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Unternehmer- Zukunft und GegenwartUnternehmer- Zukunft und Gegenwart
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Hosted by:Thomas Kuth
Ein Unternehmen in der heutigen Zeit zu führen ist eine tägliche Herausforderung. Die gesetzlichen und steuerlichen Klippen werden immer mehr. Lassen Sie uns gemeinsam den richtigen Kurs finden.
Seit dem 01. Januar 2021 gilt das SanInsFoG Gesetz. Das Gesetz § 1 StaRUG weitet deutschlandweit die allgemeine Sorgfaltspflicht der Krisenfrüherkennung auf weitere Geschäftsformen aus.
Geschäftsführer sind ab sofort mit erheblichen und dauerhaft gesellschaftsrechtlichen Haftungsrisiken konfrontiert, die bei Missachtung zu bewussten Verletzungen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung führen.
Eine unaufgefordert laufende Übersicht von unternehmensinternen wirtschaftlichen und finanziellen Posten, wie auch geeignete belastbare Vorkehrungen zur Krisenfrüherkennung, müssen fortwährend nachvollziehbar dokumentiert werden.
Für den gewissenhaften Geschäftsführer bedeutet dies präventiv eine geeignete Strategie auszuwählen, die ein strukturiertes Phasensystem ermöglicht.
Die plausible Früherkennung garantiert die langfristige und nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit und den Unternehmenserfolg.
Hier geht es zum vollständigen Artikel.
10 Milliarden Euro umfassen die November Hilfen der Bundesregierung. Beantra-gen können alle, welchen durch die Corona-Maßnahmen das Geschäft untersagt ist. Darunter fallen Unternehmen, Betriebe, Vereine und Einrichtungen. Auch Selbst-ständige, die beispielsweise Restaurants, Bars oder Fitnessstudios betreiben, sind antragsberechtigt. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums sollen auch Unternehmen profitieren, die indirekt von den Schließungen betroffen sind.
Betriebe bis zu 50 Beschäftigten sollen 75 Prozent des Umsatzes vom November 2019 erstattet bekommen. Bei Unternehmen, die nach November 2019 gegründet wurden, gelten die Umsätze von Oktober 2020 als Maßstab. Soloselbstständige können auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde legen.
Die Einnahmen aus dem Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten während der Schlie-ßungen werden von der Anrechnung ausgenommen.
Die Anträge für Überbrückungshilfen können bis Ende Dezember über einen Steu-erberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt online gestellt werden

Nachdem wir uns im ersten Teil mit der Gründungsidee, den persönlichen und fachlichen Voraussetzungen, Analysen sowie Rechtsform und Standortwahl beschäftigt haben, kommen wir nun zu zwei weiteren Punkten:
1. Der Businessplan
Ein Businessplan (oder auch Geschäftsplan) stellt schematisch das Gründungsvor-haben dar und überprüft Chancen und Risiken. Er ist die Grundlage für die Gründung, dient auch Partnern, Banken und Kapitalgebern zur Bewertung strategischer Vorhaben und Projekte.
Der Geschäftsplan beinhaltet ausführliche Informationen über die Qualifikation des Gründers, den Angaben zum Produkt oder der Dienstleistung, der Marktanalyse mit der darauf basierenden Marktstrategie sowie einer nachvollziehbaren Finanz- und Umsatzplanung über einen Zeitraum von 3 Jahren. Der Businessplan enthält somit alle wichtigen Informationen für Kapital- oder Kreditgeber.
Der Businessplan sollte nicht zu umfangreich sein. Bereits das Inhaltsverzeichnis und die vorangestellte Zusammenfassung (Executive Summary) entscheiden über das Interesse des Adressaten, in der Regel Kapitalgeber. Banken verlangen ggf. die An-gaben zu dem Gründungsvorhaben auf bankindividuellen Formularen.
