Firmen) offensichtlich nicht.

    Interessant ist aber, dass die UG als solches innerhalb von Banken ignoriert zu werden scheint, trägt sie doch zum Teil im Namen, dass kein hohes Stammkapital zur Anlage in der Firma verwendet werde. Kein Kapital = wertlos.
    Kaum einem Bankberater scheint klar zu sein, dass dies - speziell bei Dienstleistern - eher mal ein Irrtum ist.
     
    Ganz Ihrer Meinung. Den Wert einer Gesellschaft nach dem Stammkapital zu bemessen ist Unsinn. (Wird übrigens auch von anderen Banken gemacht). Hier sieht man die (Un)fähigkeit vieler Bankbetriebswirte. Der Bezug zur Praxis fehlt. Woher soll er auch kommen. Ein Bankbetriebswirt hat nie woanders gearbeitet, als bei einer Bank. Er kennt nur Zahlen nach Schema F. Wie diese Zahlen entstehen - keinen Schimmer. In diesem Punkt geht übrigen Basel II völlig ins Leere. Wer will den die so "wichtigen" Softfacts beim Rating beunteilen? - Antwort: Niemand!

    Eine Abhängigkeit von der jeweiligen Bankgesellschaft kann ich eher nicht erkennen.
     
    Ich schon. Es kommt auf eine funktionierende Organisation an und darauf, wie die Bank ihre Zielgruppe definiert. Die UG gehört bei vielen Banken offensichtlich nicht zur Zielgruppe. Das halte ich für eine gravierende Fehleinschätzung.

    --------------------------
    Zurück zur Geschichte: Nach zwei Wochen und einem Tag erneuter Besuch in der Filiale. Die ahnungslose Postbankmitarbeiterin war gerade dabei ein Postpaket abzufertigen. Das erübrigte die Frage nach ihrer Kernkompetenz. Der Leiter des Postbankgeschäftes erklärte, dass nun noch die Unterschrift des "wirtschaftlich Berechtigten" erforderlich sei. Den Hinweis darauf, dass ein Gesellschafter nicht als Vertreter der Gesellschaft handeln darf (es sei denn er ist geschäftsführender Gesellschafter) hat er nicht verstanden.

    Ich erklärte ihm draufhin, dass mir eine Kontoeröffnung bei der Postbank nun doch eine zu komplizierte Angelegenheit sei und ich jetzt darauf verzichte. Doch ich wollte es genau wissen und rief noch einmal die Hotline an. Auch hier wieder die Auskunft, der Gesellschafter müsse unterschreiben (Hinweis auf das Geldwäschegesetz). Nach Widerspruch und einer Rückfrage beim Vorgesetzten: Ich solle schriftlich erklären, dass der Gesellschafter keine Kontovollmacht wolle (das habe ich auch nie gesagt), dann könne man darauf verzichten.

    Drei Tage später, also nach fast drei Wochen, kam ein Fax mit Kontonummer und der Bestätigung der Kontoeröffnung (ohne Erklärung, einfach so). Post mit dem TAN-Block kam aus Frankfurt, ein umfangreiches Infopaket zum Konto aus Stuttgart. - Ich hatte den Vorgang "Kontoeröffnung bei der Postbank" jedoch bereits abgeschlossen - Ablage 13.

    Ein neuer Anlauf, ein Guthabenkonto für eine UG zu eröffnen, war bei einer kleinen Genossenschaftsbank auf dem Lande erfolgreicher. Nach 20 Min. hatte ich ein Konto (ohne in den Verdacht zu geraten Geld zu waschen, ohne Unterschrift eines Gesellschafters, ohne notarielle Beglaubigungen und ohne Wirtschaftsauskunft).

