Michael Ilgner

Michael Ilgner   Premium-Mitglied   Gruppenmoderator

Dipl.-Betriebswirt

Geschäftsführender Gesellschafter

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Berufserfahrung  (28 Jahre, 9 Monate)

02/1990 - heute

(19 Jahre, 10 Monate)

Geschäftsführender Gesellschafter

(Der Firmenname ist nur sichtbar für registrierte Mitglieder)

Branche: Unternehmensberatung

07/2007 - heute

(2 Jahre, 5 Monate)

01/1989 - 01/1990

(1 Jahr, 1 Monat)

08/1987 - 12/1988

(1 Jahr, 5 Monate)

08/1986 - 07/1987

(1 Jahr)

06/1985 - 07/1986

(1 Jahr, 2 Monate)

07/1981 - 09/1981

(3 Monate)

07/1977 - 06/1981

(4 Jahre)
Status
Unternehmer

Ausbildung

Hochschulen

HWP - Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik, 04/1982 - 05/1985

Bwl, Vwl, Soziologie, Rechtswissenschaften, Diplom-Betriebswirt

Aussenwirtschaft, Projektmanagement, Organisation, Personalwesen

 

Universität-Gesamthochschule Siegen, 10/1981 - 03/1982

Betriebswirtschaftslehre

Grundstudium Bwl und VwL.

Sprachen
Deutsch (Muttersprache), Niederländisch (Gut), Französisch (Gut), Englisch (Fließend)

Über mich

Wir über uns

ILGNER & PARTNER CONSULTING wurde 1990 in Bremen gegründet und ist ein projekt- und praxisorientiert arbeitender Interims- und Projektmanagementdienstleister.

Wir sind auf die operative und praktikable Umsetzung von privatwirtschaftlichen und öffentlich-rechtlichen Projekten, sowie auf die Übernahme von Interimsfunktionen mit internationalem Bezug zu Südosteuropa, in den Nahen- und Mittleren Osten, in die Schwarzmeerregion, nach Zentralasien und in den turksprachigen Wirtschaftsraum spezialisiert.

Unser Schwerpunkt liegt in der Konzeption, Realisation und verantwortlichen Begleitung von komplexen und innovativen Aufgabenstellungen, auch in der Umsetzung von PPP-Modellen.

PPP-Projekte wickeln wir über unsere EPOA – European Public Organisations Association E.W.I.V. (www.epoa.eu) ab.


ILGNER & PARTNER CONSULTING ist ein projektorientierter Interimsmanagementdienstleister, der auf der Grundlage von Selbständigkeit und Unabhängigkeit nach Grundsätzen seiner Philosophie berät und unterstützt sowie Hilfestellungen anbietet und diese Leistungen privatwirtschaftlichen und öffentlich-rechtlichen Mandanten ausschließlich gegen Honorar anbietet. Grundlage einer Zusammenarbeit sind ausschließlich unsere AGB, die wir auch hier öffentlich einsehbar hinterlegt haben.

Tätigkeitsschwerpunkte

Wir bieten sowohl die Übernahme kompletter Projektierungen wie auch einzelne Aufgaben innerhalb eines Projektes innerhalb unseres Branchenspektrums und in unseren Wirschaftsregionen sowohl nur beratend wie auch als verantwortliche Projekt- und Interimsmanager an.

Definitionen einer Aufgabenstellungen könnten z.B. sein:

o Absatzmarkterkundungen und Vorbereitung von exportorientierten Auslandsgeschäften
o Entwickeln von Auslandsmarktstrategien
o Erarbeitung von absatzmarktbezogenen Marketingstrategien
o Beratung zu Fördermaßnahmen, Gewährungen sowie zu staatlichen und privaten Finanzierungsmöglichkeiten
o Prüfung und Herstellung der Einsatzfähigkeit von Repräsentanzen, Niederlassungen, Joint Ventures und Projektgesellschaften
o Internationale Beschaffungs- und Absatzpreiskalkulationen
o Beratung, Begleitung und interimsweise Führung von Firmengründungen im Ausland
o "Management auf Zeit" - Einsätze als Fach- und Führungskräfte
o Übernahme von Aufgaben im Projektmanagement
o Begleitung und Coaching von operativen Projektumsetzungen
o Externes Kalkulations- und Finanzcontrolling von Projekten
o Beratung und Begleitung bei strategischen Unternehmenskonzeptionen
o Beratungen zur Betriebsorganisation und operativen Betriebsplanung
o Begleitung von Spin-Offs sowie MBO bzw. MBI im Bereich von Privatisierungen
o Beratung bei Investitions-, Beschaffungs- und Finanzierungsfragen
o Beratung zu öffentlichen Fördermitteln und Investitionszuschüssen
o Erstellung von Feasibilitystudies und Businessplänen
o Ermittlung der Basisdaten und Planung von Maßnahmen
o Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Spezifikationen und Angebotsgrundlagen; Angebotsvergleiche und Vergabevorbereitung
o Organisation und Überwachung von Lieferung, Montage, Inbetrieb- und Abnahme
o Ausarbeitung von Budgets u. Terminplänen, Terminmanagement
o Überprüfung der Erbringung vertraglich zugesicherter Leistungen;
o Dokumentation von Mängelpunkten, Überprüfung von Gewährleistungsansprüchen
o Erstellung und Implementierung eines Projektinformations- und Dokumentationssystems
o Übernahme von Teilbereichen des Projektmanagements bis zur Komplettabwicklung.
o Untersuchung von gesamten Produktionsprozessen auf Schwachstellen und Potentiale.
o Entwickelungen von erforderlichen Aktionspläne, Zeichnungen, Terminpläne und Kostenschätzungen.
o Ermittlung von Daten zur Behebung von Problemschwerpunkte auch im qualitativen Bereich.
o Unterstützung der Auftraggeber bei der technischen Vertragsgestaltung, um Pflichten und Leistungen der Vertragspartner möglichst genau und unzweideutig zu definieren.
o Im Falle von Forderungen Unterstützung des Auftraggebers bei der Argumentation und Durchsetzung bzw. Abweisung, um Mehrkosten, Verzögerungen und Minderleistungen (quantitativ und qualitativ) nicht zu seinen Lasten entstehen zu lassen.

Branchenschwerpunkte

Regionalmanagement und Wirtschaftsförderung
(Regionalmanagement, Standortmarketing, endogene Wirtschaftsförderung, exogene Wirtschaftsförderung etc.)

Erneuerbare Energien
(Windenergieprojekte, Photovoltaikprojekte, Geothermieprojekte, Wasserkraftprojekte, Biomasseprojekte, Biokraftstoffprojekte, Blockheizkraftwerke etc.)

Abfallerfassung, Abfallverarbeitung, Abfallverwertung und Umweltschutz
(Abfallwirtschaftskonzepte, Abwasser, Schlamm, Deponien, Altlasten, Abfallerfassung, Mechanische / Biologische / Thermische Abfallverarbeitung, Abfallverwertung, Rückbau- und Sanierungsplanungen, Geotechnologien, Umweltaudits etc.)

Gesundheitswesen
(Gesundheitsvorsorge und Prävention, Gesundheitsversorgung und Krankenhauswesen, Sonstige Einrichtungen des Gesundheitswesens, Rehabilitations- und Versorgungseinrichtungen etc.)

Nahrungsmittelproduktion und Lebensmittelwirtschaft
(Marktstudien sowie Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudien, Trinkwassergewinnung, Planung Bau / Inbetriebnahme von kleinen bis mittlgrossen „Turn-Key-Plants“ für die Michwirtschaft, die Getränkewirtschaft sowie für die Obst- und Gemüseverarbeitung, Mineralwasserabfüllung, Kühllagertechnologien etc.)

Tourismusentwicklung
(Marktstudien sowie Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudien von fremdenverkehrswirtschaftlichen und touristischen Einrichtungen und Anlagen, Durchführung von EU-weiten VOL-Ausschreibungen, Genehmigungs- und Ausschreibungsmanagement etc.)

Internationale Schwerpunkte

Unsere internationalen Projekte führen wir schwerpunktmäßig nur in folgenden geographischen Räumen aus:

Südosteuropa:
Ungarn, Griechenland , Zypern, Bulgarien, Rumänien, Moldawien, Kroatien, Serbien, Kosovo, Montenegro, Mazedonien, Slowenien, Bosnien-Herzegowina und Albanien

Naher- und Mittlerer Osten:
Türkei, Iran, Libanon, Israel, Palästina, Syrien, Jordanien, Vereinigte Arabische Emirate, Irak, Saudi-Arabien, Yemen, Oman, Bahrain, Kuwait und Katar

Schwarzmeerregion und Zentralasien:
Ukraine, (Süd-)Russland, Armenien, Georgien, Kaukasus, Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan, Kirgistan, Afghanistan, Pakistan und Mongolei



Allgemeine Geschäftsbedingungen:

ILGNER & PARTNER CONSULTING

I. Begriffsbestimmungen:
1. Die "IPC - ILGNER & PARTNER CONSULTING" wird nachfolgend auch "Auftragsnehmer" genannt.
2. "Aufträge" bzw. "Dienstleistungen" sind die von der IPC - ILGNER & PARTNER CONSULTING angebotenen Dienste in dem Umfang, in dem sie auch auf der Internetseite www.ilgner-consulting.de abrufbar sind und vertraglich festgelegt wurden.
3. "Kunden" der IPC - ILGNER & PARTNER CONSULTING werden nachfolgend auch "Auftraggeber" genannt.
4. "Verbraucher" ist jede natürliche Person die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt der weder einer gewerblichen noch einer selbstständigen Tätigkeit zuzurechnen ist.
5. "BGB" ist das bürgerliche Gesetzbuch in der zur Zeit gültigen Fassung.

II. Geltungsbereich:
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen und Angebote, soweit nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten für den Auftragnehmer nur soweit, als eine ausdrückliche und schriftliche Zustimmung erfolgt ist. Etwaig getroffene Nebenabreden sind unwirksam.
3. Die Aufhebung des Erfordernisses der Schriftform bedarf ebenfalls der Schriftform.

III. Vertragsabschluß
Die Auftragserteilung kann schriftlich per Post, Fax oder e-mail erfolgen.
Das Vertragsverhältnis entsteht durch Annahme des Angebots des Kunden durch den Auftragnehmer oder dadurch das der Kunde ein Angebot des Auftragnehmers schriftlich bestätigt. Auftragsbestätigungen per e-mail gelten als verbindlich und rechtswirksam, auch wenn sie keine Signatur tragen.

IV. Vertragsgegenstand/Leistungsumfang
1. Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Beratungstätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Unerheblich ist, ob oder wann das Ergebnis der Beratungstätigkeit sumgesetzt wird.
2. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen bzw. nach Ausführung des Auftrags Rechenschaft abzulegen durch einen schriftlichen Bericht, der den wesentlichen Inhalt von Ablauf und Ergebnis der Beratung wiedergibt. Soll der Auftragnehmer einen umfassenden, schriftlichen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, muß dies gesondert vereinbart werden.
3. Der Auftragnehmer führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch.
4. Soweit keine abweichende Regelung getroffen wurde kann sich der Auftragnehmer zur Ausführung des Auftrages Dritter bedienen. Bezüglich der Wahrung der Vertraulichkeit gilt Ziffer V (7) der AGB. Die Geschäftsverbindung besteht ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat gehörig ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen versehene Mitarbeiter einzusetzen und diese bei der Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren. Im Übrigen entscheidet er nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter er einsetzt oder austauscht.

V. Leistungsänderungen
1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist.
2. Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand des Auftragnehmers oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere Erhöhung der Vergütung und Verschiebung der Termine. Soweit nichts anderes vereinbart ist, führt der Auftragnehmer in diesem Fall bis zur Vertragsanpassung die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch.
3. Ist eine umfangreiche Prüfung des Mehraufwandes notwendig, kann der Auftragnehmer eine gesonderte Beauftragung hierzu verlangen.
4. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Protokolle über diesbezügliche Besprechungen oder den Projektsachstand werden dem gerecht, sofern sie von den Bevollmächtigten beider Seiten unterzeichnet sind.

VI. Mitwirkungspflichten
1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, das sämtliche für die Ausführung der Tätigkeit notwendigen Unterlagen den Auftragnehmern rechtszeitig vorliegen, ihnen sämtliche Informationen erteilt werden und die Auftragnehmer von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt werden. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der Auftragnehmer bekannt werden.
2. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

VII. Vergütung / Zahlungsbedingungen/ Aufrechnung
1. Das Entgelt für die Dienste des Auftragnehmers wird nach den für die
Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorar) oder als Festpreis
schriftlich vereinbart. Ein nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlendes Honorar ist stets ausgeschlossen. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Auftragnehmer neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen. Einzelheiten der Zahlungsweise sind im Vertrag geregelt.
2. Soweit bei längerfristigen Verträgen nach Aufwand abgerechnet wird, gelten die jeweils aktuelle Preisliste des Auftragnehmers bzw. die im Vertrag genannten Preise. Bei Verträgen, die im letzten Quartal abgeschlossen werden, gelten die vereinbarten Preise auch für das folgende Jahr.
3. Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und in den Rechnungen gesondert auszuweisen.
4. Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch.
5. Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen zulässig.
6. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Auftragnehmer berechtigt, gegenüber Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.