Nachstehende Informationsquellen können bei der Erstellung helfen:
• Handwerkskammern
• Industrie- und Handelskammer (IHK)
• Statistisches Bundesamt
• DATEV-Betriebsvergleich (über Steuerberater)
• Branchenstudien von Kreditinstituten
Folgende Punkte sollten im Businessplan stehen:
- Zusammenfassung (Executive Summary) - Unternehmer - Unternehmen
- Leistungsangebot - Zielgruppe - Markt - Mitbewerber - Absatz - Organisation
- Umsatzplanung - Kostenplanung - Personalplanung - Rentabilitätsplanung
- Liquiditätsplanung - Investitionsplanung - Finanzierungsplanung - Risiken
- Zukunftsperspektiven - Umsetzung/Realisierungsplan
2. Die Finanzierungsplanung
Folgende Vorgehensweise ist zu empfehlen:
Erstellung eines Finanzierungsentwurfes unter Einbeziehung öffentlicher Fördermittel. Der Finanzierungsplan sollte auf Plausibilität und Tragfähigkeit durch Steuerberater oder Gründungscoach geprüft werden, bevor er der Hausbank oder den Kapitalgebern vorgelegt wird.
Welche Punkte gehören auf eine Checkliste zur Ermittlung des Kapitalbedarfs?
I. Sachanlagen
- Grundstücke - Gebäude – Ein-/Ausbauten - Maschinen - Fuhrpark - Büroeinrichtung - Computer
II. Immaterielle Anlagegüter
- Lizenzen - Patente - Firmenwert
III. Warenlager
IV. Betriebsmittel
- liquide Mittel
Welche Finanzierungsformen kommen in Betracht?
Die Aufnahme eines Darlehens bei einer Bank (zumeist bei der Hausbank) stellt die klassische Finanzierungsvariante dar. Diese wird evtl. ergänzt durch öffentliche Fördermittel (Bund, Länder oder EU). Zu den Fördermitteln gehören:
- Darlehen - Zuschüsse - Investitionszulagen - Bürgschaften - Beteiligungskapital
Als weitere Finanzierungsmöglichkeit bieten sich Beteiligungsgesellschaften an. Hier wir unterschieden zwischen
Kapitalbeteiligungsgesellschaften, welche sich an langjährig bestehende Unter-nehmen beteiligen
oder
Venture-Capital-Gesellschaften (Wagnisfinanzierungsgesellschaften), welche sich typischerweise an
• Start-Up-Financing (First-Stage-Financing) zur Produktentwicklung bis zur Marktreife
oder
• Expansion-Stage-Financing (Second-Stage-Financing) zur Expansion oder Entwicklung weiterer Produkte beteiligen.
Business Angel
Als Business Angel beteilige ich mich in einer frühen Phase an dem Unternehmen. Neben der Kapitalinvestition spielen das Know-how und die Kontakte eine wichtige Rolle.
Durch Ihre Erfahrung stehen Sie dem Gründer in der Position als Aufsichtsrat oder Beirat zur Seite und fungieren als eine Art Coach.
Mezzanine Kapital
Das Mezzanine-Kapital stellt eine Mischform aus Eigenkapital und Fremdkapital dar. Unternehmen können bei einer Mezzanine-Finanzierung einerseits, ähnlich wie beim Eigenkapital, Genussrechte vereinbaren oder stille Beteiligungen mit dem Darlehensgeber festlegen. Andererseits kann ein partiarisches oder nachrangiges Darlehen vereinbart werden. In diesem Fall wird das Mezzanine-Kapital zum Fremdkapital und so als Verbindlichkeit bilanziert.
Crowd-Finanzierung
Bei der Crowd-Finanzierung wird die Investitionssumme durch eine Vielzahl von Kleinbeteiligungen aufgebracht (Schwarmfinanzierung). Der Anleger erhält einen Festzins oder auch bei Produkten eine Vergütung durch das Produkt.
Es stellt eine Alternative zur restriktiven Bankfinanzierung dar.
