Rentenpolitik: Eigentliches Problem verschoben

740px 535px

Bei der rentenpolitischen Analyse der Koalitionsvereinbarung zwischen Union und SPD seien die wesentlichen Fragen auf die Zeit nach 2024 verschoben worden, erklärte Professor Dr. Dr. Bert Rürup, Präsident Handelsblatt Research Institute, bei der MCC-Tagung "Zukunftsmarkt Altersvorsorge" am 20. Februar in Berlin.

Das Rentenniveau von 48 Prozent könne mit dem bestehenden Rentensystem bis 2025 ohne Reformen gehalten werden. Zum einen liege das an einer guten Konjunktur, dem zweitlängsten Aufschwung in der Geschichte der Bundesrepublik. Und es gebe derzeit eine "demografische Pause", da die Zuwanderung von zwei Millionen Arbeitskräften aus Europa positiv zu Buche schlage. Erst ab 2025 werde der Altenquotient steigen, wenn die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen werden. Somit habe man das Problem im Koalitionsvertrag auf die nächste Legislaturperiode verschoben.

"Teure Wahlkampfgeschenke"
Ansonsten ließ Rürup an den rentenpolitischen Absichten der möglichen Koalition kein gutes Haar. Die "Mütterrente II" sei Klientelpolitik und "ungerecht", da sie erst ab dem dritten Kind greifen soll. Die Erhöhung der Grundrente um 100 Euro entspreche eher einer rhetorischen Lösung.

Johannes Vogel von der FDP nannte diese in einer Diskussionsrunde "teure Wahlkampfgeschenke". SPD-Mann Ralf Kapschack verteidigte die Vereinbarungen als Kompromisslösungen und "einen Schritt in die richtige Richtung". Rürup gab noch zu bedenken, dass es zu einer Negativauslese kommen könne, wenn Selbstständige ohne eigene Versorgung in die gesetzliche Rentenversicherung überführt werden, während die guten Risiken in eigene Versorgungswerke gehen könnten.

Mehr Rente kann Altersarmut nicht auflösen
Derzeit erhielten nur drei Prozent der Rentner in Deutschland die Grundsicherung. Daher sei Altersarmut derzeit noch kein großes Problem. Zum Thema Altersarmut erläuterte die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach, dass zwei Drittel der Bezieher der Grundsicherung keinen eigenen Rentenanspruch haben. Die Gründe seien fehlende Erwerbsarbeit, selbstständige Erwerbstätigkeit, Invalidität, Langzeit-Arbeitslosigkeit oder die Betroffenen haben bereits vor der Rente Grundsicherung erhalten. Hier ergänzte Rürup, dass deswegen die Höhe des Rentenniveaus die falsche Stellschraube sei, um Altersarmut zu bekämpfen.

Autor(en): Bernhard Rudolf

Alle Branche News