Benefits – Incentive Pay – Variable Vergütung

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  • Manfred Baier
    Manfred Baier    Premium Member   Group moderator
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    Rechtsänderungen in der betreiblichen Altersversorgung für 2012
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    auch für das Jahr 2012 ergeben sich wichtige Änderungen in der betrieblichen ALtersversorgung (ab dem Jahr 2012)

    Nachfolgend sollen Änderungen kurz dargestellt werden.

    1. UNI-SEX Tarife

    Hierzu darf ich an einen ebreits bestehenden Beitrag verweisen.
    In der Versicherungswirtschaft kommen ab 2012 Uni-sex Tarife zum einsatz. Die bisherige Anwendung von geschlechtsspezifischen Berechnungen und damit ein Verstoß gegen den Grundsatz der Arbeitsrechtlichen Gleichbehandlung ist bei Versicherungslösungen nicht mehr zulässig.

    Pauschaldotierte Unterstützungskassen haben schon immer gleiche Rententarife entsprechend dem arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gelichbehandlung verwendet und auf diese Problematik bei Versicherungsförmigen Lösaungen hingewiesen.

    https://www.xing.com/net/pduk/themen-problembereiche-stichwo....

    2. Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67

    Aufgrund der Anhebung der Regelaltersgrenze ist das frühestmögliche Renteneintrittsalter von 60 auf das 62. Lebensjahr angehoben worden.
    Auf die pauschaldotierte Unterstützungskasse wirkt sich die Möglichkeit der längeren Finanzierung sehr positiv aus.
    Versorgungsordnungen und kollektive Regelungen sind anzupassen an die neue Rechtslage.

    3 Garantiezinsabsenkung

    Versicherer haben aufsichtsrechtlich den Zins von 2,25 % auf 1,75 % abzusenken. Bezogen auf die eingezahlten Beiträge lag die effektive Verzinsung in der Vergangenheit lediglich bei gut 1 % durchschnittlich, da nur ein geringer Sparanteil verzinst wurde.
    Arbeitgeber könnten bei Innenfinanzierung den Zins ebenfalls deutlich absenken z.B. auf 1,5 % oder 2 % und würden damit immer noch deutlich über der Versichererrendite liegen. Entgeltumwandlung verbleibt langfristig, zu einem geringen Zins, Sicherheitenfrei im Unternehmen und fördert die Bankenunabhängigkeit. Auch diese Änderung fördert die pauschaldotierte Unterstützungskasse in 2012 deutlich.

    4. freie Kapitalanlage in Sachwerten und Realwerten

    Die freie Kapitalanlage in Sachwerten und Realwerten bleibt in der pauschaldotierten Unterstützungskasse weiterhin möglich.

    Alle diese Änderungen begünstigen die pauschaldotierte Unterstützungskasse und fördern damit die Möglichkeit der Innenfinanzierung, Mitarbeiterbindung und die Möglichkeit der Bankenunabhängigkeit.

    Beste Grüße

    Manfred Baier
    WP/StB
    http://www.fels-bav.de