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Urlaubsurteil, Steuernachzahlungen, vereinfachter Zugang: Das müsst Ihr im März 2021 zur Kurzarbeit wissen

Auch ein Jahr nach Beginn der Coronapandemie sind immer noch Millionen Arbeitnehmer·innen in Kurzarbeit. Gerade Langzeitbezieher·innen müssen aufpassen, wenn sie keine unliebsamen Überraschungen erleben wollen. Das müsst Ihr zu Steuer, Urlaubsanspruch & Co. wissen.

Immer noch beziehen mehr als zwei Millionen Menschen in Deutschland Kurzarbeitergeld. Sie arbeiten nur noch in Teilzeit oder gar nicht mehr, den Verdienstausfall ersetzt ihnen zumindest zum Teil der Staat. Das Instrument soll kurzfristige Arbeitslosigkeit verhindern. Noch nie wurde es so lange von so vielen Menschen genutzt, wie während der Coronapandemie. Inzwischen, rund ein Jahr nach deren Beginn, gibt es einige Neuerungen – unter anderem ein Gerichtsurteil zum Urlaubsanspruch. Wir haben für Euch zusammengestellt, worauf Ihr beim Thema achten müsst.

Für einen groben Überblick: Was ist Kurzarbeitergeld überhaupt und wie funktioniert es grundsätzlich? Arbeitsrechtlerin und XING Insiderin Christin Herken erklärt im Video, wie das Konstrukt grundsätzlich funktioniert und was Arbeitnehmer und Arbeitgeber dazu wissen müssen. Doch seit Aufzeichnung des Videos hat sich Einiges getan. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen:

Urlaub

Kurzarbeit kürzt nicht nur die Arbeitszeit, sondern auch den Urlaubsanspruch von Betroffenen. Darauf hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf vor Kurzem hingewiesen. Geklagt hatte eine Teilzeitbeschäftigte in Drei-Tage-Woche. Sie hatte wegen der pandemiebedingten Kurzarbeit im vergangenen Jahr drei Monate lang nicht gearbeitet, bestand aber auf den vollen Urlaubsanspruch. Kurzarbeit erfolge nicht auf Wunsch des Arbeitnehmers, sondern im Interesse des Arbeitgebers und sei keine Freizeit, argumentierte die Klägerin – und scheiterte. Der Jahresurlaub 2020 stehe ihr nur anteilig im gekürzten Umfang zu, so das Gericht. Der Erholungsurlaub bezwecke, wie der Name sagt, sich zu erholen. Dies setze aber eine Tätigkeit voraus.

Steuern

Obwohl das Kurzarbeitergeld selbst steuerfrei ist, könnten Nachzahlungen auf die Beschäftigten zukommen. Wie die Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag mitteilte, rechnet der Fiskus für das Steuerjahr 2020 mit rund 1,6 Milliarden Euro durch den sogenannten Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld. Dieser Vorbehalt besagt folgendes: Bei den Steuern soll das gesamte Einkommen eines Bürgers berücksichtigt werden. Deshalb werden zur Ermittlung des Steuersatzes Kurzarbeitergeld und andere staatliche Leistungen zum gewöhnlichen Einkommen addiert. Das ursprünglich steuerfreie Kurzarbeitergeld kann also dafür sorgen, dass der persönliche Steuersatz steigt, mit dem das restliche Einkommen versteuert wird.

Erst bei der Einkommensteuererklärung wird abschließend geprüft, wie viel Steuern ein Arbeitnehmer für seinen Lohn bezahlen muss. Das wird abgeglichen damit, wie viel Steuern er bereits durch den Lohnsteuerabzug beglichen hat. Wurde weniger abgezogen als gefordert, kann es zu einer Steuer-Nachforderung kommen. In welchen Fällen dies bei Beschäftigten in Kurzarbeit passiert, ist laut Bundesfinanzministerium sehr schwierig pauschal zu sagen. Das könne etwa der Fall sein, wenn man höhere Nebeneinkünfte oder einen Ehepartner mit gutem Einkommen habe. Es hänge aber auch von Zinseinnahmen, Umfang und Länge der Kurzarbeit sowie Höhe des Kurzarbeitergeldes ab. Genauso sind demnach aber auch Rückerstattungen möglich, etwa wenn der Arbeitgeber trotz Kurzarbeit noch die gewohnte, dann zu hohe, Lohnsteuer abgezogen hat.

Wissenschaftler der Universität Stanford haben errechnet, dass einem alleinstehenden Arbeitnehmer mit 4000 Euro Bruttolohn und halber Kurzarbeit schon nach zwei Monaten Kurzarbeit Nachzahlungen drohen. Bei voller Kurzarbeit dagegen gebe es Geld vom Staat zurück.

Wie lange gibt es noch den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld?

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will die Regeln für einen vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis Ende Juni verlängern. Eine entsprechende Verordnung solle noch im März im Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden, sagte der SPD-Politiker. Die Regeln sind bisher bis Ende März befristet. Es gebe aber weiterhin große Unsicherheiten, begründete Heil das Vorhaben. Kurzarbeit sei das wichtigste Instrument im Kampf um Arbeitsplätze und habe Arbeitsplätze in vielen Branchen gesichert.

Wie teuer ist das Instrument?

Nach Angaben des Arbeitsministers wurden für Kurzarbeit im vergangenen Jahr 22 Milliarden Euro ausgegeben. Das sei sehr teuer, aber Massenarbeitslosigkeit sei um ein Vielfaches teurer, sagte Heil. Zur Situation auf dem Arbeitsmarkt sagte er ein Jahr nach Beginn der Coronakrise: „Die Pandemie hat den deutschen Arbeitsmarkt erschüttert, aber das große Beben ist ausgeblieben.“ Es gebe rund 500.000 Arbeitslose mehr als vor einem Jahr, dennoch sei es trotz der Tiefe der Krise gelungen, die Arbeitslosigkeit unter der Drei-Millionen-Marke zu halten.

(mit dpa)

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