Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für Immobilienverwalter

Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt derzeit viele Immobilienverwaltungen vor große Herausforderungen. Ab dem 25. Mai 2018 werden Datenschutzverstöße zu einem echten Risiko. Denn es kann richtig teuer werden: Wer gegen die neue DSGVO verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des Jahresumsatzes rechnen. 

Die DSGVO gilt ohne Ausnahme: Egal ob große Immobilienverwaltung oder kleiner Ein-Mann-Betrieb - sie alle müssen sich an die neuen Regelungen halten. Hintergrund für die Verordnung ist die wachsende Cyberkriminalität. Längst nicht alle Vorstöße gehen auf kriminelle Machenschaften zurück. In manchen Fällen sind schlicht Unwissenheit oder Sorglosigkeit der Ausgangspunkt. Deshalb hat die Europäische Union eine neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) erlassen.

Die Rechte der Betroffenen stärken

Durch sie soll der Umgang mit Daten sicherer werden. Es geht darum, die Rechte der Betroffenen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu stärken. Durch die neue Regelung gibt es ein Recht auf Auskunft, auf Berichtigung und auf Löschung der Daten. Zudem wird die Beweislast umgekehrt: Den gesetzeskonformen Umgang mit Daten muss derjenige beweisen, der sie nutzt. Am 25. Mai 2018 endet die zweijährige Übergangsfrist zur Umsetzung der neuen Datenschutzgrundverordnung.

Viele Vorschriften gab es vorher auch schon

Viele Vorschriften sind allerdings in den bisherigen deutschen Datenschutzregelungen auch enthalten gewesen. Dementsprechend glauben viele Immobilienverwaltungen, dass es keinen Handlungsbedarf gibt.

„In der Tat sind die Unterschiede zum bisherigen Bundesdatenschutzgesetz nicht so groß.“ Raik Mickler, Datenschutzbeauftragter bei der Haufe Group

Allerdings gelte das nur für Unternehmen, die den Datenschutz bisher schon ernst genommen haben. Auf alle anderen komme bis Mai viel Arbeit zu, so Mickler. Und auch Unternehmen, die sich bisher schon gut aufgestellt fühlen, sollten ihre Datenschutzorganisation und ihre Prozesse nochmals gründlich überprüfen, rät der Experte. Und zwar zeitnah, sagt Reinhard Okon, der Datenschutzbeauftragte des Bundesfachverbands der Immobilienverwalter BVI: „Die neuen Richtlinien sind kaum in zwei Wochen zu durchschauen oder gar umzusetzen.“

In der Vergangenheit hatte es immer wieder Kritik am Datenschutz in der Immobilienbranche gegeben. 2016 war Wohnungsbaugesellschaften vorgeworfen worden, dass sie zu lax mit Kundendaten umgehen. Auch der Deutsche Mieterbund hatte in Frühjahr 2017 bemängelt, dass Wohnungssuchende zu viele sensible Daten von sich preisgeben müssten, insbesondere in Gebieten mit knappem Wohnraum.

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