Bürgschaftsbanken
Bürgschaftsbanken verstehen sich als Selbsthilfeeinrichtungen des Mittelstandes. An ihnen sind häufig Handwerkskammern, IHK, Innungen, Banken, Sparkassen und Versicherungen beteiligt; sie übernehmen Ausfallbürgschaften (Bankbürgschaften) z.B. für
• Existenzgründungen und Betriebsübernahmen
• Investitions- und Wachstumsfinanzierungen
• Betriebsmittel (auch Kontokorrentkreditrahmen)
Wie bereite ich ein Bankgespräch vor, wie führe ich es?
Einen Geldgeber interessieren insbesondere 2 Punkte:
1. Besitzt der Gründer eine ausreichende Bonität und Kapitaldienstfähigkeit (störungsfreier Zins- und Tilgungsdienst während der Kreditlaufzeit)?
2. Sind ausreichend Sicherheiten vorhanden?
Vorbereitung
Informieren Sie sich im Vorfeld:
• Welche Unterlagen wünscht Ihre Bank?
• Über die Ratingnoten Ihrer Banken und Sparkassen und die Bedeutung der Noten für deren weitere Kreditvergabebereitschaft
Die Bank oder Sparkasse erarbeitet eine Bewertung der Unternehmenssituation – das “Rating”. Dazu sind die Kreditinstitute nach den Vorgaben aus Basel II, Basel III und der Bankenaufsicht verpflichtet.
• Sprechen Sie mit Ihren kreditgebenden Banken und Sparkassen über die Er-gebnisse des Ratings. Die Ratingergebnisse sind eine wesentliche Grundlage jeder Kreditentscheidung.
• Kann ich durch weitere Maßnahmen mein Rating verbessern?
Überlegen Sie sich vorher Ihre Strategie:
• Welche Sicherheiten biete ich an (Sicherungsübereignung, Grundschuld, Bürgschaften, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Abtretung von Forderungen)?
• Wie präsentiere ich am besten meine fachliche, unternehmerische und kauf-männische Kompetenz?
• Ist es sinnvoll, dass Ihr Gründungscoach oder Steuerberater am Bankgespräch teilnimmt?
Bei der Vielzahl der Möglichkeiten und den umfangreichen Anforderungen empfiehlt es sich frühzeitig, einen Gründungscoach oder Steuerberater hinzuzuziehen, um Feh-ler von Beginn an auszuschließen.
Im Teil 3 befassen wir uns mit folgendem Thema:
Unternehmenskauf in der Krise und aus der Insolvenz

Die erste Frage, welche(r) sich jede(r) Existenzgründer/in stellen sollte:
Besitze ich die Fähigkeiten, ein Unternehmen zu führen? Hierbei geht es um die Punkte
• Brauche ich Hilfe, um geeignete Ansprechpartner/Informationsquellen zu
finden?
• Bin ich in der Lage, die vorliegenden Informationen alleine auszuwerten?
• Ist meine Gründungsplanung plausibel und tragfähig?
• Kann ich meine Unterlagen aufbereiten, um diese in Bank- und Investoren-
gesprächen überzeugend zu präsentieren?
• Besitze ich ausreichend kaufmännisches und unternehmerisches Wissen?
Prüfung der Gründungsidee
Die Gründungsidee sollte zunächst schnell und kompakt (aus der Vogelperspektive) hinsichtlich der grundsätzlichen Erfolgsaussichten überprüft werden. Diese dient dazu, völlig aussichtslose Schnapsideen bereits im Vorfeld zu erkennen, bevor zeit- und arbeitsaufwendige Markt-, Konkurrenz- und Standortanalysen erfolgen.
Persönliche Voraussetzungen
• Bin ich gesundheitlich und geistig in der Lage, eine 70-80 Stunden-Woche zu verkraften?
• Unterstützt meine Familie mich (psychologisch und/oder aktiv)?
• Kann ich das finanzielle Risiko tragen?
• Besitze ich genügend Verhandlungsgeschick und Kommunikationsfähigkeit?
Fachliche Voraussetzungen
• Erfülle ich die gesetzlichen Voraussetzungen für die angestrebte Tätigkeit (Meisterbrief, Sachkundenachweis, Konzessionen)?
• Verfüge ich über ausreichend Branchenkenntnisse?
