Wien: Ein(e) Deutsche(r) in ...

Wien: Ein(e) Deutsche(r) in ...

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  • Michaela Mattes
    Michaela Mattes
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    Selbständige mit Werkvertrag
    Hallo zusammen,

    ich bin seit Februar in Österreich und eigentlich sehr happy. Wenn da nicht die liebe Bürokratie wäre.
    Ich arbeite momentan auf selbständiger Basis (Werbeberatung) für meinen alten Arbeitgeber in Deutschland (Hauptbeschäftigungort: Wien). Das läuft über einen Werkvertrag, der jedoch im Juni endet. Danach werde ich entweder weiterhin selbständig sein oder aber mir eine feste Anstellung suchen. Mein Steuerberater hat mir zwar bei der Meldung zur SV geholfen, alleridngs sind noch zig Fragen offen, die ich von ihm nicht oder nur schlecht beantwortet bekommen. Zum Beispiel:
    1) ich bin pflichtversichert in der GSVG (wegen Überschreitung der Versicherungsgrenze). Muss ich außer der Meldung dort noch etwas machen oder war es das schon? Stichwort Vorsorgekasse / Welche Beiträge werden eingezogen (bisher noch keiner)?
    2) was passiert mit Beendigung meines Werksvertrages, wenn ich keine Anschlußbeschäftigung finde? Muss ich das melden? Oder ist es normal und somit nicht meldepflichtig, dass man als Selbständige mal Aufträge hat und mal nicht? Hätte ich dadruch einen Nachteil?

    Über die entsprechenden Websites werde ich nicht richtig schlau und ich hätte einfach gerne mal eine umfassende Beratung. An wen kann ich mich dafür wenden?

    Danke für Eure Hilfe!
    Michaela Mattes
  • Johann Grabner
    Johann Grabner
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    Re: Selbständige mit Werkvertrag
    und das weiß der StB nicht? schwach ;)

    die GSVG schreibt die Beträge ähnlich wie das FA 1/4jährlich vor: http://esv-sva.sozvers.at/portal27/portal/svaportal/channel_... Mai ist also ein guter Kandidat für ein Monat, wo die nächste Vorschreibung eintrudeln könnte

    in dem Beitrag ist sowohl Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung dabei: http://esv-sva.sozvers.at/portal27/portal/svaportal/channel_... damit ist die SV nach GSVG auch sowas wie eine Vorsorgekasse der 1. Säule, also die öffentlich-rechtliche.

    und das mit dem ALG ist bei Unternehmern (ein anderes Wort für Selbstständige ;)) natürlich immer schon anders gewesen: Unternehmer sind defintionsgemäß nie arbeitslos, da sie ja keiner abhängigen Beschäftigung nachgehen. Da sich aber in den letzten Jahren die sog. "Scheinselbstständigen" vermehrt haben, dh. Unternehmer auf dem Papier, die aber von einem Auftraggeber so abhängig waren, daß es in der Praxis einem Angestelltenverhältnis gleichkam, hat man eine analoge Lösung gefunden: die freiwillige ALV: http://esv-sva.sozvers.at/portal27/portal/svaportal/channel_...

    letzterer Link erklärt alles. Damit man nicht am letzten Tag vor drohender Auftragslosigkeit noch schnell die gfALV abschließt, sind im Gesetz strenge und lange Ausschlußfristen vorgesehen, die - ab heute gerechnet - bis ins Jahr 2018 bzw. 2019 (!) reichen. Da Du noch keine Vorschreibung erhalten hast, kann Deine Meldung an die GSVG noch keine 3 Monate alt sein. Dann hast Du noch die Chance, rückwirkend zum Eintrittszeitpunkt gALVt zu werden, schriftliche Erklärung abgeben - siehe Link - und zahlen. Ist die Meldung noch keine 6 Monate alt, dann kannst Du Dich noch ab sofort wirkend anmelden. Sonst erst in 8 (!) Jahren.

    Würdest Du bei erfolgreicher Teilnahme an der gfALV heuer noch arbeitslos werden, bekommst Du aber trotzdem nichts, da mindestens 1 Jahr (52 Wochen) Beitragszahlungen vorliegen müssen, um eine Anwartschaft zu begründen. Auch ein Mißbrauchsschutz. Insofern natürlich zu überlegen, wenn Du ohnehin bald ein Angestelltenverhältnis anstrebst (wie leicht das auch immer in dem Gewerbe zu finden ist).

    btw., die Abk. gfALV steht für gewerbliche freiwillige Arbeitslosenversicherung und ist eine Erfindung von mir, auf die ich fast schon stolz bin :) das gilt auch für gALVt wie gewerblich arbeitslosenversichert - in meinem nächsten Leben werde ich Beamter!

    ich bin seit Februar in Österreich und eigentlich sehr happy. eigentlich. Aber das ändert sich noch.
    This post was modified on 27 Apr 2011 at 11:20 pm.
  • Brunold Loidl 罗德
    Brunold Loidl 罗德    Premium Member   Group moderator
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    Re^2: Selbständige mit Werkvertrag
    bin jetzt kein arbeitsrechtsexperte, aber richtung oesterreich folgende tips
    - du kannst die arbeitslosenversicherung mitnehmen aus deutschland und dich hier arbeitslos melden http://www.ams.at
    - in oesterreich muss man ca 6 monate angestellt sein mit einem verdienst ueber ca 380 euro pro monat, um arbeitslos versichert zu sein
    - solltest du in oestereich selbständig werden wollen am besten zur http://www.wko.at gehen. als "jungunternehmer" bekommt man noch einiges billiger
    - willst du nur krankenversichert sein, hilft dir am ehesten eine minderbeschaeftigung - also von einem bekannten um 100 euro pro monat einstellen lassen und sich um 50 euro pro monat selbstversichern
    https://www.sozialversicherung.at/portal27/portal/wgkkportal...
    This post was modified on 16 May 2011 at 07:39 am.
  • Brunold Loidl 罗德
    Brunold Loidl 罗德    Premium Member   Group moderator
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    Re^3: Selbständige mit Werkvertrag
    übrigens es gibt, wenn du beratung aus deutschland suchst in wien ca alle 2 monate eine sprechstunde der berliner rentenanstalt bei der pvang am wiener handelskai:

    http://www.pensionsversicherung.at/portal27/portal/pvaportal...

    die haben auch ihr notebook dabei, koennen also direkt daten abfragen für dich
    man sollte sich vorher anmelden, damit man einen termin bekommt
    This post was modified on 16 May 2011 at 09:47 am.