Christiane Starke

Christiane Starke

Staatlich geprüfte Übersetzerin, allgemein beeidigt und ermächtigt

Freiberufliche Übersetzerin // Freelance Translator

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Personal information

Professional experience

  • Employment status
    Freelancer

Educational background

  • Sep 2001 - Dec 2005
  • Sep 1997 - Jun 2001

About me



Christiane Starke
Staatlich geprüfte Übersetzerin, allgemein beeidigte und ermächtigt
 
Übersetzungsbüro Christiane Starke
Hanauer Landstr. 204
60314 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0) 69 - 870039 101
Fax: +49 (0) 69 - 870039 29101



Ihr kompetenter Ansprechpartner für Übersetzungen und Lektorat in den folgenden Fachgebieten:

Wirtschaft und Finanzen 

  • Wirtschaftstexte
  • Prüfungsberichte

Gesellschafts- und Arbeitsrecht

  • Verträge
  • Satzungen
  • Vollmachten
  • Gesellschaftsverträge
  • Handelsregisteranmeldungen
  • Gesellschafterbeschlüsse
  • Handelsregisterauszüge
  • Einladungen zur Hauptversammlung

  • 613a Unterrichtungsschreiben

  • Arbeitszeugnisse
  • Urteile, Gerichtskorrespondenz, Schriftsätz
  • u.v.m.

Übersetzung von Patentschriften

  • Ansprüche

  • Beschreibung

Übersetzung von Websites

Übersetzungen im Bereich Marketing und Kommunikation

  • Marketingmaterial

  • Flyer
  • Prospekte
  • PowerPoint-Präsentationen
  • Pressemeldungen
  • AdHoc-Mitteilungen

Übersetzungen im Bereich IT / Consulting

  • Lastenhefte (Requirements Specifications)
  • Fachkonzepte

  • Projektverträge

  • Lizenzverträge
  • Softwarelokalisierung
  • multlinguales Desktop Publishing

Übersetzungen im Bereich PR / Unternehmensberatung

Literatur und Journalismus

  • Romane
  • Artikel
  • Fachbeiträge

Medizin / Medizintechnik

Übersetzung allgemeinsprachlicher Texte

  • Korrespondenz
  • Lebensläufe
  • Zeugnisse
  • u.v.m.

Was ist eine beglaubigte Übersetzung und wofür braucht man diese?

Mit der Beglaubigung einer Übersetzung bestätigt der vereidigte Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung und macht diese durch Beglaubigungsformel, Stempel und Unterschrift zu einem amtlichen Dokument. Beglaubigte Übersetzungen dürfen nur von geprüften Übersetzern angefertigt werden, die vor einem deutschen Landgericht vereidigt sind.

Sie benötigen diesen Service immer dann, wenn Sie beglaubigte Übersetzungen für z. B. Behördengänge, Firmengründungen, Bewerbungen oder andere wichtige Ereignisse verwenden möchten.

Das Übersetzungsbüro Christiane Starke erstellt u.a. beglaubigte Übersetzungen für

  • Firmengründungen im In- und Ausland
  • Bewerbungen im In- und Ausland
  • Gerichtsverhandlungen im In- und Ausland
  • diverse geschäftliche Zwecke in der Wirtschaft
  • diverse private Zwecke

Folgende Unterlagen lassen unsere Kunden besonders häufig übersetzen und entsprechend beglaubigen:

  • Handelsregisterauszüge
  • Gesellschafterverträge
  • Verträge jeglicher Art
  • Jahresabschlüsse
  • Klageschriften
  • Anwaltsschreiben
  • Versicherungsbescheinigungen
  • medizinische Atteste
  • gerichtliche Urteile
  • Zeugnisse jeglicher Art (Abiturzeugnisse, Studiennachweise, Führungszeugnisse, etc.)
  • Zollbescheinigungen
  • u.v.m.

Für alle Übersetzungen bietet das Übersetzungsbüro Christiane Starke Beglaubigungen zum günstigen Festpreis von € 15,00 pro Dokument. Bei größeren Aufträgen mit entsprechend vielen Dokumenten gewähren wir natürlich auch Rabatte.




 

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