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    Dario Ricciardi
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    Petition „Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes“ läuft am 5.1.2010 aus
    Petition „Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes“

    Bei der Petition „Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes“ geht es um eine Situation, die wahrscheinlich einige von Ihnen bereits am „eigenen Leib“ erfahren haben. Eine fehlende Angabe im Impressum, ein Zahlendreher in einer Telefonnummer oder eine falsche Angabe in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen führt kann Abmahn-Anwälte auf den Plan rufen, die sich den „Hinweis“ auf die fehlerhaften Angaben teuer bezahlen lassen.

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass vor die kostenpflichtige Abmahnung eine kostenfreie „Vorstufe“ geschaltet wird, die dem Abgemahnten die Möglichkeit gibt, den Fehler innerhalb eines definierten Zeitfensters zu beseitigen.

    Damit diese Petition im Bundestag verhandelt und diskutiert wird, müssen mindestens 50.000 Mitzeichner gefunden werden. Es fehlen aktuell noch ca. 36.000 Mitzeichner und die Frist läuft am 05. Januar 2010 ab. Sie sehen also, die Zeit drängt.

    Nutzen Sie die Gelegenheit und machen von Ihrem verfassungsmäßig garantierten Rechten zur Mitbestimmung Gebrauch. Sie finden Die Petition unter http://tinyurl.com/yjuo8gq. Damit Sie mitzeichnen können, gehen Sie bitte auf den Link "Petition mitzeichnen". Nachdem Sie sich Registriert haben, bekommen Sie eine Bestätigungsmail zugesandt, mit welcher Sie die Anmeldung mit dem dort enthaltenen Bestätigungslink abschließen. Nun können Sie mit Ihren Zugangsdaten die Petition mitzeichnen.

    Bitte laden Sie auch Ihr persönliches Netzwerk dazu ein, diesen bestehenden Missstand abzustellen – Vielen Dank!

    Profitieren statt abkassieren!
  • Herbert Walker
    Herbert Walker
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    Re: Petition „Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes“ läuft am 5.1.2010 aus
    Als Autor sehe ich die Sache anders, es soll also jedem freigestellt werden, sich auch an Texten fremder gütlich zu tun, dies gilt auch für Bilder und wenn man es dann feststellt, wird es in angemessener Zeit beseitigt, doch der andere hat sich zumindest zeitweilig am geistigen Eigentum eines anderen bedient.
    Ein anderes Beispiel, ein böser Mensch, das soll es ja auch im Internet geben und nicht nur unter Anwälten, lässt bewusst wichtige Infos im Impressum oder vielleicht im shop die widerrufserklärung fehlen und zockt damit andere ab, ihm passiert nichts, denn er kann ja nachbessern, wenn es zufällig jemandem auffällt.
    Nein, danke zu der Petition.
    Gruss
    herbert walker
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  • Reinhard Halbgewachs
    Reinhard Halbgewachs    Group moderator
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    Re^2: Petition „Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes“ läuft am 5.1.2010 endlich aus
    Wie kommen Sie denn zu solch einem absurden Unfug? Versuchen Sie doch nicht die Leute für dumm zu verkaufen.

    Diese Petition ist doch ein durchsichtiger Versuch aus Tätern Opfer zu machen.
    This post was modified on 03 Jan 2010 at 10:32 pm.
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  • Volker Kunz
    Volker Kunz    Premium Member   Group moderator
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    Re^5: Petition „Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes“ läuft am 5.1.2010 endlich aus
    Danke Herr H,


    unterschreibe ich voll und bin daher für die Petition und freue mich über jeden Zeichner.

    Nicht nur dies, ich halte die Petition für so wichtig, dass ich den Aufruf auch auf meine
    Portale gehievt habe, zu sehen z. B. hier:

    http://www.region-odenwaldkreis.de/index.php?site=news&n...


    Schöne Grüsse aus dem Odenwald
    Volker Kunz
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  • Volker Kunz
    Volker Kunz    Premium Member   Group moderator
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    Re^6: Petition „Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes“ läuft am 5.1.2010 endlich aus
    Hallo Herr B.


    einer der es fahrlässig gemacht hat, wird dankend den kritisierten Punkt schnellstens beheben.

    Jemand der es absichtlich getan hat, wird wahrscheinlich Widerstand leisten bzw. den kritisierten Punkt wohl nicht innerhalb der Frist beheben - dann ist die kostenpflichtige Abmahnung möglich und m. E. auch gerechtfertigt.

    Die Überschrift der Petition besagt ja dies:
    Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes

    Um Jemanden auf einen möglichen Fehler hinzuweisen benötige ich keinen Anwalt und eine Mail ist in weniger als 5 Minuten geschrieben. Also ist aus meiner Sicht hierfür eine Kostennote von rund 1 000 Euro sicherlich nicht notwendig.

    Wenn wir hier posten investieren wir auch Zeit, ohne diese in Rechnung zu stellen.


    Schöne Grüsse aus dem Odenwald
    Volker Kunz