Unternehmen sehen sich mit signifikanten Anforderungen hinsichtlich der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung konfrontiert. Viele Unternehmen wissen noch nicht, dass sie verpflichtet sind, die Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung zu erfüllen. Ab Mai 2018 kann es teuer werden. Bei Nicht-Einhaltung der verpflichtenden Compliance-Vorgaben drohen massive Geldstrafen und ein herber Imageverlust.
Die EU - DSGVO verlangt Änderungen für Ihr kaufmännisches Mahnwesen. Die traditionellen Geschäftsmodelle haben ausgedient. Ist Ihre Buchhaltung vorbereitet?
Sie möchten Ihr kaufmännisches Mahnwesen mit Blick auf das Inkrafttreten der EU-DSGVO ohne Aufwand und Kosten umstellen? Dann sollten Sie jetzt bereits nach neuen, einfachen und gesetzeskonformen Lösungen Ausschau halten.
Die EU-DSGVO erfordert die Neuausrichtung Ihres Debitorenmanagements. Jetzt sind digitale Geschäftsmodelle gefragt - Buchhaltungssoftware unabhängige Lösungen, einfach umzusetzen, ohne Registrierung, ohne umständliches Identifizierungsverfahren, orts- und zeitunabhängig, digital, transparent und gesetzeskonform.
Die EU-DSGVO erfordert die Demokratisierung des Forderungsmanagements. Traditionelle Branchen müssen sich mit radikalen Veränderungen befassen. Das traditionelle Mahnwesen, Forderungsmanagement und Inkasso wie wir es bisher kannten wird und muss sich radikal verändern.
An der EU Datenschutz Grundverordnung führt kein Weg vorbei. Die Europäische Datenschutz Grundverordnung ( EU-DSGVO ) tritt am 25.Mai 2018 in Kraft. Ich wünsche Ihnen allen einen erfolgreichen Start 2018.