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Email-Datenverlust durch die DSGVO? – Refill durch Gewinnspiele!

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Alle mal durchatmen, oder? – Die Welt ist nicht untergangen nach dem 25.Mai! Was haben wir uns alle abgeschuftet an den Vorgaben der DSGVO. Auch in den Netzpiloten Büros in Hamburg, Barcelona und Lissabon wurde von den Cookie-Disclaimern bis zu den Webfonts alles auf den Kopf gestellt.

Nun sind wir eigentlich alte Hasen im Dialogmarketing, brüsten uns sogar als Pioniere. Seit 1996 produzieren und promoten wir Online Gewinnspiele aller Art und sind Experten für Leadgenerierung. Strenge Datenschutz-Regelungen finden wir gut und beachten sie bereits seit Jahren. Trotzdem hat uns der blanke Aktionismus rund um uns herum mächtig mitgerissen. Ich bin gespannt auf die Abrechung unseres Firmenanwalts ;)

„Bei der Einführung der DSGVO sind viele Kommunikationsfehler gemacht worden“ kritisiert der Content-Marketing-Experte Klaus Eck (nachzulesen im Magazin „clap“ #65 06/18). Dem kann man voll zustimmen, würde ich sagen.

Besonderes Pech hatten diejenigen, die in den letzten Wochen massenweise Emails an ihre Verteiler verschickt haben mit der Aufforderung, die Newsletterabos zu erneuern. Der Kollege Michael Kornfeld hat die Wertevernichtung dieser Maßnahme drastisch aufgezeigt (Link). Ehrlich gesagt sind wir diesem sagenhaften Eigentor auch nur knapp entronnen. Ich hatte bis zuletzt überlegt ob ich mich dieser Panik-Aktion anschließe. Dann trudelten aber in meinem Postfach die ersten Emails dieser Art ein und ich ertappte mich dabei, wie ich fröhlich meine Newsletter-Abos bereinigte.

Mit Blick nach vorne geht es jetzt darum, die Newsletter-Verteiler rechtssicher und wirtschaftlich sinnvoll wieder aufzubauen. Die Möglichkeiten sind zahlreich und für jede individuelle Ausgangssituation braucht es natürlich eine individuelle Lösung. – Benötige ich Leads mit konkretem Bedarf? Ist es wichtig, konkrete Informationen über den Newsletter-Empfänger zu haben um zielgerichtete Angebote unterbreiten zu können? Oder reicht mir eine simple aber sichere Werbeeinwilligung?

Meine Empfehlung ist naheliegenderweise der Einsatz eines gut gemachten Gewinnspiels. Ausgestattet mit einem möglichst Zielgruppen-affinen Verlosungspreis werden neben den korrekt erhobenen Teilnehmerdaten auch angenehme Branding-Effekte erzielt. Und last but not least: Die verbraucherschützende Kraft der DSGVO mag bei vielen bisher zögerlichen Teilnehmern an Online-Gewinnspielen womöglich einen positiven Impuls auslösen. Ich habe dazu für den Gewinnspiel-Agenturbereich der Netzpiloten soeben eine Konsumenten-Umfrage in Auftrag gegeben. Ich bin gespannt und werde berichten.

Thomas Heickmann

Thomas Heickmann ist Vertriebsvorstand der Netzpiloten AG und langjähriger Kenner des digitalen Dialogmarketings.

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