Mini GmbH: UG / Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

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  • Jan Köster
    Jan Köster    Premium Member   Group moderator
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    Gruppen-Newsletter: Verdienstausfall eines GF wg Teilnahme an einem Gerichtstermin
    Sehr geehrte Forumsmitglieder,
    ich möchte auf einen mittlerweile veröffentlichen Beschluss des BGH hinweisen, der praktische Bedeutung für UG's hat:

    Der BGH hat mit Beschluss vom 02.12.2008 (Az: VI Z. B. 63/07) entschieden, dass einer juristischen Person wegen der Teilnahme ihres Geschäftsführers an einem Gerichtstermin ein Anspruch auf Verdienstausfall zustehen kann.

    Die bisherige Rechtsprechung war überwiegend der Ansicht, dass ein Geschäftsführer bei der Teilnahme an
    einer gerichtlichen Verhanldung seine Aufgaben als Geschäftsführer wahrnehme und diese von seiner Vergütung
    abgedeckt sei. Ein Verdienstausfall i. S. v. 91 I 2 ZPO könne daher nicht gegeben sein.

    Nunmehr wird von dieser Rechtsprechung abgekehrt und auch einer juristischen Person (z. B. GmbH/ UG)
    eine Entschädigung für Zeitversäumnis jedenfalls dann zugestanden, wenn das Gericht zu einem Verhandlungstermin
    das persönliche Erscheinen eines ihrer Organe oder sachverständigen Mitarbeiters angeordnet
    hat und die Partei eine solche Person zu dem Termin entsendet.

    Die Entschädigung muss in diesem Fall nicht konkret nachgewiesen werden, da davon auszugehen ist, dass
    dem Unternehmen durch die Terminwahrnehmung des Geschäftsführers ein Schaden entstanden sei und
    die Quantifizierung dieses wirtschaftlichen Nachteils schwierig wäre. Die Kostenfestsetzung orientiert sich
    in diesen Fällen am Bruttoverdienst.

    Freundliche Grüße
    Jan Köster

    --
    Dieser Newsletter wurde von Moderator Jan Köster für die Gruppe "Mini GmbH: UG / Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" verfasst.

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