• Sind meine fachlichen Kenntnisse in dem angestrebten Bereich ausreichend?
• Habe ich genügend Kenntnisse bei Planung, Organisation, Mitarbeiterführung, Marketing?
• Besitze ich hinreichend kaufmännische Kenntnisse in den Bereichen Buchführung, Rechnungswesen, Kostenrechnung/Kalkulation?
• Habe ich Führungserfahrung?
Sind fachliche Lücken oder Defizite vorhanden, stellen sich folgende Fragen:
• Kann ich mir die erforderlichen Kenntnisse aneignen?
oder
• Ist es möglich, Tätigkeiten auf qualifizierte Personen zu delegieren?
Marktanalyse
Eine zentrale Frage bei Ihrem Gründungsvorhaben ist, ob es für Ihr Dienstleistung oder für Ihr Produkt einen Markt gibt. Ist es möglich, Ihr Angebot zu einem betriebs-wirtschaftlich sinnvollen Preis anzubieten.
Besitzen Sie ausreichend Fach- und Branchenkenntnisse, um die notwendigen
Informationen zu beschaffen?
Konkurrenzanalyse
Nach Möglichkeit sollten die Mitbewerber in einer Checkliste zusammengefasst und analysiert werden. Die Rangfolge bestimmt die Detailgenauigkeit und Intensität der Analyse. Es gibt viele Informationsquellen, auf welche ein Gründer zugreifen kann.
Umsatzplanung
Jeder Existenzgründer hat einen individuellen Bedarf für seine Lebenshaltungskosten. Durch eine Mindestumsatzplanung zeigt sich, inwieweit das Projekt tragfähig ist. Für die Kalkulation können übliche Branchenwerte verwendet werden.
Rechtsformwahl
Was sind typische Aspekte bei der Wahl der Rechtsform?
• Haftungsrechtliche Aspekte
• Steuerliche Aspekte
• Betriebswirtschaftliche Aspekte
• Auf die persönlichen Umstände abgestimmte Wahl
Standortwahl
Insbesondere im Einzelhandel kommt der Standortwahl eine große Bedeutung bei. Einzugsgebiet und regionale Kaufkraft, Nachfragepotenzial, Verkehrsanbindung. Fehlentscheidungen bei diesen entscheidenden Faktoren können nur bedingt durch Marketingmaßnahmen kompensiert werden.
Im Teil 2 werden wir uns intensiv mit den Themen Businessplan und Finanzierung beschäftigen. Beim Teil 3 berichten wir über eine Existenzgründung durch den Er-werb eines Unternehmens aus der Insolvenz.

Seit vielen Jahren gibt es die Steuerbefreiung bei arbeitgeberseitiger Gesundheits-vorsorge im Lohnsteuer- und Einkommenssteuerrecht (§3 Nr. 34 EStG). Da dort je-doch vieles noch unklar ist, hat die OFD Karlsruhe eine sehr ausführliche Arbeitshilfe veröffentlicht (OFD Karlsruhe, Verfügung vom 21.07.2020, S 2342/135-St 142, DStR 2020, 2073).
Die Rechtsgrundlage der Steuerfreiheit arbeitgebergeförderter Präventions- und betrieblicher Gesundheitsförderungsleistungen ist §3 Nr. 34 EStG.
Demnach fallen unter die Steuerbefreiung:
• Maßnahmen zur verhaltensbezogenen Prävention, welche zertifiziert sind
(§20 Abs. 2 S. 2 SGB V)
• Gesundheitsförderliche Maßnahmen in Betrieben, die den im Spitzenver-band Bund der Krankenkassen festgelegten Kriterien entsprechen (§§ 20 Abs. 2 S. 2, 20b SGB V)
Prävention im Einzelnen
Welche Präventionsmaßnahmen sind von der Einkommenssteuer befreit (§3 Nr. 34 EStG)?
