Mini GmbH: UG / Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

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  • Jan Köster
    Jan Köster    Premium Member   Group moderator
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    Gruppen-Newsletter: Entscheidung bzgl. Musterprotokoll, Anzahl gegründeter UG's im Juli 2009, Hinweis auf Vortrag am 14.07.2009
    Liebe Gruppenmitglieder,
    ich möchte Euch auf eine sehr interessante Entscheidung des OLG Stuttgart aufmerksam machen:

    Nach einem Beschluss des OLG Stuttgart vom 28.04.2009 endet die im Musterprotokoll vorgesehene Befreiung
    des Geschäftsführers von dem Verbot des Insichgeschäfts nach § 181 BGB mit der Bestellung weiterer
    Geschäftsführer. Das OLG Stuttgart hat in zweiter Instanz einer Beschwerde stattgegeben, die sich gegen die Rechtsansicht eines Registergerichts wandte, welches den durch Musterprotokoll berufenen Gründungsgeschäftsführer auch bei der Bestellung weiterer Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien wollte.
    Bei der Bestellung weiterer Geschäftsführer gilt nach Ansicht des Senats die Regelung des § 35 GmbHG.
    Hiernach ist der durch das Musterprotokoll bestellte Geschäftsführer nunmehr mit den weiteren Geschäftsführern
    gesamtvertretungsberechtigt. Die Erteilung einer Einzelvertretungsberechtigung ist den Geschäftsführern
    bei Verwendung des Musterprotokolls nicht möglich, da hierfür die Satzung zunächst geändert
    werden müsste. Auch im Übrigen gelte § 35 GmbHG, weshalb Sonderrechte einzelner Geschäftsführer –
    wie z. B. die Befreiung vom Verbot des Insichgeschäfts - durch den Gesellschaftsvertrag bestimmt werden
    müssen.
    (OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.04.2009, Az: 8 W 116/09)

    Darüber hinaus teile ich mit, dass bis zu 11.07.2009 ganze 12.997 Unternehmergesellschaften gegründet wurden. Dies ist eine beachtliche Zahl und ich gehe davon aus, dass die Gründungszahlen noch weiter wachsen werden, denn je mehr Erfahrungen die Behörden und auch Berater mit dieser Rechtsform gesammelt haben, desto eher raten Sie Unternehmern auch zur Gründung einer solchen Gesellschaft. Die in der Praxis gesammelten Erfahrungen sprechen in jedem Fall weiterhin für diese Gesellschaftsform.

    In eigener Sache möchte ich Euch herzlich zu meinem Vortrag morgen einladen. Wer spontan genug ist und sich morgen Zeit nehmen kann ist in den Räumen der Creditreform München (Machtlfinger Str. 13) herzlich willkommen. Bitte aber vorher noch anmelden: http://muenchen.crefoseminar.de

    Beste Grüße
    Jan Köster

    --
    Dieser Newsletter wurde von Moderator Jan Köster für die Gruppe "Mini GmbH: UG / Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" verfasst.

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  • Jan Köster
    Jan Köster    Premium Member   Group moderator
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    Re^2: Gruppen-Newsletter: Entscheidung bzgl. Musterprotokoll, Anzahl gegründeter UG's im Juli 2009, Hinweis auf Vortrag am 14.07
    Hallo Herr Schütz,
    überraschend daran ist, dass die Befreiung vom Verbot des Insichgeschäfts in der Mustersatzung vorgesehen wird und ohne dass diese konkret geändert wird, durch die Bestellung weiterer Geschäftsführer eine Aufhebung dieser Regelung stattfindet.
    Es hätte ja auch so sein können, dass dann sämtliche bestellten Geschäftsführer von § 181 BGB befreit werden oder es bei der Befreiung alleine des Gründungsgeschäftsführers bleibt. Lediglich die letzte Variante wäre meines Erachtens nicht erstaunlich gewesen. Mit der jetzt gefundenen Lösung greifen die Gerichte in die Kompetenzregelung der Gesellschaft ein und darauf müssen die Gründer hingewiesen werden.

    MfG Jan Köster
    This post was modified on 13 Jul 2009 at 05:47 pm.
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