VDI / DVR Ladungssicherung
VDI / DVR - Ladungssicherung
Der § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verlangt, dass die Ladung so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik (wie z. B. VDI-Richtlinien 2700 ff) zu beachten.
Die Verantwortung der Ladungssicherung liegt beim Fahrer, Halter und beim Verlader. Verstöße können im Bereich der Ordnungswidrigkeit (allgemeine Verkehrskontrolle oder Verkehrsunfall mit Sachschaden) mit Bußgeldern in Höhe von 50–150 Euro und 1–3 Punkten bestraft werden. Des weiteren muss mit Schadensersatzforderungen für angerichtete Schäden gerechnet werden.
Eine Straftat (z. B. Verkehrsunfall mit Personenschaden) wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet.
Die Richtlinienreihe VDI 2700 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“ gilt seit vielen Jahren als anerkanntes Grundlagenwerk der Ladungssicherung. In ihr wird beschrieben, welche Kräfte auf eine Ladung im Fahrbetrieb einwirken und wie Ladung grundsätzlich auf Straßenfahrzeugen gesichert werden kann.
Die Richtlinien werden bei Kontrollen der Überwachungsbehörden, aber auch bei Streitfällen vor Gericht herangezogen.
Was wollen wir mit dieser Gruppe erreichen ?
in erster Linie soll diese Gruppe eine Infoplattform für alle Beteiligten im Sinne der Ladungssicherung darstellen und Ihnen die Möglichkeit bieten, sich mit Experten aus dem Bereich Ladungssicherung auszutauschen.
Wir wollen Ihnen die Möglichkeit bieten, sich sinnvolle Anregungen für Ihr Tagesgeschäft als Moderator, Ausbilder, Dozent, Verantwortlicher der Ladearbeiten, Halter oder Fahrzeugführer zu holen um nicht selber eines Tages sagen zu müssen "wie konnte das nur passieren".
Wir würden es begrüßen, wenn vorhandene Ladeanweisungen hochgeladen und zur Diskussion gestellt werden aber auch Urteilsbegründungen
aus selbst erlebten Sachverhalten, um so einen Überblick über das aktuelle Geschehen im Thema zu bekommen
Wir freuen uns über rege Beteiligung und anspruchsvolle Beiträge zum Thema LaSi
MFG Ihr Moderatorenteam
Der § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verlangt, dass die Ladung so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik (wie z. B. VDI-Richtlinien 2700 ff) zu beachten.
Die Verantwortung der Ladungssicherung liegt beim Fahrer, Halter und beim Verlader. Verstöße können im Bereich der Ordnungswidrigkeit (allgemeine Verkehrskontrolle oder Verkehrsunfall mit Sachschaden) mit Bußgeldern in Höhe von 50–150 Euro und 1–3 Punkten bestraft werden. Des weiteren muss mit Schadensersatzforderungen für angerichtete Schäden gerechnet werden.
Eine Straftat (z. B. Verkehrsunfall mit Personenschaden) wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet.
Die Richtlinienreihe VDI 2700 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“ gilt seit vielen Jahren als anerkanntes Grundlagenwerk der Ladungssicherung. In ihr wird beschrieben, welche Kräfte auf eine Ladung im Fahrbetrieb einwirken und wie Ladung grundsätzlich auf Straßenfahrzeugen gesichert werden kann.
Die Richtlinien werden bei Kontrollen der Überwachungsbehörden, aber auch bei Streitfällen vor Gericht herangezogen.
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