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Gymnasium in Bremen Schulleiterin verklagt Senat wegen Inklusion

Der Protest gegen die Inklusion erreicht einen neuen Höhepunkt: In Bremen zieht die Leiterin eines Gymnasiums vor Gericht, weil sie keine behinderten Kinder an ihrer Schule will.
Tafelbild (Archiv)

Tafelbild (Archiv)

Foto: Jonas Güttler/ picture alliance / dpa

Das Gymnasium Horn in Bremen besuchen etwa 1100 Schüler im Alter von 10 bis 20 Jahren. An der Schule kann man nicht nur das Abitur ablegen, sondern auch das französische Baccaleauréat. Zudem gibt es zahlreiche Austauschprogramme mit Frankreich, aber auch mit Alaska, Spanien und China. Theaterkurse und Exkursionen werden angeboten, es gibt eine Big-Band-AG, eine Rockband-AG, eine Forscher-AG und vieles mehr.

Eine begehrte Schule - deren Schulleiterin Christel Kelm nun aber für einen Paukenschlag gesorgt hat: Sie klagt gegen die Bildungsbehörde, um sich gegen die Einrichtung einer Inklusionsklasse zu wehren. In Bremen will die Behörde an dem Gymnasium eine Klasse einrichten, in der sowohl Kinder mit Gymnasialempfehlung unterrichtet werden als auch Kinder mit Wahrnehmungs- und Entwicklungsstörungen (W&E-Schüler). Bereits im neuen Schuljahr soll es diese Klasse geben.

Schulleiterin Christel Kelm hatte Vorbehalte dagegen, und weil Gespräche mit der Bildungsbehörde laut "Weser-Kurier"  offenbar ergebnislos verliefen, reichte sie im März Klage beim Verwaltungsgericht Bremen ein.

"Uns sind keine weiteren solche Fälle bekannt"

Ein einmaliges Vorgehen laut Kultusministerkonferenz. "Uns sind keine weiteren solche Fälle bekannt", sagte Sprecher Torsten Heil dem SPIEGEL. Auch in den Bundesländern Thüringen, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt hat es so etwas noch nicht geben, wie eine SPIEGEL-Anfrage ergab. Kelms Vorgehen zeigt eine neue Dimension im Streit über die Inklusion auf. Bisher hatte es zwar von Eltern, Politikern und Lehrern Kritik daran gegeben, Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam zu unterrichten - aber die Klage einer Schulleiterin gegen die eigene Bildungsbehörde kommt einem Eklat gleich.

Kelm beruft sich auf das Schulgesetz der Hansestadt, in dem es in Paragraf 20 heißt, der "Unterricht in der Oberschule berücksichtigt die Neigungen und die Lernfähigkeit der (...) Schüler (...) auf unterschiedlichen Anforderungsniveaus und führt zu den entsprechenden Abschlüssen". Doch nach Ansicht der Schulleiterin sind diese Anforderungsniveaus für Kinder mit schweren geistigen Behinderungen nicht zu erreichen, wie die Zeitung weiter berichtet.

Christel Kelm will sich dem SPIEGEL gegenüber nicht zu der Klage äußern, bittet in einer Mail lediglich um Verständnis, dass "in einem laufenden Verfahren in Absprache mit der senatorischen Behörde keine Stellungnahme" von ihrer Seite erfolgen kann.

Auch die Bildungsbehörde möchte aus dem gleichen Grund keine weiteren Informationen über die Klage geben. Sprecherin Annette Kemp verweist aber auf folgendes Statement der Behörde: "Wir sind der Auffassung, dass die Einrichtung des W&E-Standortes ein zulässiger innerdienstlicher Organisationsakt ist, der auch mit der Schulform des Gymnasiums vereinbar ist. Gymnasien führen zu allen Abschlüssen (§ 20 SchulG) und können auch ein Allgemeines Zeugnis erteilen." Zudem würden bereits zwei Gymnasien in Bremen erfolgreich mit Inklusionsklassen arbeiten.

Inklusion braucht mehr Geld und mehr Ressourcen

Dass eine Schule gegen die Inklusion klagt, ist wohl ein Einzelfall in Deutschland. Doch es gibt auch zahlreiche Lehrer, die es für keine gute Idee halten, Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam zu unterrichten. Erst im Februar hatte der Präsident des Deutschen Lehrerverbands, Heinz-Peter Meidinger, gefordert, die Inklusion an Schulen auszusetzen. Damals sagte er der "Welt" , jede Klasse, die Inklusionsschüler habe, bräuchte eine Zweitlehrkraft. Wenn in den Klassen zu viele Schüler mit komplett unterschiedlichen Voraussetzungen säßen, "können Sie das als Lehrkraft oft gar nicht abdecken", sagte Meidinger.

Im Jahr 2014 machten auch drei Lehrer aus Kassel ihrem Unmut über die Inklusion Luft. In einem Offenen Brief forderten sie mehr Geld und mehr Ressourcen, sonst würde die Inklusion allen Beteiligten nur schaden. Doch ihr Offener Brief bewirkte - nichts.

Der Kultusminister von Sachsen-Anhalt, Marco Tullner (CDU), sprach sich im vergangenen Jahr ebenfalls gegen die Inklusion aus. Sowohl die Kinder als auch die Lehrer seien überfordert, sagte er dem SPIEGEL. "Förderschulen in Deutschland sind ein hohes Gut, das wir in der Inklusionsdebatte leichtfertig aufs Spiel gesetzt haben." Es gebe Kinder mit Förderbedarf, die an Förderschulen besser betreut würden. Armin Laschet (CDU), Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, will ebenfalls verhindern, dass Förderschulen schließen müssen.

Auch Kommunen und Eltern klagten bereits gegen die Inklusion

Es klagte bislang zwar wohl noch kein Schulleiter gegen die Inklusion, aber andere Institutionen. So hatten vor mehr als einem Jahr 52 Städte und Gemeinden gegen das Land Nordrhein-Westfalen geklagt: Sie wollten mehr Geld für die Eingliederung von Kindern mit Behinderung an den Schulen. Allerdings scheiterten sie damals aus formalen Gründen vor Gericht. Im Jahr 2010 hatte eine Waldorfschule dagegen geklagt, dass das Land Baden-Württemberg ihr die Zuschüsse um zehn Prozent gekürzt hatte. Das Verwaltungsgericht gab der Schule recht.

Es klagten auch schon Eltern gegen die Inklusion. Sie reichten Klagen ein , weil sie nicht wollten, dass ihr achtjähriger Sohn an einer regulären Grundschule unterrichtet wird. An einer Förderschule sei er besser aufgehoben. Ein Oberverwaltungsgericht gab ihnen recht, ihr Kind durfte fortan auf die Förderschule gehen.

Wie der Fall in Bremen ausgehen wird, lässt sich bislang noch nicht abschätzen. Eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts sagte, das werde dauern.

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