Dr. Sven Hufnagel

Dr. Sven Hufnagel

Dr. jur.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Kişisel Bilgilerim

İş Deneyimlerim

  • İşyerindeki statü
    Serbest meslek

Eğitim Bilgilerim

  • 1996 - 2000
  • 1995 - 1996

Hakkımda

Unsere Kanzlei "Dr. Hufnagel Rechtsanwälte" ist bereits seit 1981 in Aschaffenburg und Umgebung bekannt.

Wir sehen uns als moderne Dienstleister im Bereich der Rechtsberatung und außergerichtlichen, wie auch gerichtlichen Rechtsvertretung. Zahlreiche private und namhafte regionale, wie auch überregionale gewerbliche Mandanten erweisen uns seit vielen Jahren die Treue und bestätigen uns dadurch in unseren Bemühungen, mit individuellen Ansätzen stets das beste Ergebnis für die rechtlichen Probleme unserer Mandanten zu suchen.

Im Interesse unserer Mandanten übernehmen wir nicht sämtliche Rechtsfälle, sondern beschränken unsere Tätigkeit auf bestimmte Rechtsgebiete, in denen wir uns verstärkt betätigen.

Ich selbst bin Fachanwalt für Verkehrsrecht und habe meine Schwerpunkte wie folgt gesetzt:

- Ordnungswidrigkeitenrecht / Bußgeldrecht (Fahrverbote, Punkte und Geldbußen)
- Verkehrszivilrecht (Regulierung von Unfällen, Gewährleistungsfragen nach Kfz-Kauf, Betrugsabwehr)
- Verkehrsstrafrecht
- Schadens- und Haftpflichtrecht
- allgemeines Strafrecht
- allgemeines Zivilrecht und Vertragsrecht

Meine Spezialität ist dabei die Abwehr von Fahrverboten.

Außerdem habe ich bereits den Lehrgang für den Fachanwalt für Strafrecht besucht und gehe davon aus, dass ich zeitnah auch diesen Titel führen darf.

Mit großem Engagement werden in unserer Kanzlei außerdem Fälle aus folgenden Rechtsgebieten bearbeitet:

- Arbeitsrecht
- Architektenrecht / privaten Baurecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- file-sharing-Fälle (Musik-Tauschbörsen etc.; Abmahnungen von Kanzlei Waldorf, Rasch u.a.)
- Haftpflichtrecht
- Handelsvertreterrecht
- Schadensrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Wettbewerbsrecht
- allgemeines Zivilrecht

Gerne stehen wir Ihnen auch bei Problemen in anderen Rechtsgebieten mit Rat und Tat zur Seite. Sprechen Sie uns bitte im Einzelfall an. Sofern Ihr Problem nicht in unseren Kompetenzbereich fallen sollte, empfehlen wir Ihnen gerne einen spezialisierten Kollegen.

Nach unserer Auffassung kann hochwertige juristische Arbeit nur gewährleistet werden, wenn für entsprechende Fortbildung gesorgt wird. Wir beschäftigen uns daher fortwährend in unseren Gebieten mit der aktuellsten Rechtsprechung und Literatur, um diese im Einzelfall für unsere Mandanten nutzbar zu machen.

Eigene Veröffentlichungen:

- Der Strafverteidiger unter dem Generalverdacht der Geldwäsche gemäß § 261 StGB - eine rechtsvergleichende Darstellung (Deutschland, Österreich, Schweiz und USA), Juristische Reihe, Tenea Verlag für Medien / http://www.jurawelt.de, 2004, Bd. 74, ISBN 3-86504-087-X
- Mehr Verkehrssicherheit durch das Handy-Verbot?, NJW 2006, S. 3665-3670
- Fahrradhelmpflicht auf dem Umweg über den Mitverschuldenseinwand bei Verkehrsunfällen?, DAR 2007, S.289-293
- Anmerkung zum Beschluss des OLG Hamm vom 23.01.2007, Az. 2 Ss OWi 25/07 (Verbotene Benutzung eines Autotelefons durch Hin- und Herschieben der SIM-Karte), DAR 2007, S.401-402
- Anmerkung zum Urteil des OLG Düsseldorf vom 12.02.2007, Az. I-1 U 182/06 (Erhebliches Eigenverschulden bei Verkehrsunfall von Radfahrer ohne Schutzhelm), DAR 2007, S. 460
- Das absolute Alkoholverbot für Fahranfänger, NJW 2007, S. 2577-2580
- Zum Anfall der Terminsgebühr gemäß Nr.6101 VV-RVG bei Anhörungen in Auslieferungsverfahren nach dem IRG, JurBüro 2007, S. 455-458
- Mobile Navigationsgeräte als verbotene "Radarwarner"?, NJW 2008, S.621-625
- Anmerkung zum Beschluss des OLG Bamberg vom 15.10.2007, Az. 2 Ss OWi 263/07 (Voraussetzungen für ein Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung), DAR 2008, S.151 f.
- Das Aufwendungsausgleichsgesetz in der verkehrsrechtlichen Praxis - Eine Haftungsfalle für den Anwalt?, NJW 2008, S. 1626-1628
- Anmerkung zum Urteil des AG Löbau vom 07.06.2007, Az. 5 Ds 430 Js 17736/06 ( Fahrverbot gegen Benutzer eines Elektrorollstuhls nach Trunkenheitsfahrt ), DAR 2008, S. 406 f.
- Verkehrsunfälle mit Wildschaden, DAR 2009, S. 109-114
- Das Handy-Verbot (§ 23a Abs.1a StVO) - eine Rechtsprechungsübersicht, AnwaltZertifikatOnline Verkehrsrecht 5/2009
- Mitverschulden wegen unterlassenen Tragens eines Fahrradhelms?, AnwaltZertifikatOnline Verkehrsrecht 10/2009
- Kfz-Schäden bei der Benutzung von Waschstraßen, AnwaltZertifikatOnline Verkehrsrecht 11/2009
- Merkantile Minderwerte bei Nutzfahrzeugen, AnwaltZertifikatOnline Verkehrsrecht 13/2009
- Die Pflichtverteidigung im OWi-Verfahren, AnwaltZertifikatOnline Verkehrsrecht 16/2009
- Gerichtliche Entscheidungen gegen Maßnahmen der Verwaltungsbehörde (§ 62 OWiG), AnwaltZertifikatOnline Verkehrsrecht 17/2009
- Das Regulierungsermessen des Kfz-Haftpflichtversicherers, AnwaltZertifikatOnline Verkehrsrecht 20/2009
- Zur Zulässigkeit der Fahrtenbuchauflage, AnwaltZertifikatOnline Verkehrsrecht 21/2009
- Die Einstellung aus Opportunitätsgründen (§ 47 OWiG), AnwaltZertifikatOnline Verkehrsrecht 22/2009
- Die geänderte Berufungszuständigkeit bei Auslandsunfällen nach § 119 GVG n.F., AnwaltZertifikatOnline Verkehrsrecht 04/2010
- Merkantile Wertminderung bei unfallbeschädigten Nutzfahrzeugen, NZV 2010, S. 235-237
- Die geänderte Berufungszuständigkeit nach § 119 GVG - eine Haftungsfalle à la FGG-RG, DAR 2010, S.432 f.
u.v.m.

Je nach Fall sind wir in der Lage und bereit, unsere Mandanten in ganz Deutschland zu vertreten.

Wir besprechen gerne mit Ihnen die Gebühren für unsere Tätigkeit und machen die für Sie anfallenden Kosten damit transparent.

Einzelheiten zu meinem Lebenslauf und den Tätigkeitsschwerpunkten können Sie gerne der ausführlichen Darstellung auf unserer Website entnehmen. Die Adresse lautet: http://www.dr-hufnagel.de .

Beachten Sie bitte außerdem meine spezielle website http://www.betrugsabwehr-netzwerk.com . Hier finden Sie ein von mir initiiertes Netzwerk mit internationaler Ausrichtung, bei dem Kontakte zwischen Betrugsabwehr-Spezialisten jeglicher Art (Sachverständige, Ermittler / Detektive, Versicherungssachbearbeiter, Fortbildungsveranstalter, Rechtsanwälte etc.) vermittelt werden sollen.
 

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