Die Steuerfreiheit umfasst neben den Leistungen für verhaltensbezogene Präven-tionen auch nicht zertifizierte Leistungen, wenn diese den Anforderungen der §§20 und 20b SGB V genügen oder die Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Ziel dem Handlungsfeld der Krankenkassen des GKV-Leitfaden Prävention entsprechen.
Zertifizierte Präventionskurse der Krankenkassen
Die Zertifizierung von Leistungen zur Prävention erfolgt durch die Krankenkassen oder im Rahmen einer Kooperationsgemeinschaft über die „Zentrale Prüfstelle Prävention“ (Dienstleister Team Gesundheit GmbH).
Sollte der Arbeitnehmer selbst in finanzielle Vorleistung getreten sein, kann er bei seinem Arbeitgeber (unter Vorlage der Teilnahmebescheinigung) eine Arbeitgeberförderung beantragen.
Das Zertifikat, die Teilnahmebescheinigung und ggf. der Antrag auf Arbeitgeberför-derung sind im Lohnkonto abzulegen.
Zertifizierte Präventionskurse des Arbeitgebers
Dazu zählen verhaltensbezogene Leistungen des Arbeitsgebers durch eine Krankenkasse oder einem beauftragten, zertifizierten Dritten.
Die Steuerbefreiung umfasst auch Mitgliedsbeiträge an Sportvereine und Fitness-Studios, wenn die Teilnahme an dem zertifizierten Kurs zwingend eine Mitglied-schaft voraussetzt, die Kosten der Kurse über die Mitgliedsbeiträge abgerechnet und durch eine Bescheinigung nachgewiesen werden.
Nicht zertifizierte Präventionskurse des Arbeitgebers
Damit nicht zertifizierte Präventionskurse steuerfrei sind, müssen sowohl Kurs als auch Qualifikation des Kursleiters den Anforderungen der §§20 und 20b SGB V ge-nügen.
Der Präventionskurs genügt dann den Anforderungen, wenn er inhaltlich mit einem bereits zertifizierten und geprüften Kurskonzept (z.B. Kurs „Rücken-Fit“) identisch ist. Der Kursleiter hat dieses schriftlich zu bestätigen.
Welche Leistungen werden von der Steuerbefreiung erfasst?
Die Steuerfreiheit gilt für nachstehende Leistungen im Handlungsfeld „gesundheits-förderlicher Arbeits- und Lebensstil“:
• Stressbewältigung und Ressourcenstärkung
• Bewegungsförderliches Arbeiten und körperlich aktive Beschäftigung
• Gesundheitsgerechte Ernährung im Arbeitsalltag
• Verhaltensbezogene Suchtprävention im Betrieb
Diese Leistungen können sowohl in Gruppen oder auch als Einzelberatung erbracht werden.
Welche Leistungen sind nicht steuerfrei?
Nicht unter die Steuerbefreiung fallen:
• Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen, Fitness-Studios oder vergleichbaren Ein-richtungen (Ausnahme siehe Kapitel Nicht zertifizierte Präventionskurse des Arbeitgebers)
• Trainingsprogramme mit einseitigen körperlichen Belastungen
• Physiotherapeutische Behandlungen
• Massagen
• Aufwendungen für Sport- und Übungsgeräte, Einrichtungsgegenstände und bauliche Maßnahmen
• Zuschüsse zur Kantinenverpflegung
Leistungen des Arbeitsgebers im eigenbetrieblichen Interesse
Losgelöst von der Regelung des §3 Nr. 34 EStG und damit nicht als Arbeitslohn an-zusehen sind:
• Leistungen zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen
• Aufwendungen für Sport- und Übungsgeräte, Einrichtungsgegenstände und baulichen Maßnahmen (betriebseigener Fitnessraum)
• Förderung von Mannschaftssportarten (z.B. Betriebssportgemeinschaften)
• Arbeitsplatzausstattungen, z.B. höhenverstellbarer Schreibtisch
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten Betrieben in der betrieblichen Gesundheitsförderung Unterstützung an (zeitlich befristet). Die möglichen Leistungen von Krankenkassen werden im GKV-Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes beschrieben. Gerne steht Ihnen auch der Autor beratend zur Seite.

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