Kai-Friedrich Niermann

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Rechtsanwalt

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Kai-Friedrich Niermann, Rechtsanwalt Jahrgang 1972, geboren in Löhne/Westf., Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Marburg, Adelaide (Australien), Köln, Referent im Pressezentrum des Deutschen Bundestages, Stationen beim Landgericht Berlin, Staatsanwaltschaft Berlin, Verfassungsschutz Berlin und Generalkonsulat Hongkong
 
Cross Border Defence__________________________________________________
Cross Border Defence bezeichnet die Verteidigung von Mandanten außerhalb des deutschen Rechtssystems und außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland. Im Rahmen von Cross Border Defence Mandaten bauen wir in dem betroffenen Land eine Verteidigung mit nationalen Kollegen und Mitarbeitern auf. Dabei stehen wir in ständigem Kontakt mit den jeweiligen nationalen Kollegen, erörtern mit diesen den Fall und wägen unter besonderer Berücksichtigung der Situation in dem Land Strategien ab. Ferner besorgen wir den Informationsfluss zu den Bezugspersonen des Inhaftierten. Sofern erwünscht und möglich, verteidigen wir auch vor Ort im Beistand eines nationalen Verteidigers. Beim Team Building der Verteidigung ist es uns möglich, auf ein breites Netzwerk von Kollegen zurückzugreifen, va. wegen unseres Engagements am Internationalen Gerichtshofs in Den Haag. Im Rahmen von Cross Border Defence Mandaten waren wir bisher in Frankreich, Griechenland, Kambodscha, Österreich, Philippinen, Spanien und USA tätig.
http://www.cross-border-defence.de
 
Strategie- und Krisenberatung_______________________________________________________
 
Wenn sich eine private oder geschäftliche Situation so zuspitzt, dass
sie schwer beherrschbar wird,
den Argwohn der Massenmedien oder der Regierung auf sich zieht,
die reguläre Geschäftstätigkeit beeinträchtigt,
eine dringende Notwendigkeit von Handlungsentscheidungen erkennbar ist,
ein durch die Entscheidungsträger wahrgenommenes Gefühl der Bedrohung entsteht,
ein Anstieg an Unsicherheit, Dringlichkeit und Zeitdruck folgt
das Gefühl, das Ergebnis sei von prägendem Einfluss auf die Zukunft
und nicht ausgeschlossen werden kann, dass die vorliegenden Informationen unvollständige oder verfälschte sind
 
bieten wir unsere Beratung an.
 
Beispiele aus unserer Tätigkeit in diesem Segment:
- Beratung des Geschäftsführers eines international marktführenden Unternehmens im Rahmen einer Erpressung
- Beratung einer Privatperson nach Entführung dessen Kindes und Rückholung des Kindes aus Südeuropa
- strategische Beratung des Geschäftsführers einer Unternehmensberatung im Rahmen eines Großauftrages
- präventive Beratung eines deutschen Unternehmens beim Aufbau eines Geschäftsbetriebes im Ausland
- Beiziehung als weiterer Anwalt in als verfahren eingestuften Prozeßsituationen, sowohl in Kapitalstrafsachen, als auch in zivilrechtlichen Angelegenheiten
 

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