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Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Betriebräte +++ Seit 1997 Rechtsanwaltsdienstleistungen im Arbeitsrecht, Familienrecht, Forderungseinzug, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsunfallrecht, Zwangsvollstreckung und Mobbingberatung. +++ Und: SEO, SEM, Blogs + Blawgs (keywordoptimiert for better traffic), emotionaler juristischer Content, Mailings BtB + BtC, Landingpages, Ghostwriter. +++
+++ Arno Schrader +++ Kurfürstenstraße 14 +++ 32052 Herford +++ Tel.: ++49 52 21 - 16 90 90 +++ Fax: ++49 52 21 - 16 90 91 +++ E-Mail: ra-schrader@teleos-web.de +++ www.arbeitsrecht.org/blog +++ Skype & Twitter Name: Anwalt_Herford
Interests
Professional experience
1997 - present
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Autor
Arno Schrader, http://www.arbeitsrecht.org/blog
Industry: Legal Services
Status
Freelancer
Educational background
University/College
Rechtswissenschaften, Philosophie, Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Languages
German,
English
About me
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Betriebsräte
Mein Ziel ist es, dem Mandanten zu helfen. Rechtsprobleme müssen frühzeitig erkannt und gelöst werden.
Schauen Sie auch einmal hier nach:
Mein täglicher Bog:
http://www.arbeitsrecht.org/blog
Vorstellung:
http://www.youtube.com/watch?v=hK8kzDm9AzU
Die Kanzlei:
http://www.youtube.com/watch?v=HUXAbFTa144
Anfahrtsbeschreibung:
http://www.youtube.com/watch?v=xn3PIO3i9I0
Ich lege allergrößten Wert auf den Aufbau und die Weiterentwicklung der Vertrauensbeziehung zwischen Mandant und Anwalt.
In fachübergreifenden Fällen wird das Mandat gegebenenfalls auch unter Zuhilfenahme externer Kooperationspartner und Berater bearbeitet. Selbstverständlich behält der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens jedoch immer die Federführung.
Diese, auf den einzelnen Mandanten zugeschnittene Ausrichtung meiner Kanzlei, wird durch meine Schwerpunktbildungen begünstigt. Es ist für mich eine Selbstverständlichkeit, mein Fachwissen ständig durch eine Weiterbildung fortzuentwickeln, um eine bestmögliche Beratung zu gewährleisten.
Und hier eine Leseprobe aus einem meiner Blogs:
Mobbing - Psychoterror am Arbeitsplatz
Jetzt ist endlich für alle Beteiligten durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) klargestellt, dass Arbeitgeber zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet sind, wenn sie nicht gegen mobbende Vorgesetzte einschreiten. Und eins sollte der Arbeitgeber stets bedenken: Ein Mobber schlägt in aller Regel immer wieder zu. Die gemobbten Arbeitnehmer sind ganz häufig nur „Zufallsopfer“. Mobbing kann jeden treffen, unabhängig von Alter, Ansehen, Qualifikation und Stellung im Betrieb. Und die im arbeitspsychologischen Bereich längst verwandten Begriffe des Bossing (Mobbing durch die Führungskraft) und Staffing (Mobbing der Führungskraft) haben in der Rechtsprechung bislang auch noch keinen Einzug gefunden. Der Arbeitgeber muss auch den betriebswirtschaftlichen Schaden kennen. Wenn 12 Prozent der Fehlzeiten mobbing-bedingt sind, ist es leicht, anhand der Arbeitsunfähigkeitsaufwendungen die Mobbing-Kosten zu ermitteln. Und dazu kommen Kosten durch die Fluktuation, also Kosten für Rekrutierung, Qualifizierungsmaßnahmen und Produktionsausfälle in der Einarbeitungsphase sowie Kosten für Minderleistungen durch Mobbing. Ferner lässt das vorliegende Urteil erahnen: Aus den meisten Mobbing-Fällen werden keine Verfahren. Und zwar deshalb, da die gemobbten Arbeitnehmer nicht wie im vorliegenden Fall über eine umfassende Aufzeichnung der Vorfälle verfügen. Ein dringender Rat an die Betroffenen ist es, ein Mobbing-Tagebuch zu führen. Im besten Falle sollte dieses so aussehe: Datum und Uhrzeit, Beschreibung des Vorfalls, Zeugen, Reaktionen beim Betroffenen. Ein solches Tagebuch ist nicht nur für Gerichtsverfahren wichtig und unerlässlich. Anhand der Aufzeichnungen erkennt der Betroffene überhaupt erst häufig, dass er gemobbt wird. Es ist aber auch wichtig für die anderen Gesprächspartner, wie den Betriebsrat, den hinzugezogenen Ärzten, dem Arbeitgeber und im schlimmsten Fall der Agentur für Arbeit.
