Mini GmbH: UG / Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
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Gordon MahnkeThe company name is only visible to registered members.Vorteile / Gründe für eine UG im Handelsgewerbe und andere Fragen
Hallo zusammen,
hoffe ich habe hier das richtige Unter-Forum getroffen.
Welche Vorteile bzw. Gründe kann die Gründung einer UG haben, wenn man nur im Einzelhandel tätig ist?
Wozu benötige ich dort eine Haftungsbegrenzung?
Auf den ersten Blick bringt eine UG / GmbH doch nur mehr Arbeit und mehr Abgaben.
Eine Frage zu Privateinlagen/Privatentnahmen bei einer UG / GmbH, mal lese ich das sowas nicht möglich ist, mal wieder das Gegenteil.
Aber wenn ich eine UG mit z.B. 1000 Euro Stammkapital gründe, kann ich damit keine großen Sprünge (Wareneinkauf) machen. Woher bekomme ich dann also Geld?! Das einfachste wäre eben doch die Möglichkeit das ein Gesellschafter der Firma kurzfristig Geld zur Verfügung stellt und später wieder bis zur gleichen Höhe entnimmt.
Was ist nun also möglich: Privateinlage ja/nein?
Und dann noch eine Frage:
Beschränkt sich das Verbot der Sacheinlage nur auf die Gründung und kann man später Sacheinlagen (z.B. Waren) tätigen?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Gordon Mahnke
- 02 Feb 2010, 9:45 pm
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Gordon MahnkeThe company name is only visible to registered members.Re^2: Vorteile / Gründe für eine UG im Handelsgewerbe und andere Fragen
Hallo Herr Schütz,
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Norbert Schütz schrieb:
Diese Frage sollten Sie sich schon selbst beantworten können.
In der Tat habe ich mir diese Frage schon gestellt und da ich mit Textilien bzw. Glas, Porzellan und Deko-Artikeln handel, sehe ich persönlich nicht die Notwendigkeit einer Haftungsbegrenzung.
(Bitte korrigieren Sie mich, falls cih da falsch liegen sollte!)
Mich hätten da aber vielleicht auch die Motivationen anderer Mitglieder interessiert, da diese Unternehmensform auch im NonFood-Bereich scheinbar stark im Kommen ist.
Für mich würde es hier nur einen Grund geben, eine solche UG / GmbH zu gründen und das wäre der Fall, wenn ich die Geschäftsführung an jemand Aussenstehenden abgeben möchte.
Sofern Ihr Laden ordentlich läuft werden Sie keinesfalls um eine ordentliche Buchführung mit Bilanzierung herumkommen
Genau das meine ich mit mehr Arbeit und Aufwand. Als 4/3er hat man es da recht einfach.
Mit freundlichen Grüßen
Gordon Mahnke
- 04 Feb 2010, 10:09 pm
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