Liane Paulick
Photovoltaikberaterin(Şirket adı sadece kayıtlı üyeler tarafından görülebilmektedir)
- 81247 München
- Almanya
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- Arıyorum
- HauseigentümerInnen und Landwirte, die a) selber Solarstrom produzieren und einspeisen möchten bzw. b) hierfür ihr Dach verpachten möchten. Hierzu suche ich geeignete Dächflächen mit Südausrichtung zur Bestückung mit Solarzellen zur Stromerzeugung bzw. zur Bestückung mit Solarkollektoren zur Warmwassererzeugung (vorwiegend in Bayern und Rest-Deutschland). Ernsthaft Interessierten erstelle ich gerne ein Angebot. Bitte informieren Sie sich genauer auf meiner Webseite.
- İlgi Alanlarım
- Erneuerbare Energien verbreiten und umsetzen
- İşyerindeki statü
- Serbest meslek
Eğitim Bilgilerim
- Diller
- Almanca (Ana dili), İngilizce (Akıcı), İspanyolca (İyi)
Hakkımda
Die Einspeisevergütung für Anlagen mit Inbetriebnahme nach dem 01.07.2010:
Die Vergütung für Solarstrom aus Dachanlagen wird ab 1. Juli 2010 um 13 Prozent und ab 01.10.2010 um weitere 3 Prozent gesenkt. Der Eigenverbrauch wird dagegen künftig stärker gefördert.
Die Vergütung für Freiflächenanlagen wird ab 01.07.2010 um 15 Prozent gesenkt. Bei Konversionsflächen soll sie allerdings nur um 11 Prozent gesenkt werden; bei Ackerflächen entfällt die Vergütung komplett. Es ist beabsichtigt das EEG in nächster Zeit entsprechend anzupassen.
Vergütung nach dem EEG:
01.07.2010: 01.10.2010:
Aufdach < 30 kWp 34,05 ct/kWh 32,88 ct/kWh
Aufdach, Anlageteil > 30 bis 100 kWp 32,39 ct/kWh 31,27 ct/kWh
Aufdach, Anlageteil > 100 bis 1.000 kWp 30,65 ct/kWh 29,59 ct/kWh
Aufdach > 1.000 kWp 25,55 ct/kWh 24,67 ct/kWh
Freiflächenanlagen 25,01 ct/kWh 24,16 ct/kWh
Konversionsflächen 26,16 ct/kWh 25,30 ct/kWh
(Alle Angaben ohne Gewähr!)
Weitere Neuerungen:
- Es entfällt der Fassadenbonus von 5 %.
- Bei Eigenverbrauch des erzeugten Stroms werden zusätzlich zur Stromeinsparung 25,01 ct/kWh gewährt - ab 01.01.2010: 22,76 ct/kWh. Alle neuen Anlagen müssen dem "Anlagenregister" gemeldet werden.
Anlagen ab 100 kWp brauchen ein sogenanntes "Energiemanagement".
Die Vergütung wird jeweils für einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert, wobei die Monate des Jahres der Inbetriebnahme noch dazugerechnet werden.
Die Energieversorgungsunternehmen bzw. die Netzbetreiber sind laut "Erneuerbare Energien Gesetz" (EEG) dazu verpflichtet, den Strom aus Photovoltaikanlagen abzunehmen und entsprechend zu vergüten. In der Regel wird hierzu mit dem Energieversorgungsunternehmen ein sogenannter Einspeisevertrag abgeschlossen.
Die obigen Tarife der Einspeisevergütung sind Nettopreise zu denen zusätzlich die Umsatzsteuer ausbezahlt wird, sofern vom Anlagenbetreiber eine Erklärung über die umsatzsteuerliche Erfassung vorgelegt wird. Die ausbezahlte Umsatzsteuer ist an das Finanzamt wieder abzuführen. Dagegengerechnet werden kann die Mehrwertsteuer, die bei der Errichtung der Anlage gezahlt wurde. Diese wird dann vom Finanzamt im Rahmen der Vorsteuererstattung zurückerstattet.
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Florian Fuhlert, Daniel Köpf, Peter H. F. Hübsch, Jakob Paulus(Diğer bağlantılar sadece kayıtlı üyeler tarafından görülebilir)