Wien: Ein(e) Deutsche(r) in ...
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Michael HeroldThe company name is only visible to registered members.Ö-Staatsbürgerschaft
Hallo Community.
Mein (volljähriger) Sohn möchte aus verschiedenen Gründen die österreichische Staatsbürgerschaft annehmen. Hat schon jemand hier Erfahrungen, welche Hürden es gibt und wie man am besten dies bewerkstelligt und was das kostet?
Die Seiten auf Help.gv hab ich schon durchforstet und kenne die Grundlagen und die zuständige Magistratsstelle (MA 35).
Aber gibt es weiteres?
Liebe Grüße: MIchael H.
PS: gibt es eine Möglichkeit, auch die Deutsche trotzdem zu behalten?
This post was modified on 21 Sep 2010 at 09:50 am.- 21 Sep 2010, 09:49 am
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Johann GrabnerThe company name is only visible to registered members.Re: Ö-Staatsbürgerschaft
das behalten-dürfen kann nur mehr eine Frage des österr. Rechts sein, denn das dStAG kennt seit 2007 keinen Verlust der dt. Staatsbürgerschaft durch Annahme der eines EU-Landes mehr (§25/1 dStAG). Das öStBG läßt Doppelstaatsbürgerschaften für Normalbürger hingegen nur nach Genehmigung zu. Die Hürde dazu scheint mir hoch zu sein, irgendwas von "besonderen Gründen", wird wohl in der Praxis für den Normalbürger nicht gehen. Aber: ein Hinderungsgrund zur Verleihung ist die ausländische Staatsbürgerschaft allerdings nicht, sie ist nur ein Grund für den Entzug (§3ff. öStBG). Die Frist ist 2 Jahre, wobei der betroffene Staatsbürger 6 Monate vor der beabsichtigten Entziehung belehrt werden muß. Dann besteht noch immer die Möglichkeit, sich die Staatsbürgerschaft Österreichs wieder entziehen zu lassen oder sich durch Antrag (§25 dStAG) aus der dt. Staatsbürgerschaft zu entlassen. Illegal ist es nicht, für die 2 Jahre Doppelstaatsbürger zu sein.
Ist die Behörde über 6 Jahre lang untätig geblieben, dann kann die österr. Staatsbürgerschaft auch bei vorliegen weiterer ausländischer Staatsbürgerschaften nicht mehr entzogen werden (§34/3 öStBG).
Fraglich ist, wie das Österreich in der Praxis handhabt. Es wäre eine Sisyphusarbeit, wenn die tatsächlich jedem Neu-Staatsbürger verfolgen, denn bei angedrohtem Entzug der österr. Staatsbürgerschaft könnte der Deutsche einfach nach §25 dStAG eine Entlassung beantragen und nach Vorlage der §23-Entlassungsurkunde bei der österr. Behörde geradewegs eine Einbürgerung nach Deutschland über §13 dStAG beantragen, die bloß einwandfreien Leumund verlangt, aber sonst keine Hürden kennt, d.h. selbst bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland möglich ist. Das dt. Staatsbürgerrecht ist da liberal: wer einmal Deutscher war, der muß schon richtig was anstellen, um es später nicht wieder werden zu können.
In der Praxis scheint der Entzug von Doppelstaatsbürgerschaften tatsächlich nicht sehr intensiv verfolgt zu werden:
http://www.krone.at/krone/S94/kmprog/index.hbs?external_scri...
sollte der Poster hier recht haben:
Man muss bei Erhalt der österreichischen Staatsbürgerschaft die andere zurück geben, besser gesagt bekommt man Löcher hinein in den Pass!
dann a) hat man zu diesem Zeitpunkt entweder gar keinen Paß (gibt ja keine Pflcht dazu) oder b) beantragt halt einen neuen deutschen Pass.
Ich würde es einfach tun, also österr. Staatsbürgerschaft beantrangen und laufen lassen. Wie gesagt: illegal ist es nicht, die deutsche nicht zurückzulegen. Vielleicht kommt in 2-6 Jahren irgendwas - aber wahrscheinlich passiert einfach gar nichts.
und nein, ich lese weder die Kronen Zeitung noch deren Online-Forum, aber Google hat das Posting ausgeworfen auf der Suche nach "Entzug Doppelstaatsbürgerschaft".
This post was modified on 22 Sep 2010 at 09:33 pm.- 22 Sep 2010, 9:29 pm
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Michael HeroldThe company name is only visible to registered members.Re^2: Ö-Staatsbürgerschaft
Der Hannes ist super im recherchieren. :-)
Danke.
Liebe Grüße: Michael H.
- 23 Sep 2010, 3:23 pm
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