    Auf die Post gehe ich nun nur noch um Briefmarken zu kaufen. Das kann die Post.
  • Günter Wöckener-Guggisberg
    Günter Wöckener-Guggisberg    Group moderator
    The company name is only visible to registered members.
    Re: Postbank - nein danke
    Dirk Klostermann schrieb:
    Die Postbank verweist auf das Geldwäschegesetz und verlangt Unterlagen über den "wirtschaftlich Berechtigten" (den Anteilseigner der UG).
    Unabhängig von der Frage, was welche Bank zustande bringt:

    Der Anteileigner einer UG (GmbH) ist wohl kaum der "wirtschaftlich Berechtigte". Zugriff auf etwa übrigbleibendes Vermögen der Gesellschaft hat er nach Auflösung der UG am Ende der Abwicklung, sonst nicht.

    Der Begriff des "wirtschaftlich Berechtigten" ist aus meiner Sicht relevant für (ordnungsgemäße) Treuhandverhältnisse und für weniger ordnungsgemäße, die man mit dem Begriff "Strohmann" kennzeichnet.


    Edit: Ich muss mich korrigieren, das Lesen des Gesetzestextes hilft oftmals weiter. :-)
    Entgegen meiner oben geäußerten Auffassung ist ein Gesellschafter einer UG (GmbH), der mehr als 25 % der Anteile hält, "wirtschaftlich Berechtigter" im Sinne des Geldwäschegesetzes (§ 1 Abs. 6 GwG).
    This post was modified on 31 May 2011 at 03:38 pm.
  • Dirk Klostermann
    Dirk Klostermann    Premium Member   Group moderator
    The company name is only visible to registered members.
    Re^2: Postbank - nein danke
    Günter Wöckener-Guggisberg schrieb:
    Der Begriff des "wirtschaftlich Berechtigten" ist aus meiner Sicht relevant für (ordnungsgemäße) Treuhandverhältnisse und für weniger ordnungsgemäße, die man mit dem Begriff "Strohmann" kennzeichnet.
    Hierzu der Originaltext des Postbank Formulars:
    "Wirtschaftlich Berechtigter im Sinne dieser Vorschrift ist die
    natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle
    der Vertragspartner letztlich steht, oder die natürliche Person,
    auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt
    oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird.
    Eine solche Kontrolle / ein solches Eigentum liegt vor, wenn eine
    natürliche Person direkt oder indirekt mehr als 25 % der Kapitalanteile
    hält oder mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert.1"

    Nochmal:
    "..oder die natürliche Person,
    auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt
    oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird."

    Transaktionen werden durch den Geschäftsführer veranlasst. Durch ihn wurde auch die Geschäftsbeziehung begründet. Seine Identität ist geklärt. Deshalb ist das ganze hin und her eine Mischung aus unverständlichem juristischen Kauderwelsch in Kombination mit dem Urteilsvermögen von Postbank Mitarbeitern, das durch keinerlei Sachkenntnis getrübt ist.
  • Hubert Mayer
    Hubert Mayer    Premium Member   Group moderator
    The company name is only visible to registered members.
    Re^3: Postbank - nein danke
    Leider ist Ihre Sicht hier nicht entscheidend, sondern die des Gesetzgebers - und der macht es einem leider im Zusammenhang mit juristischen Personen schwer und will in der Tat die Anteilseigne rmit mehr als 25 % des Kapitalbesitzes wissen. Verstösse gegen das GWG sind Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten (hab grade keine zeit nachzuschauen, unte welchen Punkte diese Teilvorschrift fällt)
  • Dirk Klostermann
    Dirk Klostermann    Premium Member   Group moderator
    The company name is only visible to registered members.
    Re^4: Postbank - nein danke
    Sicher, ich bin kein Jurist. Aber Sie haben sicher das ODER in dem zitierten Text übersehen. Die Postbank behauptet, es wäre keine natürliche Person bekannt, die für die Gesellschaft handelt. Wer hat denn nun den Auftrag zur Kontoeröffnung erteilt? Die juristische Person UG doch bestimmt nicht!