Volkmar Kuebler

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Vorstand

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Personal information

Professional experience

  • Apr 2012 - present

    (1 year, 2 months)

  • Nov 1997 - present

    (15 years, 7 months)

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    Entrepreneur

Educational background

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About me

VermögensVerbund – Ihr Family Office.

Der aus dem angelsächsischen Raum stammende Begriff Family Office bezeichnet Organisationsformen und Dienstleistungen, die sich mit der Verwaltung privater Vermögen befassen. Als Organisationsformen dienen dabei familieneigene Gesellschaften, in denen das Familienvermögen gebündelt wird. (Quelle: Wikipedia)

Der VermögensVerbund ist eine Genossenschaft

Dem Wesen nach ist eine Genossenschaft ein Verein, der einen wirtschaftlichen Zweck verfolgt.  Die Mitglieder zahlen einen einmaligen Beitrag der das Eigenkapital der Genossenschaft bildet. Damit eignet sich eine Genossenschaft ideal als „familieneigene Gesellschaft“ für eine Vielzahl von Familien.

Der Charakter als Family Office kommt im Förderzweck der Genossenschaft zum Ausdruck. Der Förderzweck der VermögensVerbund e.G. ist die Interessenvertretung ihrer Mitglieder sowie deren Betreuung in Fachfragen rund um Familienvermögen.

Eigenverantwortung

Genossenschaften fördern das Prinzip „Eigenverantwortung“. Alle Mitglieder wirken gleichberechtigt an der Entwicklung der Genossenschaft auf Dauer mit. Dies tun sie durch ihr Stimmrecht in der Vollversammlung. So ist dauerhaft gewährleistet, dass die Genossenschaft ihre Funktion als Family Office im Interesse der Mitglieder dauerhaft schützt und ausbaut.

Aktueller Leistungsumfang der VermögensVerbund e.G.

Mitglieder der Genossenschaft können sich umfassend zu einer Vielzahl von Themen rund um die Geld- und Vermögensanlage informieren. Darüber hinaus können Sie - mit Unterstützung durch einen Vermögenbetreuer – eine Finanzplanung durchführen: die FamilienVermögensPlanung. Mitgliedern der Genossenschaft steht der Zugang zu einer individuellen Vermögensverwaltung offen. Wer dort sein Vermögen betreuen lassen möchte schließt 3 Verträge ab:

1.            Betreuungsauftrag mit der Genossenschaft

2.            Verwaltungsauftrag mit der Vermögensverwaltung

3.            Depotführung mit der depotführenden Bank

Die Verträge regeln jeweils die Rechtsbeziehung zwischen dem Mitglied als Kunden und der jeweiligen Leistungsstelle. Zwischen den verschiedenen Leistungsträgern existieren selbstverständlich auch vertragsrechtliche Beziehungen, jedoch beinhalten diese keine finanziellen Querströme. So bezahlt der Kunde die depotführende Bank für die Depotführung und er bezahlt den Vermögensverwalter für die Finanzportfolioverwaltung und er bezahlt die Genossenschaft für die Interessenvertretung und Betreuung. Klar. Fair. Transparent.

 

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