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  • Peter Adolph
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    Leasingbilanzierung nach IFRS im Umbruch: Diskussionspapier des IASB zur Neuregelung des IAS 17
    Seit längerem stoßen die existierenden internationalen Leasing-Standards IAS 17 und FAS 13 auf Kritik. Bemängelt werden u.a. die fehlende Abbildung der mit Operating Leasing verbundenen Verpflichtungen in der Bilanz des Leasingnehmers, die unterschiedliche bilanzielle Behandlung von Operating- und Finanzierungsleasing angesichts vergleichsweise geringer Unterschiede der zugrunde liegenden Sachverhalte und die vor diesem Hintergrund vermuteten Gestaltungsspielräume. Die internationalen Standardsetter IASB und FASB streben deshalb in der zweiten Jahreshälfte 2011 eine grundlegende Reform der Leasing-Bilanzierung an.

    Im März 2009 haben die Standardsetter ein Diskussionspapier veröffentlicht, in dem sie den aktuellen Stand ihrer Reformüberlegungen darstellen und der interessierten Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 17. Juli 2009 gegeben haben. Das Reformvorhaben betrifft zunächst nur Leasingnehmer, die nach IFRS oder US-GAAP bilanzieren. Die Komplexität der Leasingbilanzierung wird durch die Verwendung unterschiedlicher Bilanzierungskonzepte für Leasingnehmer und Leasinggeber somit zunehmen und ist der meist diskutierte Kritikpunkt an dem aktuellen Diskussionspapier. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Standardsetter derzeit noch keine endgültigen Entscheidungen getroffen haben. Allerdings wird mittlerweile nicht mehr ernsthaft bestritten, dass die anstrebte Logik sehr viel für sich hat und konzeptionell kaum anfechtbar ist. Die nachfolgende Darstellung basiert auf dem vorläufigen Diskussionsstand, wie er sich aus dem Diskussionspapier vom März 2009 ergibt.

    Zukünftig soll die Unterscheidung in Operating Leasing und Finanzierungsleasing aufgegeben werden. Stattdessen sollen alle Miet- und Leasingverhältnisse, ähnlich dem Finanzierungsleasing, erfasst werden. Im Ergebnis schlagen sich damit grundsätzlich alle Nutzungsüberlassungsverhältnisse zukünftig in der Bilanz des Leasingnehmers nieder. Das bedeutet insbesondere, dass auch die klassischen Mietverhältnisse, die bisher als Operating Leasing außen vor bleiben, zukünftig bilanziell erfasst würden. Hierzu gehören bspw. auch Immobilien- und Kurzfrist-Mietverträge sowie das Flottenmanagement.

    Nach dem aktuellen Vorschlag des IASB hat der Leasingnehmer zukünftig das Recht auf Nutzung des Leasingobjekts über die Vertragslaufzeit als Vermögenswert zu aktivieren (sog. „Right-of-Use-Ansatz“). Die mit dem Vermögenswert korrespondierenden zukünftigen Zahlungsverpflichtungen sind als Verbindlichkeit zu passivieren. Derzeit erwägen die Standardsetter analog dem bestehenden Finanzierungsleasing, das beim Leasingnehmer aktivierte Nutzungsrecht linear abzuschreiben, die passivierte Verbindlichkeit jedoch finanzmathematisch unter Berücksichtigung des abnehmenden Zinsanteils der Leasingraten aufzulösen (sog. „De-Linked Approach“). Damit sind gegenüber der derzeitigen Off-Balance-Bilanzierung eine Erhöhung der Verschuldung und eine Verbesserung des EBIT/EBITDA zu erwarten, was insbesondere auch Einfluss auf Messgrößen der Financial Performance (z.B. Debt-to-Equity-Ratios, RoCE, RoNA) und Loan-Covenants hat.

    Der angedachte Right-of-Use-Ansatz führt neben den genannten Verschiebungen zu einer höheren Komplexität und deutlichem Bilanzierungs-Mehraufwand. Hierzu gehören z.B. die aufwändige Einschätzung der Wahrscheinlichkeiten von Vertragslaufzeiten (z.B. Verlängerungsoption, Kündigungsoption, Kaufoption) und Leasingzahlungen (z.B. bedingte Zahlungen, Restwertgarantien) sowie in jeder Berichtsperiode die Überprüfung der zugrunde liegenden Annahmen und Korrektur von Bilanzposten. Bilanzersteller haben deshalb vor allem ihre rechnungslegungsrelevanten IT-Prozesse zu analysieren und den Anforderungen des neuen Standards anzupassen. Dies beinhaltet eine Quantifizierung der Effekte auf Bilanz, GuV und Cash-Flow für Planungs- und Optimierungseffekte sowie die frühzeitige Schaffung von Transparenz über alle bestehenden Leasing-/Mietverträge (z.B. Vertragsformen, Optionsausübungen, Laufzeiten und bedingte Mietzahlungen). Ferner sind stabile und qualitätsgesicherte Daten der zum Teil länger laufenden Leasingverträge notwendige Basis sowohl für eine saubere Überleitung zur neuen Rechungslegung. als auch für die Analyse des Leasingbestandes hinsichtlich Optimierungspotenzial, Setting von neuen, einheitlichen Unternehmensstandards (wie beispielsweise Investitions-/Beschaffungsrichtlinien) und Erarbeitung eines Aktionsplans. Eine Abstimmung bzw. Neuverhandlung von Leasingverträgen und laufende Gespräche mit Banken, Analysten und Ratingagenturen sind zwingende Begleitmaßnahmen für eine reibungslose Anpassung an die Anforderungen der neuen Rechungslegung.

    Das Diskussionspapier enthält noch eine Reihe von offenen Fragen, die bis zur endgültigen Veröffentlichung des Standards geklärt werden müssen. Bis heute haben sich die Boards auch noch keine abschließende Meinung darüber gebildet, ob die zukünftige Leasinggeber-Bilanzierung bereits in den Standardentwurf aufgenommen werden soll. Die Entscheidung hierüber ist im Anschluss an die Sitzungen der Boards im Juli geplant. Davon und von den Auswirkungen der bis zum 17 Juli 2009 eingegangenen Kommentierungen wird die endgültige Ausgestaltung des Standards abhängen.

    Ich freue mich auf Anmerkungen und stehe für Fragen stehe natürlich gerne zur Verfügung!

    Beste Grüße, Peter Adolph.


    P.S.: Die FAS AG bietet im Kompetenzfeld Leasing neben allen klassischen Reporting Services insbesondere die Unterstützung bei der Umstellung auf die neue Leasingbilanzierung an. Hierzu wurde speziell ein Lease Accounting Tool („FAS LeaseBOX“) entwickelt, das eine Optimierung aller relevanten IT-Prozesse und den reibungslosen Übergang sicherstellt (http://www.fas-ag.de/fas/Flyer_LeaseBOX.pdf)