VIII. Mängelbeseitigung
1. Soweit die Leistungen nachbesserungsfähig sind, wird der Auftragnehmer etwaige von ihm zu vertretende Mängel beseitigen, soweit ihm das mit einem angemessenen Aufwand möglich ist. Der Auftraggeber hat etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu benennen, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Leistungserbringung.
2. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber auch Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. lst der Auftrag von einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nachbesserung für ihn ohne Interesse ist. Für darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche gilt Art. 9 der AGB.

IX. Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihm bzw. seinen Organen oder leitenden Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Der vorstehende Gewährleistungsausschluss erstreckt sich nicht auf eine Haftung für zu vertretende Schäden des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dem Verschulden und der Pflichtverletzung des Auftragnehmers steht diejenige
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
2. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht im Übrigen nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall sowie bei Vorsatz und Fahrlässigkeit solcher Erfüllungsgehilfen, die keine leitenden Angestellten sind, haftet der Auftragnehmer nur in Höhe des typischerweise, unter Berücksichtigung aller maßgeblichen und erkennbaren Umstände voraussehbaren Schadens. Für einen einzelnen Schadensfall ist sie auf maximal 250.000 EUR begrenzt. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadensersatzansprüche aller Anspruchsberechtigen, die sich aus einer Einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten, abgrenzbaren und insoweit einheitlichen Leistung ergibt. Bei Vorhersehbarkeit eines wesentlich höheren Schadensrisikos ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber eine höhere Haftungssumme anzubieten, wobei er seine Vergütung entsprechend anpassen kann. Der Auftragnehmer haftet nicht für die unsachgemäße Anwendung oder Umsetzung der im Rahmen der Leistungen oder in den Arbeitsunterlagen enthaltenen Empfehlungen durch den Auftraggeber.
3. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer verjähren in 2 Jahren ab Anspruchsentstehung und Kenntnisnahme bzw. Erkennen müssen, in jedem Fall aber in 5 Jahren ab Anspruchsentstehung. Die Verkürzung der Verjährung gilt nicht in Fällen von Vorsatz oder Arglist.

X. Schutz des geistigen Eigentums
1. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags vom Auftragnehmer gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall vervielfältigt, bearbeitet, nachgedruckt, weitergegeben oder verbreitet werden. Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
2. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt der Auftragnehmer Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen das nur durch Absatz 1 Satz 1 eingeschränkte, ansonsten zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.

XI. Treuepflicht
1. Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.
2. Zu unterlassen ist insbesondere die Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern des Auftragnehmers, die im Rahmen der Auftragsdurchführung tätig sind oder waren, vor Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit.

XII. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung
ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit
hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Ereignisse gleich, die
unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen
sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

XIII. Kündigung
Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Auftrag mit einer Frist von
14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen
Kündigung bleibt unbenommen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.

XIV. Zurückbehaltungsrecht/Aufbewahrung von Unterlagen
1. Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat der
Auftragnehmer an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht,
dessen Ausübung aber treuwidrig ist, wenn die Zurückbehaltung dem
Auftraggeber einen unverhältnismäßig hohen, bei Abwägung beider Interessen
nicht zu rechtfertigenden Schaden zufügen würde.
2. Nach Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer auf
Anforderung alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein
Dritter ihm aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht
für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften
der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Aufstellungen, Berechnungen
etc.
3. Die Pflicht des Auftragnehmers zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt
sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im
übrigen drei Jahre, bei gem. Art. XIV Abs. 1 zurückbehaltenen Unterlagen
fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

XV. Sonstiges
1. Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer dürfen nur nach
vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.
2. Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
3. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen
der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz des
Auftragnehmers, sofern der Auftrag von einem Unternehmer, einer juristischen
Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen erteilt wurde.

XVI. Salvatorische Klausel
Durch eine anfängliche oder später eintretende Nichtigkeit einer oder
mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen
Bestimmung treffen die Parteien eine Bestimmung die dem Zweck dieser
Vereinbarung am nächsten kommt.D-26427 Esens, den 01.08.2006


Kontakt

ILGNER & PARTNER CONSULTING
Projectmanagement * Interimsmanagement
Dipl.-Betriebswirt Michael Ilgner

Etapler Platz 38
D- 42499 Hückeswagen
Tel: 0049- (0)2192 - 93 76 948
Fax: 0049- (0)2192 - 93 76 950
Mobil: 0049- (0)162 - 960 10 01
E-mail: ipc.ilgner@yahoo.de
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 812 234 185
Url.: www.ilgner-consulting.de

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