Siehe dazu: BAG, Urteil vom 25. Oktober 2007 – 8 AZR 593/06, durch Beschluss berichtigt am 23. Januar 2008
Hinweise auf die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen, namentlich auf die Bundesrechtsanwaltsordnung, Berufsordnung, Fachanwaltsordnung und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz finden Sie unter
http://www.brak.de
Arno Schrader
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kurfürstenstraße 14
32052 Herford
Tel.: ++49 52 21 - 16 90 90
Fax: ++49 52 21 - 16 90 91
E-Mail: ra-schrader@teleos-web.de
My XING-profile:
http://www.arnoschrader.de
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Die Kanzlei:
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Ich lege allergrößten Wert auf den Aufbau und die Weiterentwicklung der Vertrauensbeziehung zwischen Mandant und Anwalt.
In fachübergreifenden Fällen wird das Mandat gegebenenfalls auch unter Zuhilfenahme externer Kooperationspartner und Berater bearbeitet. Selbstverständlich behält der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens jedoch immer die Federführung.
Diese, auf den einzelnen Mandanten zugeschnittene Ausrichtung meiner Kanzlei, wird durch meine Schwerpunktbildungen begünstigt. Es ist für mich eine Selbstverständlichkeit, mein Fachwissen ständig durch eine Weiterbildung fortzuentwickeln, um eine bestmögliche Beratung zu gewährleisten.
Und hier eine Leseprobe aus einem meiner Blogs:
Mobbing - Psychoterror am Arbeitsplatz
Jetzt ist endlich für alle Beteiligten durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) klargestellt, dass Arbeitgeber zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet sind, wenn sie nicht gegen mobbende Vorgesetzte einschreiten. Und eins sollte der Arbeitgeber stets bedenken: Ein Mobber schlägt in aller Regel immer wieder zu. Die gemobbten Arbeitnehmer sind ganz häufig nur „Zufallsopfer“. Mobbing kann jeden treffen, unabhängig von Alter, Ansehen, Qualifikation und Stellung im Betrieb. Und die im arbeitspsychologischen Bereich längst verwandten Begriffe des Bossing (Mobbing durch die Führungskraft) und Staffing (Mobbing der Führungskraft) haben in der Rechtsprechung bislang auch noch keinen Einzug gefunden. Der Arbeitgeber muss auch den betriebswirtschaftlichen Schaden kennen. Wenn 12 Prozent der Fehlzeiten mobbing-bedingt sind, ist es leicht, anhand der Arbeitsunfähigkeitsaufwendungen die Mobbing-Kosten zu ermitteln. Und dazu kommen Kosten durch die Fluktuation, also Kosten für Rekrutierung, Qualifizierungsmaßnahmen und Produktionsausfälle in der Einarbeitungsphase sowie Kosten für Minderleistungen durch Mobbing. Ferner lässt das vorliegende Urteil erahnen: Aus den meisten Mobbing-Fällen werden keine Verfahren. Und zwar deshalb, da die gemobbten Arbeitnehmer nicht wie im vorliegenden Fall über eine umfassende Aufzeichnung der Vorfälle verfügen. Ein dringender Rat an die Betroffenen ist es, ein Mobbing-Tagebuch zu führen. Im besten Falle sollte dieses so aussehe: Datum und Uhrzeit, Beschreibung des Vorfalls, Zeugen, Reaktionen beim Betroffenen. Ein solches Tagebuch ist nicht nur für Gerichtsverfahren wichtig und unerlässlich. Anhand der Aufzeichnungen erkennt der Betroffene überhaupt erst häufig, dass er gemobbt wird. Es ist aber auch wichtig für die anderen Gesprächspartner, wie den Betriebsrat, den hinzugezogenen Ärzten, dem Arbeitgeber und im schlimmsten Fall der Agentur für Arbeit.
Siehe dazu: BAG, Urteil vom 25. Oktober 2007 – 8 AZR 593/06, durch Beschluss berichtigt am 23. Januar 2008
Hinweise auf die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen, namentlich auf die Bundesrechtsanwaltsordnung, Berufsordnung, Fachanwaltsordnung und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz finden Sie unter
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