Zukunft im Verkehrsgewerbe

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  • Karsten Hesse
    Karsten Hesse    Premium Member   Group moderator
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    Klage wg. Speicherung der Verbindungsdaten
    Klage: Speicherung von Internet-Verbindungsdaten
    T-Online muss sich wegen der Speicherung von Internet-Verbindungsdaten vor dem Amtsgericht Darmstadt verantworten. In einer Woche soll über eine Klage einer Privatperson gegen den Provider entschieden werden. Der Kläger sieht das Gesetz durch die Praxis von T-Online verletzt, auch bei Pauschaltarifen Verbindungsdaten der Kunden zu sichern.
    Nach Angaben des Wiesbadener Anwalts Stefan Jaeger, der den Kläger in dieser Sache vertritt, speichert T-Online von ihren Kunden, mit welcher IP-Adresse sie sich im Internet bewegen, zu welchen Zeiten sie ins Internet eingewählt waren und welche Datenmengen übertragen wurden. Diese Daten werden angeblich mehrere Monate lang aufbewahrt.
    Das Telekommunikationsgesetz wie auch das Teledienstedatenschutzgesetz schreiben jedoch vor, dass Internet-Provider nur dann Verbindungsdaten speichern dürfen, wenn dies für den Betrieb oder zur Abrechnung des Anschlusses notwenig ist. Nach der Auffassung des Klägers ist dies bei einer Flatrate nicht erforderlich. (smk)